Hallo,

Sie sollten in diesem Fall dem Autohaus einmal schriftlich eine Frist zur Nachbesserung des Fahrzeuges setzen. Hierauf haben Sie einen Anspruch nicht nur aus dem Garantievertrag, sondern auch aufgrund der gesetzlichen Mängelrechte. Eine Setzung einer zweiwöchigen Frist dürfte in jedem Falle angemessen sein.

Sollte das Autohaus trotz der Fristsetzung den Mangel unberechtigterweise nicht beseitigen, so können Sie vom Kaufvertrag einseitig zurücktreten oder den Mangel andernorts beheben lassen und dem Autohaus die Ersatzvornahme in Rechnung stellen.

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Hallo,

In diesem Fall bestünde die Möglichkeit, eine Strafanzeige gegen den Betroffenen zu erstatten. Im Rahmen dessen könnten die Strafverfolgungsbehörden ggf. durch entsprechende Ermittlungen die Daten des Betroffenen herausfinden. Über eine Akteneinsicht kann man dann der Daten habhaft werden und sodann ggf. zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen.

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Hallo,

Sie dürfen das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. wirksam vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Sie dürfen Ihre Kündigungsabsicht auch zuvor der Sekretärin mitteilen. Sie haben auch das Recht, die Kündigung lange im Voraus auszusprechen - dies dürfte Ihrem Arbeitgeber gar entgegenkommen, da er so entsprechend seine Personalplanung für die Zeit nach Ihrem Ausscheiden vornehmen kann.

Ich sehe hier keinen Grund zur Sorge. Sie können die Kündigung sobald es Ihnen recht ist einreichen.

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Hallo,

Wenn Frau Y als Verbraucherin mit Handwerker X als Unternehmer einen Vertrag als Haustürgeschäft abgeschlossen hat, so hat Frau Y grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dieses kann sie bei ordnungsgemäßer Belehrung 14 Tage lang ausüben. Gemäß § 356 III BGB beginnt die Frist nicht zu laufen, wenn Frau Y nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurde. In einem solchen Fall kann sie spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen.

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Hallo,

Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass sich der Gültigkeitszeitraum Ihres alten Personalausweises aufgrund der derzeitigen Lage automatisch verlängert. Vielmehr läuft dieser nach Ende des Gültigkeitszeitraums ab.

Ich würde Ihnen empfehlen, sich für die Zwischenzeit mit Ihrem Reisepass bzw. notfalls mit Ihrer Geburtsurkunde oder Ihrem Führerschein auszuweisen. Zudem können Sie schriftlich von der Verwaltungsbehörde verlangen, Ihnen nach Wiedereröffnung schnellstmöglich einen Termin für die Ausweisbeantragung zu erteilen. Alternativ können Sie in einem Eilfall darum bitten, einen Individualtermin zwecks Beantragung eines neuen Ausweises vereinbaren zu dürfen.

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Ja es ist sexuelle belästigung

Hallo,

1. Nein, wenn Sie das Gegenteil beweisen können, so haben Sie keine Verurteilung bzw. Strafe zu befürchten.

2. Es handelt sich bei dem Inhalt in jedem Falle um eine Beleidigung, die Sie zur Anzeige bringen können.

3. Ich würde hier keine Geldstrafe erwarten, sondern vielmehr eine Einstellung des Verfahrens. Eine üble Nachrede ist ein sogenanntes Ehrschutzdelikt, das nur sehr selten zur Anklage gebracht wird. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Einstellung zu rechnen. Sollte die Tat wider Erwarten zur Anklage gebracht werden, haben Sie eine Geldstrafe von kaum mehr als 20 Tagessätzen zu befürchten.

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