Kann man sich ohne Anwalt bei einer Anzeige verteidigen?
Hey, ich (15 Jahre alt) wurde wegen "sexueller Belästigung" angezeigt (siehe letzte Frage) und habe Schiss, dass das meine Eltern erfahren. Und ich kann auch keinen Anwalt dafür bezahlen, weil ich kein Geld habe und sonst meine Eltern um Geld bitten müsste...
Kann ich mich auch selber verteidigen, so als wäre ich mein eigener Anwalt??? Auch wenn ich unter 18 bin?
7 Antworten
Da es sich um meine Straftat handelt, kannst du keine Akteneinsicht anfordern und deine Verteidigung nicht richtig vorbereiten weshalb es unerlässlich ist, ein Anwalt zu konsultieren.
Da du noch minderjährig bist, solltest du zu deinen Eltern gehen um gemeinsam einen Anwalt zu finden, der dich entsprechend verteidigt solltet ihr zu wenig Geld haben, kann ein Anwalt gestellt werden. Glaub mir mit Anwalt kannst du besser schlafen.
Versuch dir beim nächsten mal eine bessere Story auszudenken. Deine Eltern fragten es so oder so.
Du bekommst auf Anfrage einen Pflichtverteidiger. Wenn du freigesprochen wirst oder wirtschaftlich nicht in der Lage bist, die Kosten zu tragen, musst du in der Regel nichts zahlen.
Du darfst bis zu einem Streitwert von 5000 Euro oder äquivalenter drohender Haftstrafe dich selbst vertreten (also ohne Anwalt).
Du, lieber Junge, erzählst am Besten morgen deinen Eltern von dem was du getan hast, bevor die Sache ganz schön nach hinten losgehen kann. So ein Urteil wiegt schwerer als die Strafe deiner Eltern! Die werden vom Gericht nämlich sowieso informiert.
Wenn es um die Zahnarzthelferin aus dem anderen Beitrag geht, wirst du wahrscheinlich nicht mal Post bekommen, da du in diesem Szenario so wie du es beschrieben hast keine Schuld trägst.
Punkt 1 , deine Eltern werden vom Strafermittlungsverfahren erfahren, früher oder eben erst etwas später! Und zwar weil du noch Minderjährig bist. Sich einen Rechtsanwalt zur Seite zu nehmen in einem Strafverfahren, ist keine Pflich für den Beschuldigten, aber sinnvoll. In deinem Fall (Minderjährigkeit) wirst du dich bei Gericht nicht selbst als "Hobby-Anwalt" vertreten können, sondern das Gericht wird dir vom Jugendamt eine Person (muß nicht unbedingt ein Anwalt sein) zur Seite beordern.
In Deutschland hat jeder Angeklagte des Recht auf einen Anwalt. Wenn du selbst keinen Anwalt hast, bekommst du einen Pflichtverteidiger.
Und, dass du als Minderjähriger Angeklagter in einem Gerichtsverfahren sein kannst, ohne, dass deine Eltern davon was mitbekommen, kannst du sowieso vergessen. Die sind sorgeberechtigt und somit für dein Verhalten mit verantwortlich.