Sex mit volljährigen erlaubt?

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Ja natürlich.

W 22

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja natürlich Wenningstedt das beide wollt ja

M18

Glaube nein, nur 14-17 und danach müssen eigentlich beide über 18 sein.

Wenn aber niemand den anderen anzeigt sollte das kein Problem sein, ist relativ häufig


Lord2k14  29.06.2024, 15:10

Nein ab 14 darf mach schafen mit wem man will. Außer Lehrer zB. Da ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

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Lord2k14  29.06.2024, 15:13
@YogiSchreiner

Doch das stimmt. Es gibt kein Gesetz dass das verbietet. Solange es einvernehmlich, ohne Geld und die sexuelle Selbstbestimmung gegeben ist, kann der Erwachsene theoretisch auch 40 sein. Vielleicht informierst du dich mal

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YogiSchreiner  29.06.2024, 15:16
@Lord2k14

Missverständnis, mein Kommentar sollte keine Antwort auf deinen sein, sondern auf den eigentlichen Beitrag. Was du kommentiert hast, stimmt natürlich.

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Lord2k14  30.06.2024, 07:00
@Libertinaerer

U14 darf garnicht . U14 darf eigentlich auch nicht mit U14. Sie sind lediglich nur nicht strafmündig und können nicht bestraft werden. Verboten wäre es trotzdem

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Libertinaerer  30.06.2024, 19:56
@Lord2k14
U14 darf garnicht

Es gibt kein Gesetz, das ihnen Sex verbietet.

Wenn es eines gäbe, wäre es verfassungswidrig.

Es gibt nur ein Gesetz, das es Dritten (nicht den Beteiligten selbst) verbietet, ihren Sex zu fördern.

Vom Verbot sind, wie bei der Pornografie, die Eltern ausgenommen.

U14 darf eigentlich auch nicht mit U14.

Halten wir soweit also fest: U14 dürfen mit Ü14, weil es den U14 nicht verboten ist.

Was du jetzt meinst, ist der § 176, der Sex mit U14 verbietet. Tja, obwohl der Gesetzestext keine Altersbeschränkung nennt, sind U14 bereits durch dem Schutzzweck des Gesetzes selbst von vornherein als Täter ausgeschlossen. Nur Ü14 können die Tat verwirklichen.

Last but not least:

Sie sind lediglich nur nicht strafmündig und können nicht bestraft werden.

Das ist komplett unsinnig!

Relevant ist nicht das Alter der Schuldfähigkeit (Strafmündigkeit), sondern das Alter der Deliktfähigkeit. Das liegt in Deutschland bei 7.

Fazit:

Verboten wäre es trotzdem

Falsch, aber ein sehr beliebter unter den zahllosen populären Rechtssirrtümern.

Siehe auch hier, wo ich ausgiebig diesbezügl. Fachleute und aus der einschlägigen Fachliteratur zitiere: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980

Merke: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

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In Deutschland darfst du ab 14 Jahren mit Personen jeden Alters Sex haben. Natürlich nur, wenn auch alle beteiligten damit einverstanden sind.


Libertinaerer  30.06.2024, 04:27

Falsch.

Richtig: In Deutschland darf man vor 14 mit Personen jeden Alters Sex haben, aber sonald man 14 geworden ist, darf man nur noch mit Personen Sex haben, die auch mindestems 14 sind.

Natürlich nur, wenn auch alle Beteiligten damit einverstanden sind.

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YogiSchreiner  30.06.2024, 13:20
@Libertinaerer

Ähm, nein. Mit 8 Jahren darf man ganz sicher nicht mit einem 30 jährigen schlafen. Vor dem Alter von 14 ist man ganz einfach noch nicht strafmündig und hat deshalb auch nicht mit irgendwelchen Konsequenzen zu fürchten. Außerdem wäre man ja in so einem Fall auch das Opfer und nicht der Täter.

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Libertinaerer  30.06.2024, 20:22
@YogiSchreiner
Ähm, nein.

So kann man sich irren. Und zwar SEHR grundlegend.

Mit 8 Jahren darf man ganz sicher nicht mit einem 30 jährigen schlafen.

Das verbietet welches Gesetz? Zitiere die entsprechende Stelle!

DAS wäre der korrekte Weg, seine falsche Behauptung als korrekt zu belegen.

Sie hingegen mit weiterem Unsinn auszuschmücken, ist mit "sinnfrei" noch sehr freundlich umschrieben ...

Vor dem Alter von 14 ist man ganz einfach noch nicht strafmündig und hat deshalb auch nicht mit irgendwelchen Konsequenzen zu fürchten.

Also mal abgesehen, dass es nach wie vor kein Gesetz gibt, dass es 8-jährigen verbietet Sex mit 30-Jährigen zu haben - sofern dies einvernehmlich geschieht -, ist deine Behauptung per se schon falsch.

Das Alter für "irgendwelche [rechtliche] Konsequenzen" ist nicht durch die Schuldfähigkeit (Strafmündigkeit) mit 14 definiert, sondern durch die Deliktfähigkeit mit 7.

Also natürlich sind 8-jährige persönlich justiziabel für irgendwelche Gesetzesverstöße. Aber hallo.

Außerdem wäre man ja in so einem Fall auch das Opfer und nicht der Täter.

ist mir gänzlich neu, dass das Opfer zur Verantwortung gezogen wird für Rechtsverstöße des Täters. Darauf kann man eigentlich nicht mal kommen, wenn man Lack säuft. >;->

Hier ging es nicht darum, ob ein 30-jähriger mit einem 8-jährigem Sex haben darf. darf er nicht.

Aber der 8-jährige darf.

Notgeile z.B. 13-jährige können sich das natürlich zu nutze machen, indem sie 30-jährige anlügen, sie wären schon 14.

Dann wird halt niemand bestraft.

Die 13-Jährige nicht, weil ihr weder die Lüge noch die Tat verboten sind, und der 30-Jährige nicht, weil er dachre, sie wäre 14 und die Handlung mithin legal.

Und das ist noch ein vergleichweise milder Altersabstand. Konkret kann ich mich noch am einen Fall mit einem 12- und einem 56-Jährigen erinnern (ging bis vor den BGH), diffuser an noch größere Abstände.

Siehe auch hier: https://www.gutefrage.net/frage/sex-mit-volljaehrigen-erlaubt#comment-430554726

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Libertinaerer  12.07.2024, 14:51
@PsycheLocks

Er kann einen "Consent" geben, aber nur einen faktischen, keinen rechtsverbindlichen. Letzteres kann man erst ab 14. Und entsprechend ist der Sex mit einem U14 für einen sexualmündigen Ü14-Partner verboten.

Der U14 hingegen kann machen, was er will. Sofern er damit nicht gegen den Consent/die Rechte eines anderen verstößt, ist es ihm erlaubt.

Zwingt/nötigt er hingegen einen anderen zum Sex, dann ist das natürlich auch ihm verboten. Und dafür wäre er ab 7 auch grundsätzlich rechtlich zur Rechenschaft zu ziehen, denn ab da ist man deliktfähig. Er kann nur (noch) nicht bestraft werden.

Das ist kein unverstehbares Hexenwerk. Sondern alltägliche Rechtspraxis. Und alltägliche Therapiepraxis für Kinder, die Täter wurden.

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Bis 21 sicher ja.

Ab 21 nur wenn er Deine Jugend nicht ausnutzt, keine Bezahlung, kein Abhängigkeitsverhältnis.