Wie nennt man es, wenn ein alter Mann Sex mit seiner erwachsenen Tochter will?

3 Antworten

Geschlechtsverkehr unter nahen Verwandten ist Inzest und strafbar / verboten ! Und das auch zu Recht !!! Siehe hierzu: Strafgesetzbuch (StGB) § 173 Beischlaf zwischen Verwandten (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist.


Apokalypse2020 
Beitragsersteller
 07.10.2022, 01:50

Aber wie nennt man diese Art von Sexualität? Pädophile ist es ja nicht, wenn das Kind erwachsen ist.

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Apokalypse2020 
Beitragsersteller
 07.10.2022, 02:11
@ETFFrage

Ich dachte, Inzest ist es erst, wenn es auch tatsächlich geschieht. In diesem Fall hat der alte Sack nur die Forderung an seine Tochter gestellt, sie ist aber nicht darauf eingegangen.

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ETFFrage  07.10.2022, 02:12
@Apokalypse2020

Achso... dann nennt man es einfach nur eine Bitte vom Vater an die Tocher... bzw. einen Wunsch oder eine Fantasie.

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Apokalypse2020 
Beitragsersteller
 07.10.2022, 02:14
@ETFFrage

Naja, eine Bitte... Ich habe gedacht, da gibt es einen bestimmten Begriff für diese Perversion oder ein Krankheitsbild.

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Wunsch zum Inzest.

Rechtslage in Deutschland:

Sex zwischen Vater und erwachsener (ü 18) Tochter (oder Mutter und erwachsenem Sohn) ist nicht strafbar, strafbar ist nur der Beischlaf (vaginaler Geschlechtsverkehr). Dieser auch dann, wenn für Verhütung gesorgt ist, selbst bei sicherer Verhütung (Vasektiomie oder Pille und Kondom). Höchst umstrittene Strafvorschrift, da opferlose Straftat.

Oral- oder Analsex zwischen Elternteil und erwachsenem Kind sind nicht verboten.


Apokalypse2020 
Beitragsersteller
 07.10.2022, 02:22

Krass! Könnte die Tochter den Vater anzeigen, wenn er solche Forderungen an sie stellt, ohne dass davon etwas vollzogen wurde?

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ETFFrage  07.10.2022, 02:25
@Apokalypse2020

natürlich nicht.... denk doch bitte selbst einfach nach. niemand kann für etwas bestraft werden, das er nie begangen hat.

(angezeigt werden kann man natürlich schon, von jedem für alles).

ich könnte dich auch anzeigen...wenn ich deinen namen+anschrift wüsste.

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Apokalypse2020 
Beitragsersteller
 07.10.2022, 02:26
@ETFFrage

Aber ist das nicht zumindest eine sexuelle Belästigung? Oder eine Anstiftung zu einer Straftat oder so?

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ETFFrage  07.10.2022, 02:27
@Apokalypse2020

Solange er sie nicht dazu drängt nicht, nein. Das ist so wie wenn er sie nach dem Salzstreuer fragt und sie sagt "geb ich dir nicht".

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ETFFrage  07.10.2022, 02:29
@Apokalypse2020

Ja.... was ist los mit dir? Bei deinen ganzen anderen Fragen warst du etwas mehr auf Zack ^^

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Apokalypse2020 
Beitragsersteller
 07.10.2022, 02:30
@ETFFrage

Naja, ich kenne mich mit sowas nicht aus. Dachte, es ist zumindest Belästigung.

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ETFFrage  07.10.2022, 02:31
@Apokalypse2020

bei einem physischen übergriff ist man schneller in der belästigung drinnen... wenn es verbal ist und einmal ist, dann kann es gar keine belästigung sein.

höchstens wenn er sie immer und immer wieder darum bittet.

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Apokalypse2020 
Beitragsersteller
 07.10.2022, 02:33
@ETFFrage

Er hat es ihr ausführlich geschrieben, was und wie oft er es von ihr möchte. Ähnlich wie bei einer Prostituierten. Allerdings ohne Geldleistung, sondern, dass er sie dafür zum Arzt führt und so.

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Krijo1488  07.10.2022, 03:25
@ETFFrage

Also nicht zu diesem Fall, aber grundsätzlich ist auch der Versuch einer Straftat strafbar.

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cg1967  07.10.2022, 11:53
@Krijo1488
aber grundsätzlich ist auch der Versuch einer Straftat strafbar.

Falsch. Der Versuch einer Straftat ist grundsätzlich nicht strafbar. Strafbar ist er nur, wenn die Strafbarkeit im Gesetz bestimmt ist.

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Krijo1488  07.10.2022, 14:49
@Krijo1488

Der Versuch ist für alle Verbrechen strafbar und zudem für viele Vergehen. Damit ist die Strafbarkeit eines Versuchs im oberen Kontext fundamental, indem dieser grundsätzlich verneint wird.

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TomRichter  07.10.2022, 21:31
@Krijo1488

Wieso Hä? Deine zu Recht als falsch bezeichnete Behauptung bezog sich auf "Straftat" allgemein, nicht nur auf Verbrechen.

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Krijo1488  07.10.2022, 23:43
@TomRichter

Der Versuch von Straftaten kann strafbar sein. Punkt. Klugscheißereien über aus dem Kontext gezogenes brauchen wir hier nicht. Danke.

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TomRichter  08.10.2022, 13:52
@Krijo1488

Nenn' es Klugscheißerei, wenn Dir falsche Behauptungen nachgewiesen werden. Falsche Behauptungen zu juristischen Sachverhalten brauchen wir hier auch nicht.

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Krijo1488  08.10.2022, 16:14
@TomRichter

Ist keine falsche Behauptung nur eine falsche Interpretation deinerseits, aufgrund einer zugegeben ungeschickt gewählten Formulierung. Dass ich jedoch nicht die Behauptung aufstelle, dass der Versuch aller Straftaten strafbar ist, ergibt sich aus dem Kontext und macht jede Diskussion in diese Richtung obsolet. Mir offensichtlich andere Behauptungen zu unterstellen um mit Juristen Wissen zu glänzen, welches in der ursprünglichen Thematik eine geringe Relevanz aufweist ist definitiv Klugscheißerei.

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cg1967  09.10.2022, 00:37
@Krijo1488
Der Versuch ist für alle Verbrechen strafbar und zudem für viele Vergehen.

Aber nicht grundsätzlich für jede Straftat.

Damit ist die Strafbarkeit eines Versuchs im oberen Kontext fundamental, indem dieser grundsätzlich verneint wird.

Was willst du aussagen?

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cg1967  09.10.2022, 00:40
@Krijo1488
Der Versuch von Straftaten kann strafbar sein.

Wenn es das Gesetz so bestimmt.

Punkt.

Eben.

Klugscheißereien über aus dem Kontext gezogenes brauchen wir hier nicht. Danke.

Wer legt denn beim Auslegen hier was unter?

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cg1967  09.10.2022, 00:46
@Krijo1488
Dass ich jedoch nicht die Behauptung aufstelle, dass der Versuch aller Straftaten strafbar ist, ergibt sich aus dem Kontext und macht jede Diskussion in diese Richtung obsolet

Nein, du hast nur den einen konkreten Fall ausgeschlossen:

"Also nicht zu diesem Fall, aber grundsätzlich ist auch der Versuch einer Straftat strafbar."

Es mag Klugscheißerei sein, dein Geschreibsel ist dagegen belanglose Laberei ohne jegliches Wissen.

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cg1967  09.10.2022, 01:05
@Apokalypse2020

Klar. Anzeigen kann jeder jeden wegen irgendwas. Ohne Vollzug scheint mir die Forderung aber mit zu wenig Nachdruck gestellt worden zu sein, um strafrechtlich relevant zu sein. Und dann ginge es nicht um Inzest, sondern um Vergewaltigung.

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cg1967  09.10.2022, 01:08
@ETFFrage
ich könnte dich auch anzeigen...wenn ich deinen namen+anschrift wüsste.

Brauchst du nicht. Wenn relevant wird dies von der Staatsanwaltschaft ermittelt.

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Krijo1488  09.10.2022, 01:14
@cg1967

Ich weise die andere Person darauf hin, dass auch der Versuch einer Straftat strafbar sein kann. Wie ich sagte ich habe missverständlich geschrieben, jedoch ist dies Gutefrage und kein Forum für Linguist- oder Juristen. Das es weitere Ausnahmefälle gibt, in welchen der Versuch nicht strafbar ist nebensächlich. Wenn es bei der Ausübung einer Straftat beim Versuch bleibt ist das kein Freifahrtsschein.

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Inzest und das ist extrem pervers und moralisch verwerflich, um es mal freundlich auszudrücken