Alkohol und Drogen am Steuer Strafe?

5 Antworten

Das dürfte kaum mit einem Bußgeld abgehen. Vermutlich kommt ein Strafverfahren auf ihn zu und dann entscheidet alleine der Richter über das Strafmaß.

Das Strafmaß hängt von den Tatumständen, vom Richter, der Akten-, Rechts- und Beweislage sowie auch davon ab, ob einschlägige Vorstrafen vorliegen. Ein Fahrverbot wird sicherlich auch ausgesprochen werden und das wäre auch richtig und gut so.

Wer mit Drogen und Alkohol am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet sich selbst und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Er ist verantwortungslos und zur Teilnahme am Straßenverkehr vollkommen ungeeignet. Deshalb muß die Allgemeinheit vor ihm geschützt werden.


Katini1922 
Beitragsersteller
 06.10.2019, 16:23

Stimme ich dir zu!

Ab einer vorwerfbaren BAK von 1,100 Promille am Steuer eines KFZ sprechen wir alleine wegen des Alkoholkonsums nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit , sondern von einer Straftat nach Paragraf 316 StGB .

Dann ist nichts mehr mit Bußgeld, sondern im mindesten Fall fällt dann alleinig dafür eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen an. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich dabei nach dem zeitig vorliegenden Durchschnittsverdienst . ( Netto X ÷ 30 = 1 TS )

Der gleichzeitige Konsum von ( harten ) Drogen dürfte in der Strafbemessung nochmals strafschärfend ins Urteil mit einfließer bzgl. der Gesamtstrafenbildung. Bei Drogen kenne ich die jeweiligen Grenzwerte je nach Substanz ( hier Kokain ) nicht, aber das Strafmaß dürfte in der beschriebenen Fall durchaus hoher anzusiedeln sein gegenüber einem Ersttäter , wo "nur" einzig und alleinig mit einer BAK von 1,1 Promille rein im Rahmen einer zufälligen Routinekontrolle anfällig wurde .

Das Strafgesetzbuch ist deutlich variabler als der "einfache" Ordnungswidrigkeitenkatalog.

Wenn es ein StGB - Strafverfahren wird, sollte Dein Bekannter sich schon mal vorab auf deutlich > 500 Euro Geldstrafe einstellen, wenn er nicht gerade ein Einkommen im Bereich des Existenzminimums ( Grundsicherungsniveau ) hat, und gleichzeitig nicht mehr nach Jugend-Strafrecht ( ü18 bis max. 21 Jahre nur in Ausnahmefällen möglich ) behandelt wird.

Fahrerlaubnisrechtliche (Neben-) Konsequenzen wären in diesem Informationsstadium erst mal reine Spekulation.


Katini1922 
Beitragsersteller
 06.10.2019, 17:38

Ich danke Ihnen sehr für die Information. Das war wirklich Informativ.

Er ist Ersttäter. Student und hat kein Einkommen. Wie läuft es denn, wenn er kein Einkommen hat? Wird dann vermögen genommen?

Er ist auch niemals aufgefallen der Polizei.

Parhalia2  06.10.2019, 17:57
@Katini1922

Mit 31 J. kommt Jugendstrafrecht für ihn definitiv nicht mehr in Betracht.

Wovon lebt er denn, wenn er angeblich kein Einkommen hat ?

Wenn finanziell bei ihm nichts zu holen ist, kann auch eine Ersatz-Freiheitsstrafe gegen ihn verhängt werden . Dann fährt er ggf. ein. Wovon bestreitet er momentan denn seinen Lebensunterhalt ?

Aber erst einmal abwarten , was da von den Behörden zum Vorwurf konkret an ihn herangetragen werden wird zum Vorwurf.

Unter gewissen Umständen lässt sich eine strafrechtliche Geldauflage auch in Sozialstunden umwandeln, wenn der Delinquent sich umgehend nach Urteilsverkündung dann an die Rechtspflegung des zuständigen Amtsgerichtes wendet.

Fraglich ist an dieser Stelle ja überhaupt erst mal, ob die rechtlich vorwerfbaren Werte bzgl. Alkohol ( BAK ) oder dem Koks überhaupt ein Strafverfahren rechtfertigen.

Das wäre alles Glaskugel-Leserei in diesem Informationsstand und zu diesem Zeitpunkt.

Wenn bislang noch nichts von irgendwelchen Behörden seit dem Vorfall kam , dann sollte er erst mal abwarten, BIS ein Tatvorwurf incl. Anhörungsbogen zur Sache von dort kommt.

Der Beschuldigte hat das Recht zum Schweigen . ( Wovon er im Zweifel auch erst mal Gebrauch machen sollte )

Katini1922 
Beitragsersteller
 07.10.2019, 12:25
@Parhalia2

Ich bedanke mich bei Ihnen!

Ist es möglich selber ein Ärtzliches Gutachten zu machen? Oder erst auf die Führerscheinstelle warten? Es war ein einmaliger Konsum, weswegen die MPU nicht nötig wäre. Aber die Entscheidung liegt wohl nicht in unseren Händen.

Parhalia2  07.10.2019, 13:16
@Katini1922

Gerne geschehen . 😉

Zunächst muß man hier erst einmal abwarten, was man dem Kumpel ( insbesondere wegen der Blutwerte ) genau vorwerfen kann, bzw. entsprechend vorwerfen wird.

Sollte es tatsächlich zu einem Strafverfahren alleine schon wegen einer BAK ab / über 1,10 Promille kommen , bliebe hier abzuwarten, ob das Gericht in diesem Zuge per Urteil dann noch zusätzlich ein Fahrverbot, oder ggf. sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnet.

Für den Cannabis-Beikonsum an sich gibt es keine vergleichbaren Substanz-Grenzwerte in der Blut- / oder Urinprobe wie beim Alkohol. Da werden gerichtlicherseits im Zweifelsfall bereits aus anderen Hintergründen bestehende Vergleichsgutachten in der Straffindung für diesen Part neben dem Alkohol mit einbezogen .

Im Bezug auf mögliche Gutachten / MPU sollte aktiv im Vorfeld erst einmal nichts weiter unternommen werden , bis die Fahrerlaubnisbehörde nicht irgendwann einmal von selbst mit solchen Forderungen an den Täter heran treten würde. Vom Gericht wird diesbezüglich keine Aufforderung kommen , da die Überprüfung der Fahreignung Sache der Fahrerlaubnisbehörde bliebe.

Bevor das zunächst erwartete Urteil nicht rechtskräftig ist, wird die Führerscheinstelle auch erst einmal nichts von der Sache erfahren.

Ich empfehle aber durchaus, ab sofort den Alkoholkonsum bis auf Weiteres massiv einzuschränken , oder ggf. ganz auszusetzen, und von THC & Co. auf jeden Fall komplett die Finger zu lassen . ( Für den Fall, daß die FE-Behörde im Nachgang nicht doch ein medizinisches Gutachten verlangen könnte )

Noch eine wichtige Frage zum Abschluß :

Wurde Dein Bekannter rein zufällig im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten, oder wurde er gezielt angehalten wegen z.B. auffälliger / unsicherer Fahrweise ?

Nein, es wird nur einmal die Geldbuße fällig. Allerdings dürfte er unter diesen Voraussetzungen den Führerschein quitt sein und eine MPU dürfte winken.


Katini1922 
Beitragsersteller
 06.10.2019, 16:23

Das BUßgeld fällt nur einmal an? Ich dachte das stapelt sich doch?

Es fallen dann noch viele weitere Kosten an, falls er den Führerschein wieder bekommen möchte, der wird bei harten Drogen nämlich eingezogen werden. Dann kommen noch mehrere tausende euros dazu für die mpu, Gutachten, drogentests,.... Da wird noch einiges auf ihn Zukommen.