Zählt das zu sexueller Belästigung?
Mein Ex hat mich wegen übler nach Rede auf sexueller Grundlage angezeigt. Das was ich getan habe stimmt, allerdings habe ich nicht gelogen sondern Beweise für seine sexuelle Belästigung bei einer bekannten die mich um Hilfe bat.
1 Frage: wenn ich Beweise habe die belegen dass das was ich weiter sagte stimmt, kann man mich dafür belangen?
Zweite Frage: ich lass das natürlich nicht auf mir sitzen und mache Gegenanzeige, meint ihr ist das was er geschrieben hat (Screenshot) sexuelle Belästigung? Das richtet sich gegen mich ist allerdings ein bisschen schon her, ich habe ihn erstmal ebenfalls wegen übler nachrede angezeigt wofür ich auch Beweise habe weil er mich beleidigt und Unwahrheiten verbreitet hat.
Dritte Frage, sollte ich warum auch immer belangt werden zieht das ja entweder eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe auf mich. Wie hoch wäre die Geldstrafe?
15 Stimmen
7 Antworten
Hallo,
1. Nein, wenn Sie das Gegenteil beweisen können, so haben Sie keine Verurteilung bzw. Strafe zu befürchten.
2. Es handelt sich bei dem Inhalt in jedem Falle um eine Beleidigung, die Sie zur Anzeige bringen können.
3. Ich würde hier keine Geldstrafe erwarten, sondern vielmehr eine Einstellung des Verfahrens. Eine üble Nachrede ist ein sogenanntes Ehrschutzdelikt, das nur sehr selten zur Anklage gebracht wird. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Einstellung zu rechnen. Sollte die Tat wider Erwarten zur Anklage gebracht werden, haben Sie eine Geldstrafe von kaum mehr als 20 Tagessätzen zu befürchten.
Huhu ich Huber Post bekommen. Wurde eingestellt sie anzeige :)
Das ist die Zahl, mit der Ihr Monatsnettoeinkommen geteilt durch 30 multipliziert wird. Dadurch errechnet sich die Geldstrafe.
Es muss nicht immer ein Austausch von Bildern oder Videos stattfinden, um in den strafrechtlich relevanten Bereich zu gelangen. Auch anzügliche Bemerkungen in Chatrooms können einen Straftatbestand verwirklichen. Hier kommt meistens die sexuelle Beleidigung nach § 185 StGB in Betracht. Auch als Spaß gemeinte Äußerungen können Ihnen Probleme bereiten. Seien Sie sich bewusst, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und eine Anonymität praktisch nicht existiert. Die Strafverfolgungsbehörden gehen in den letzten Jahren konsequenter denn je gegen die Cyberkriminalität vor.
Wichtige Informationen stecken in einer älteren Frage von Dir.
Du hast diese Informationen nicht der Polizei weitergegeben ( wie es richtig gewesen wäre), sondern seinem Arbeitgeber, worauf deinem Ex durchaus Konsequenzen drohen können.
Besser wäre es gewesen die Bekannte zur Anzeige zu überreden bzw die Sache auf sich beruhen zu lassen, als sie nicht wollte.
Was du jetzt unbedingt machen solltest einen Anwalt mit dazu ziehen. Mit diesem solltest du das weitere Vorgehen besprechen.
Der Screenshot zeigt aus strafrechtlicher Sicht Beleidigungen. Je nachdem wie alt diese sind, sind diese schon verjährt.
Also, Anwalt aufsuchen ihm den kompletten Sachverhalt schildern, die Beleidigungen zeigen und von der häuslichen Gewalt erzählen.
Das ist das Beste, was du machen kannst.
Äh nein?! Ich bin hochschwanger und werde mich dem Stress nicht aussetzen 😅
Das, was dich in Stress versetzt kann ich nicht nachvollziehen.
Ich rate dir davon ab auf die Anzeige ohne Anwalt reagieren.
Anscheinend willst du dich egal wie an ihn rächen wegen was auch immer. Du fühlst dich verletzt vom dem was er sagt weil er ja zum Teil recht hat, weil du das nicht wahrhaben willst suchst du nach Gründen damit diese Nachrichten keinen Wert mehr haben *Anstatt ihn einfach zu blockieren und einfach anfängst weiter zu leben!*
Wenn das deine einzige Antwort ist dann bestätigst du.mich nur
Ja klar Nein ich werde mich nicht rechtfertigen hab besseres Zutun
Er beschreibt ja nur. Ich würde mir an deiner Stelle schleunigst einen Anwalt suchen (für Zivilrecht):
Was sind denn 20 tagessätze?