Sollte Sex mit der Mutter erlaubt sein?

Nein, weil… 76%
Ja, wenn beide damit einverstanden sind 24%

34 Stimmen

10 Antworten

Ja, wenn beide damit einverstanden sind

nun, mal sehen,

  • wenn sich die beteiligten erst im erwachsenenalter füreinander interressieren
  • es keine manipulation, zwang oder nötigung in diese richtung gab
  • sich alle beteiligten über die folgen (gesellschaftlich und familiär) im klaren sind
  • verhüten als gäbs kein morgen mehr

dann könnte man das ganze auch als das werten, was es bei allen anderen im schlafzimmer auch ist, eine privatsache. am ende sind da nur zwei menschen, die sex haben wollen. kinder sollten aber auf keinen fall aus dieser verbindung kommen.

Ja, wenn beide damit einverstanden sind

Hallo Wunderball1z00,

vor einiger Zeit war aus dem Deutschen Justizministerium zu hören, u. a. den § 173 StGB abzuschaffen. Auch im Deutschen Ethikrat ist schon fraglich gewesen, ob da ein Unrecht mehr geschehen würde, als dass es andere Gesetze schon abdecken.

Ich persönlich teile diese Meinung und sehe dann ein Unrecht, wenn eine Person die andere, ggf. schutzbefohlen, zum geschlechtlichen Umgang irgendwie zwingt. Das wäre anderweitig rechtlich abgedeckt oder noch abzudecken, wenn unvollständig.

Ein anderes Thema wären Nachkommen, die sich aus einem solchen Moment ergeben könnten: wo dann etwa gleiche Genetik aufeinandertrifft und möglicherweise gesundheitliche Themen beim Kind entstehen. Das kann auch der Hintergrund dieses Gesetzes gewesen sein. Doch da gibt es heute Mittel und Wege.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – langjährige Lebenserfahrung und persönliche Anschauung

TJDettweiler  10.08.2024, 15:02
vor einiger Zeit war aus dem Deutschen Justizministerium zu hören, u. a. den § 173 StGB abzuschaffen. Auch im Deutschen Ethikrat ist schon fraglich gewesen, ob da ein Unrecht mehr geschehen würde, als dass es andere Gesetze schon abdecken.

Das wirkt etwas verzerrt.

Neu ist die Forderung der Jungen Liberalen nicht, aber die plötzliche Erinnerung daran, verwundert mindestens so sehr wie die obskure Argumentation. Die Jugendorganisation der FDP will Paragraph 173StGb abschaffen – jener Paragraph, der Geschlechtsverkehr unter Verwandten unter Strafe stellt. Nach einer Reihe von Posts auf Twitter reagierten Nutzer irritiert über den Vorstoß.
Das ist starker Tobak, den die Jungen Liberalen da am Donnerstag auf Twitter verbreiteten: „An alle, die glauben, wir würden zurückrudern oder uns schämen, weil wir den Paragraph 173StGb (Beischlaf mit Verwandten) abschaffen wollen: Das ist unsere Position und wir finden Sie richtig.“ Diese diskussionswürdige Position ist nicht neu, sie beruht auf einer Beschlussfassung des 34. Bundeskongresses der Jungen Liberalen vom 23. März 2007: „Die Julis fordern die Aufhebung des §173 StGB (Beischlaf zwischen Verwandten)“, heißt es dort.
In einer Reihe von zwölf Tweets verteidigten die Jungen Liberalen am Donnerstag in einem Twitter-Feuerwerk ihre Haltung zum Thema Inzest über den offiziellen Kanal der Jugendorganisation. In der Begründung für ihre Erneuerung und Verteidigung der alten Forderung stößt besonders eine Aussage auf Entsetzen in den sozialen Medien: „Warum sollte Inzest mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden, wo es doch bei diesem ‚Verbrechen‘ keine Opfer gibt.“ Den Staat und die Gesellschaft gehe es schließlich nichts an, „wenn zwei einwilligungsfähige Personen sich entschließen, Sex zu haben
Die Bestrafung sei ein „Relikt aus dem Moralstrafrecht“. „Inzest führe nicht zwingend zu Inzucht“, so eine weitere These der Jungen Liberalen. Denn nicht jeder Akt von Geschlechtsverkehr ende mit einer Schwangerschaft. Diese birgt ein erhöhtes Risiko von Behinderungen des Kindes. Dafür haben die Julis auch eine Deutung: „Wer Inzucht mit dem Argument eines erhöhten Risikos für Behinderungen verbieten will, betreibt menschenverachtende Eugenik und müsste konsequenterweise auch allen Menschen mit vererbbaren Nachteilen die Fortpflanzung verweigern.“ 
In der Twitter-Diskussion unter den Zwölffach-Tweet der Jungen Liberalen geht es hoch her - viele sind empört. Während einige noch versuchen, auf inhaltlicher Ebene zu argumentieren, schlägt ihnen von vielen Nutzern die blanke Ablehnung entgegen.

https://amp.focus.de/politik/deutschland/irritation-in-sozialem-medien-junge-liberale-fordern-abschaffung-von-inzest-verbot-die-begruendung-verstoert_id_12654243.html

Also nein, nichts ist fraglich gewesen. Die Jungen Lieberalen haben seit langem ein Thema mit dessen Antrag sie wiedermal gescheitert sind.

Ich persönlich teile diese Meinung und sehe dann ein Unrecht, wenn eine Person die andere, ggf. schutzbefohlen, zum geschlechtlichen Umgang irgendwie zwingt. Das wäre anderweitig rechtlich abgedeckt oder noch abzudecken, wenn unvollständig.

Diese, also deineMeinung würde Sinn machen, wenn nicht fast jeder in einem emotionalen Abhängigkeitsverhältnis seiner Eltern stehen würden.

Und das ist einfach so. Jeden von uns trägt die Meinung, das Weltbild seiner Eltern nüchtern sein Leben. Eine emotionale Abhängigkeit hat jeder von uns an seine Eltern Deshalb funktioniert niemals das was du in deiner Meinung beschreibst

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EarthCitizen20  10.08.2024, 15:14
@TJDettweiler

Da dürfen wir gern unterschiedlicher Meinung sein und bleiben.

Wenn es in einer Familie nur um eigene Bedürfnisse geht - was wir sonst überall zsehr häufig ja antreffen - kann eine familiär bedingte große Nähe diesem Eigennutz entgegenstehen. Da lässt sich eine goldene Brücke weg von diesen eigenen Bedürfnissen und hin zu etwas Gemeinsamem schlagen - so ungewöhnlich das anmuten mag.

Ich bin gespannt, wie sich das Thema, nachdem es darum - abgesehen von dieser Diskussion - wieder ruhiger wurde, entwickelt: ob sich hier Freiraum gegenüber Moralismen in unserer aufgeklärten Gesellschaft mal durchsetzt.

Die Pathologisierung dieses Themas können wir nach wie vor beobachten.

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TJDettweiler  10.08.2024, 15:19
@EarthCitizen20

Ich glaube nicht dass da groß etwas daraus wird. Wir wissen dass aus Berichterstattungen und Forschung wie emotionaler Missbrauch von Eltern auch auf Erwachsene Kinder, die gar nicht mehr im Elternhaushalt leben von statten geht.

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EarthCitizen20  10.08.2024, 16:56
@TJDettweiler

Dann reden wir über Missbrauch, in dem ich eine Straftat sehe - auch wenn eine unklare Beweislage häufig die Tatpersonen "rettet".

Ich gehe aber bei sexuellem Umgang nicht pauschal von einem (emotionalen) Missbrauch aus - auch wenn wir so etwas sehr häufig antreffen würden.

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TJDettweiler  10.08.2024, 17:56
@EarthCitizen20

Doch, kannst du bei Eltern und Kind Verhältnis von ausgehen. Die Eltern und ihre Meinung hat immer eine vollkommen andere Gewichtung beim Kind als andere Menschen. Egal wie alt.

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Nein, weil…

Es ist total wiederlig und sollte mit einer Haftstrafe bestraft werden

Ja, wenn beide damit einverstanden sind

Das Thema ist so alt wie die Menschheit. Auch wenn moralische Tabus aus verschiedenen Gründen darum errichtet wurden (tatsächlich ging es in der Geschichte nie um Biologie, sondern um Erbfolgen), es wird immer Menschen geben, die dafür offen sind.
Wer "eklig", "unmoralisch", "geht gar nicht" schreit...das sind keine Argumente. Das gleiche sagen Schwulenhasser über Homosexualität, das gleiche sagt man in vielen Kulturen über Scheidung, das gleiche sagt man über Prostitution. Und trotzdem ist es da.
Kann man auch verbieten wie man will, wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich wüsste nicht, dass es verboten ist.

Moralisch und psychisch gesehen, ist es schon verwerflich, obwohl Männer oft unbewusst nach einer schauen, die sie an ihre Mutter erinnert und diese dann heiraten

Gefahr der Inzucht besteht auch.

Und persönlich, würde ich mich davor ekeln, mit meiner Mutter Sex zu haben.