![](https://images.gutefrage.net/media/user/Harmundi/1589028954161_nmmslarge__0_0_1200_1199_277c4493432e9b5b6ab71c96b258ee43.jpg?v=1589028954000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Paul794540/1588783929530_nmmslarge__205_0_395_395_3675fda679b0830a84c61ccff34367fd.jpg?v=1588783930000)
Hallo,
Sie sollten in diesem Fall dem Autohaus einmal schriftlich eine Frist zur Nachbesserung des Fahrzeuges setzen. Hierauf haben Sie einen Anspruch nicht nur aus dem Garantievertrag, sondern auch aufgrund der gesetzlichen Mängelrechte. Eine Setzung einer zweiwöchigen Frist dürfte in jedem Falle angemessen sein.
Sollte das Autohaus trotz der Fristsetzung den Mangel unberechtigterweise nicht beseitigen, so können Sie vom Kaufvertrag einseitig zurücktreten oder den Mangel andernorts beheben lassen und dem Autohaus die Ersatzvornahme in Rechnung stellen.