Sollte das Sabotieren der Verhütung seitens der Frau als Vergewaltigung gelten

Beides sollte ein eigener Straftatbestand sein 57%
Nein, es soll so bleiben wie es ist 21%
Andere Antwort... 14%
Ja, beides sollte als Vergewaltigung gelten 7%
Nein, beides sollte keine straftat sein 0%
Ich bin mir nicht sicher 0%

14 Stimmen

6 Antworten

Nein, es soll so bleiben wie es ist

Man kann das Gesetz nicht ändern.

Auch muss der Mann zunächst Unterhält an das Kind Zahlen, das Kind kañn ja nichts dafür.

Zivilrechtlich kann er dir Kosten zurückliegen.


Reinkanation 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 09:56

Natürlich kann man das Gesetz ändern

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Andere Antwort...

Das Entfernen des Kondoms während des Akts ist nachweisbar, alles andere nicht. Folglich kein Straftatbestand.

Nein, sollte es nicht. Hat mit verschiedenen Gründen zu tun, ein Grund davon ist hier die fehlende Vergleichbarkeit.

Beides sollte ein eigener Straftatbestand sein

Sex ist ja eine Zusammenkunft von 2 Willenserklärungen unter direkter Absprache. Das verletzten der Absprache würde eine Willenserklärungen nichtigen. Wenn vorher gesagt wurde, wir machen mit Kondom hat sie/er, bzw. beide da zugesagt und nicht auf einmal mittendrin kein Kondom mehr. Damit wäre das sehr Übergriffig. Ob man das als Vergewaltigung zählt, weil da möchte ja quasi eine Person ja schon nicht den Sex mehr weiterführen, dass müsste ein Anwalt klären. Das weiß ich nicht, Straffrei sollte sowas nicht sein, wie ich finde.

Ja, beides sollte als Vergewaltigung gelten

Ich sehe imgrunde beides als Vergewaltigung. Aus den gründen die du ja schon genannt hattest.

Problem wird bei so etwas halt die nachweisbarkeit sein.