Was haltet ihr von Beschneidung aus religiösen Gründen?
Ich wurde als Kind beschnitten, wegen einer Religion an die ich mittlerweile nichtmal mehr glaube.
Ich wünschte ich wäre nicht beschnitten worden, aber Rückgängig machen kann man es nicht. Ich finde das beschi$$en
Waw haltet ihr denn davon?
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31 Antworten
Habe mich selber mit 25 beschneiden lassen aus optischen Gründen. Die Eichel wird unsensibler, leider. Da sie ständig an der Hose reibt. Auch das Vorhautbändchen wird meist entfernt, obwohl es für manche Männer sensibler ist als die Eichel.
Nun ja ein Depp wie ich, ist das selbst schuld. Bei einem Kind ist das aber ohne medizinische Notwendigkeit, für mich Genitalverstümmlung. Denn es beeinträchtigt die Empfindungen, auch wenn das Männern die als Kinder beschnitten worden sind, nicht bewusst ist, da sie es als Normalzustand empfinden und kein vorher kennen.
Wenn, erst mit Einwilligung des Betroffenen. Also erst ab einem Alter, indem der junge selbst soweit ist zu entscheiden.
Ab 18 würde auch nicht gehen, weil du keine Lebenserfahrung hast, ab 32 ist wahrscheinlich das Beste alter.
An und für sich gebe ich dir da völlig recht.
Allerdings ist in den meisten europäischen Ländern die Volljährigkeit bei 18 Jahren.
Die Beschneidung ist für mich ein klarer Verstoß gegen Art. 2 GG. Kein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Art. 19 GG), was hier der Fall ist. Denn: Die Religionsfreiheit wird nicht grundlegend gestört, man kann die Kinder weiterhin religiös erziehen, in die Moschee oder Synagoge gehen, Thora und Koran lesen usw. Aber die körperliche Unversehrtheit wird nicht eingehalten!
Die Religionsfreiheit wird nicht grundlegend gestört
Beschneidung Unmündiger ist ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit.
Ein unbelehrbarer Dogmatiker. Der kann sich ja meinetwegen abschneiden, was ihm sein Gott einflüstert. Aber sich an Kindern zu vergreifen ist ein NoGo. Das ist widerwärtig.
Kann von mir aus jeder machen wie er will, aber nur mit über 16 oder 18 Jahren, aus eigener Entscheidung und nicht an unmündigen Kindern.
Wer das als Erwachsener machen möchte soll es tun, so wie Piercing oder Tätowierungen jedermanns eigene Sache ist.
Aber wer Kindern so etwas antut, sollte bestraft werden, denn im Grundgesetz ist nicht nur Religionsfreiheit verankert, sondern auch das Recht auf Unversehrtheit.
Ab 18 würde ich es gleich werten wie ein Piercing oder Tattoo. Eine Körpermodifizierung, die aber ohne Einwilligung des Betroffenen eine Straftat (Körperverletzung) darstellt.