Welche Strafe erwartet einen 17 Jährigen bei heimlicher Aufnahme von Minderjähriger Freundin beim Sex?

3 Antworten

womit er potentiell belangt werden kann

Es liegt hier eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie die Herstellung eines jugendpornographischen Inhalts, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, vor. Die gesetzlichen Vertreter der Geschädigten sollten hier entsprechend Strafantrag stellen.

ich würde aber sagen, dass er sich nach meiner Einschätzung eigentlich bewusst sein sollte, was das für eine Tat ist

Das wäre im Zweifel durch ein Gericht zu klären. Für die Strafzumessung ist weitaus mehr relevant als bloß der Sachverhalt der Tat, in einem solchen Fall realistisch wären aber bspw. 30–50 Sozialstunden oder Jugendarrest von ca. zwei Wochen als Freizeitarrest (vgl. Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts, 12. Aufl., Rn. 195, 409).

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

lesz7 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 12:49

Wie ich gerade erfahren habe, ist es wohl so, dass ihre Eltern mit seinen Eltern gesprochen haben sollen und Laut der Aussage meiner Schwester (eine Freundin von der Geschädigten) es beide Seiten wohl „so stehen lassen wollen“.

Nun ist es so, dass sowohl die Geschädigte, aber auch ihre Freunde, welche sie dazu ermutigen wollen sich diese Gerechtigkeit zu holen, einen Weg finden wollen, auch ohne gesetzliche Vertreter das ganze zur Anzeige zu bringen.

Mal ganz davon abgesehen, wie unfassbar schlimm ich es finde, dass die Eltern ihr da keinen Zuspruch geben, was könnte sie tun?

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Wikifreak  21.06.2024, 13:00
@lesz7

Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Das kann sie auch ohne ihre Eltern und auch gegen deren Willen. Jeder, der von einem Sachverhalt Kenntnis hat, bei dem möglicherweise eine Straftat begangen wurde, kann zur Polizei gehen und dort Anzeige erstatten.

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ruhrgur  21.06.2024, 13:04
@lesz7

Anzeige erstatten kann grundsätzlich jeder, nur eben nicht Strafantrag stellen. Bei der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs handelt es sich um ein Antragsdelikt, d. h. dass hier ohne Strafantrag im Regelfall keine strafrechtliche Ahndung stattfindet. Da es sich aber um ein relatives Antragsdelikt handelt, kann die StA im Einzelfall auch von Amts wegen einschreiten, wenn sie dies für geboten hält.

Hier Anzeige zu erstatten wäre definitiv zu empfehlen, normalerweise sollten aber auch die gesetzlichen Vertreter ein Interesse daran haben, dass Strafantrag gestellt wird. Im Zweifel kann sich deine Freundin gerne an das Jugendamt oder den Weißen Ring e. V. wenden, wenn sie weitere Hilfe braucht bzw. in diesem Zusammenhang Probleme mit ihren Eltern hat.

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Wikifreak  21.06.2024, 13:15
@ruhrgur

Grundsätzlich ist das richtig. Aber wir sprechen hier auch über die Herstellung, den Besitz und die Zugänglichmachung von Jugendpornographie. Und glaub mir: In der geschilderten Situation ist dem Staatsanwalt (zu Recht) Wurscht, ob die Eltern der Beteiligten da den Deckel draufhalten wollen.

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ruhrgur  21.06.2024, 13:20
@Wikifreak

Das ist korrekt und sehe ich auch grundsätzlich nicht anders. Meiner Meinung nach sollten Eltern aber ihre Kinder in diesem Vorgehen so oder so unterstützen – daher auch meine Empfehlung im Zweifel mal beim Jugendamt oder Weißen Ring nach Rat zu suchen, wenn die Eltern hier nicht weiterhelfen wollen.

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Wikifreak  21.06.2024, 13:35
@ruhrgur

Ich würde dem Kerl noch ganz anders zu Leibe rücken. Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Aufforderung zur Löschung. Schmerzensgeldforderung. Aber dazu bräuchte man sinnvollerweise die Unterstützung der Eltern. Nach § 37 KUG kann man sogar die Vernichtung des Handys und aller Speichermedien verlangen, auf denen das Video gespeichert war, oder gezeigt wurde. Da kann man richtig Schlitten fahren.

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ruhrgur  21.06.2024, 13:42
@Wikifreak

Für letzteres muss allerdings eine Verbreitung oder zur Schau Stellung stattgefunden haben, dafür gibt es nach Information des FS ja bisher keinen Anhaltspunkt. Zumal auch noch die Verhältnismäßigkeit zu prüfen wäre (vgl. Dreier/Schulze/Specht § 37 KUG Rn. 9).

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lesz7 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 13:56
@ruhrgur

Ich danke euch beiden für diese wirklich detaillierten Antworten und Informationen. Ich hoffe sehr darauf, dass sie mit ihren Eltern nochmal genau ihren Wunsch bespricht und diese ihr den Weg erleichtern und sie unterstützen. Ansonsten würden alle sie auch unterstützen, wenn sie alleine zur Polizei geht. Die Personen, welche das Video gesehen haben, sind bereit zu sprechen wenn nötig, allerdings ebenfalls minderjährig, sodass sich der Weg zu einem Strafantrag auch dahingehend nicht sehr einfach gestaltet. Wenn ich könnte, würde ich es selbst tun, da ich Volljährig bin. Da ich die Geschädigte allerdings nicht annähernd genug kenne, von der Situation nur erzählt bekam und ey für sie nicht noch unangenehmer machen möchte, indem ich mich einfach einmische, werde ich diese Ratschläge lediglich über meine Schwester als ihre Freundin weiterleiten.

Nochmals vielen Dank, habt einen schönen Tag.

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Er gilt dann als Sexualstraftäter und hat Jugendpornografie besessen/verbreitet.

Dafür sollte er wohl eine ordentliche Strafe bekommen.

Du solltest das zur Anzeige bringen und die Freundin in Kenntnis setzen.


Gerhart  21.06.2024, 13:10

Vermutlich war der Sex einvernehmlich

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LeWe23  21.06.2024, 13:54
@Gerhart

Aber die Aufnahmen nicht. Damit ist er im Besitz illegaler Jugendpornografie und das gilt als Sexualdelikt.

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Gerhart  21.06.2024, 16:08
@LeWe23

Da nennst du mir bitte den zutreffenden § des StGB. Es wurde bisher nicht über pornografischen Darstellungen der gegenständlichen Aufname gesprochen

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LeWe23  21.06.2024, 17:12
@Gerhart

Brauche ich nicht. Aufnahmen nackter Jugendlicher - vor allem beim Sex - sind natürlich Jugendpornografie. Da ist allein der Besitz strafbar.

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Gerhart  22.06.2024, 10:37
@LeWe23

Das Foto wurde hier nicht veröffetlicht, du hast es daher auch nicht gesehen. Deine Vermutung könnte zutreffen aber auch nicht. Und den § des StGB gibt es nicht.

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Gerhart  22.06.2024, 16:24
@LeWe23

Kinderpornografie! Alter bis 14 Jahre. Und ob dieses Bild als Pornografie zählt, ist immernoch nicht geklärt!

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LeWe23  22.06.2024, 18:04
@Gerhart

JUGENDpornografie!

Natürlich zählt es dazu. Denn das Mädchen wurde BEIM SEX gefilmt! Natürlich ist das Pornografie!

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Gerhart  22.06.2024, 21:51
@LeWe23

Dun solltest dich mit der Definition "Pornografie" befassen, bevor du weiter hier nur Vermutungen äußerst.

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LeWe23  22.06.2024, 23:40
@Gerhart

Nein. Ich habe Recht. Jugendkiche beim Sex zu Filmen IST Jugendpornografie!

Höre endlich auf, zu verharmlosen!

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Wenn er es umher zeigt kann das je nach Richter auch schon als Verbreitung gelten.

Das was er am Ende vom Gericht bekommen wird ist trotzdem lächerlich.

Wäre das meine Tochter müsste der Kerl gut rennen können...


Vanaheim  21.06.2024, 12:47

Den letzten Satz möchte ich gerne unterschreiben !!!

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