Welche Strafe erwartet einen 17 Jährigen bei heimlicher Aufnahme von Minderjähriger Freundin beim Sex?
Ein (jetzt ehemaliger) Kumpel von mir hat beim Sex von seiner 14 jährigen (zu dem Zeitpunkt) Freundin eine heimliche Aufnahme gemacht.
Sie wusste davon nichts, bis er seinen Bekannten nach deren Trennung auf dem Handy das Video gezeigt hat.
Es ist unklar, ob er es auch weitergeschickt hat, also gehen wir vorerst davon aus, dass er es nicht getan hat. Sie war 14 im Video, jetzt 15. Er hat das Video mit 17 gezeigt und besessen.
Nach dem was ich nachgelesen habe, zählt das bloße vorzeigen nicht als Verbreitung, besessen hat er es aber auf jeden Fall und heimlich aufgenommen war es auch.
Nun wollte ich also fragen, womit er potentiell belangt werden kann, weil ich darauf hoffe, dass er eine ordentliche Strafe bekommt und sie zumindest ein bisschen Gerechtigkeit. Ich weiß, dass Strafen sehr individuell sein können im Jugendstrafrecht, ich würde aber sagen, dass er sich nach meiner Einschätzung eigentlich bewusst sein sollte, was das für eine Tat ist.
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und Antworten.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ruhrgur/1621327657300_nmmslarge__0_0_858_858_8190bccd2abee6c63a0e0a6e1e450f3d.jpg?v=1621327658000)
womit er potentiell belangt werden kann
Es liegt hier eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie die Herstellung eines jugendpornographischen Inhalts, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, vor. Die gesetzlichen Vertreter der Geschädigten sollten hier entsprechend Strafantrag stellen.
ich würde aber sagen, dass er sich nach meiner Einschätzung eigentlich bewusst sein sollte, was das für eine Tat ist
Das wäre im Zweifel durch ein Gericht zu klären. Für die Strafzumessung ist weitaus mehr relevant als bloß der Sachverhalt der Tat, in einem solchen Fall realistisch wären aber bspw. 30–50 Sozialstunden oder Jugendarrest von ca. zwei Wochen als Freizeitarrest (vgl. Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts, 12. Aufl., Rn. 195, 409).
LG
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Anzeige erstatten kann grundsätzlich jeder, nur eben nicht Strafantrag stellen. Bei der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs handelt es sich um ein Antragsdelikt, d. h. dass hier ohne Strafantrag im Regelfall keine strafrechtliche Ahndung stattfindet. Da es sich aber um ein relatives Antragsdelikt handelt, kann die StA im Einzelfall auch von Amts wegen einschreiten, wenn sie dies für geboten hält.
Hier Anzeige zu erstatten wäre definitiv zu empfehlen, normalerweise sollten aber auch die gesetzlichen Vertreter ein Interesse daran haben, dass Strafantrag gestellt wird. Im Zweifel kann sich deine Freundin gerne an das Jugendamt oder den Weißen Ring e. V. wenden, wenn sie weitere Hilfe braucht bzw. in diesem Zusammenhang Probleme mit ihren Eltern hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wikifreak/1507288654093_nmmslarge__105_0_3267_3267_8b25a9d16659c40c605d9883a102536f.jpg?v=1507288654000)
Grundsätzlich ist das richtig. Aber wir sprechen hier auch über die Herstellung, den Besitz und die Zugänglichmachung von Jugendpornographie. Und glaub mir: In der geschilderten Situation ist dem Staatsanwalt (zu Recht) Wurscht, ob die Eltern der Beteiligten da den Deckel draufhalten wollen.
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Das ist korrekt und sehe ich auch grundsätzlich nicht anders. Meiner Meinung nach sollten Eltern aber ihre Kinder in diesem Vorgehen so oder so unterstützen – daher auch meine Empfehlung im Zweifel mal beim Jugendamt oder Weißen Ring nach Rat zu suchen, wenn die Eltern hier nicht weiterhelfen wollen.
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Ich würde dem Kerl noch ganz anders zu Leibe rücken. Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Aufforderung zur Löschung. Schmerzensgeldforderung. Aber dazu bräuchte man sinnvollerweise die Unterstützung der Eltern. Nach § 37 KUG kann man sogar die Vernichtung des Handys und aller Speichermedien verlangen, auf denen das Video gespeichert war, oder gezeigt wurde. Da kann man richtig Schlitten fahren.
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Für letzteres muss allerdings eine Verbreitung oder zur Schau Stellung stattgefunden haben, dafür gibt es nach Information des FS ja bisher keinen Anhaltspunkt. Zumal auch noch die Verhältnismäßigkeit zu prüfen wäre (vgl. Dreier/Schulze/Specht § 37 KUG Rn. 9).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich danke euch beiden für diese wirklich detaillierten Antworten und Informationen. Ich hoffe sehr darauf, dass sie mit ihren Eltern nochmal genau ihren Wunsch bespricht und diese ihr den Weg erleichtern und sie unterstützen. Ansonsten würden alle sie auch unterstützen, wenn sie alleine zur Polizei geht. Die Personen, welche das Video gesehen haben, sind bereit zu sprechen wenn nötig, allerdings ebenfalls minderjährig, sodass sich der Weg zu einem Strafantrag auch dahingehend nicht sehr einfach gestaltet. Wenn ich könnte, würde ich es selbst tun, da ich Volljährig bin. Da ich die Geschädigte allerdings nicht annähernd genug kenne, von der Situation nur erzählt bekam und ey für sie nicht noch unangenehmer machen möchte, indem ich mich einfach einmische, werde ich diese Ratschläge lediglich über meine Schwester als ihre Freundin weiterleiten.
Nochmals vielen Dank, habt einen schönen Tag.
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Er gilt dann als Sexualstraftäter und hat Jugendpornografie besessen/verbreitet.
Dafür sollte er wohl eine ordentliche Strafe bekommen.
Du solltest das zur Anzeige bringen und die Freundin in Kenntnis setzen.
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Wenn er es umher zeigt kann das je nach Richter auch schon als Verbreitung gelten.
Das was er am Ende vom Gericht bekommen wird ist trotzdem lächerlich.
Wäre das meine Tochter müsste der Kerl gut rennen können...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wie ich gerade erfahren habe, ist es wohl so, dass ihre Eltern mit seinen Eltern gesprochen haben sollen und Laut der Aussage meiner Schwester (eine Freundin von der Geschädigten) es beide Seiten wohl „so stehen lassen wollen“.
Nun ist es so, dass sowohl die Geschädigte, aber auch ihre Freunde, welche sie dazu ermutigen wollen sich diese Gerechtigkeit zu holen, einen Weg finden wollen, auch ohne gesetzliche Vertreter das ganze zur Anzeige zu bringen.
Mal ganz davon abgesehen, wie unfassbar schlimm ich es finde, dass die Eltern ihr da keinen Zuspruch geben, was könnte sie tun?