Warum wird Inzest nicht erlaubt?
Die Frage steht ja oben.
Grund der Frage:
Man könnte ja die Beziehung und den Sex zwischen zwei oder mehr nah verwandten Personen erlauben und im Rahmen dessen die Zeugung eines gemeinsamen Kindes verbieten, aufgrund von zu wahrscheinlichen erbschäden. Obwohl man selbst diese Wahl denen überlassen sollte, ob sie dies in Kauf nehmen oder nicht. Ob z.B. Mutter und Sohn oder andere Kombinationen sich zu einander hingezogen fühlen kann man doch denen überlassen, wenn das Alter stimmt, also beide/alle volljährig sind und dies auch einvernähmlich geschieht, dann sollte man diese doch lassen oder nicht. Und wenn man doch ein Kind will aber das Risiko nicht in Kauf nehmen will man man ja eins adoptieren.
10 Antworten
Hallo Lux04273,
da mag zum einen die Inzucht Pate stehen, zum anderen sich keine Lobby, die in Bezug auf z.B. §173 StGB (D) ein Unrecht hinterfragt, finden. Unrecht kann mit Sexualität immer entstehen - doch da gibt es bereits Gesetze.
Jetzt könnte man sagen, dass - unbenommen gesellschaftlicher Paradigmen - Inzucht verboten oder beratungspflichtig würde. Da ließe sich Unrecht über potentielle genetisch bedingte gesundheitliche Probleme darstellen.
So weit will man es möglicherweise nicht kommen lassen, verbietet pauschal die Sexualität, die das Potential hätte, in Inzucht zu führen.
Im Raum sehe ich, dass die Menschen in Selbstverantwortung handeln - aber in Richtung möglicher Nachkommen und dem Bewusstsein gegenüber potentiellen genetisch bedingten gesundheitlichen Problemen.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
Das ist halt ein uralter Rechtsgedanke aus dem vorletzten Jahrhundert wegen Erbgesundheit etc.!
In vielen Ländern (z.B. Frankreich) ist Inzest nicht verboten und auch dort so selten und ungewöhnlich wie in Deutschland
Man könnte. Aber man will nicht.
Vielleicht in 30 oder 40 Jahren. Geschlechtsverkehr ist ja eh nur zwischen Verwandten in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) und zwischen leiblichen Geschwistern verboten.
Beziehungen sind ja nicht das Problem, sondern die Zeugung eines Kindes. Adoptieren würde gehen, muss nur überprüft werden, ob beide fähig sind das Kind aufzuziehen.
Das Problem, das sich ergibt, wenn man Inzest erlaubt aber die Empfängnis verbietet ist, dass das Kind ja dann schon gezeugt ist.
Die Frage ist dann nicht mehr, ob die Eltern das Kind auch mit Erbschaden wollen, sondern, ob es ethisch vertretbar ist, etwas zuzulassen, das mit gravierend hoher Wahrscheinlichkeit einen Menschen hervorbringen kann, der sein ganzes Leben leidet. "soll doch jeder machen, was er will" ist deswegen hier zu einfach.
Wenn erst das Zeugen eines Kindes illegal ist, dann haben wir das weitere Problem, dass hier schon Leben entstandene ist, das entweder (mit genetischen Schäden) Leben muss, oder abgetrieben werden, was wieder mehr ethische Probleme mit sich bringt.
Weiterhin: wie willst du die Eltern für das Zeugen eines Inzest Babys bitte Belangen? Knast? Dann bestrafst du am.meisten das eh schon benachteiligte Kind. Geld? Das fehlt dann am Ende auch dem Kind. Also wieder ein Haufen schwer lösbarer Probleme.
All das verhindert man, indem man schon die Existenz einer Inzest Beziehung verbietet.
Aber wie soll durch eine Inzest mit Verhütung ein Kind gezeugt werden? Wenn eine Frau mit einem fremden Mann ein Kind bekommt und sich dann ihrem Kind hingezogen fühlt und dieser seine Mutter und beide verhüttenden Geschlechtsverkehr haben, dann würde dort auch kein Kind entstehen.
Ja aber der beischlaf dieser Parteien ist verboten, wobei man dies doch den selbst überlassen sollte