Warum machen sich Frauen nicht strafbar, wenn sie sich nackt zeigen?
Gegenfrage: wärst du denn der Meinung, das sollte strafbar sein?
Exhibitionismus sollte für Frauen und für Männer gelten, als Straftat . Nur gilt, dass es bei Männern eine Straftat darstellt. I
7 Antworten
Bloße Nacktheit ist generell keine Straftat, allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann Männer und Frauen gleichermaßen treffen. Da gibt es keine Unterschiede.
Exhibitionismus als Straftat betrifft in der Tat nur Männer (eigentlich seltsam angesichts der Gleichstellung im Grundgesetz).
§183 StGB Exhibitionismus -- (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Exhibitionismus ist in diesem Sinne nicht bloße Nacktheit, sondern das sexuelle Provozieren Dritter, insbesondere durch ungewollte Zuschaustellung des erigierten Penis.
Frauen können logischerweise durch bloße Nacktheit ihre Erregung nicht so einfach zu Schau stellen.
Laut §183 nicht, aber ich denke auch, dass hier das Gesetz geschlechtsneutral nachgebessert werden müsste.
Es gibt aber erheblich weniger Menschen, die sich über sexuelle Offenheit von Frauen aufregen als solche, die sich von männlichem Exhibitionismus wie dem Zuschaustellen einer Erektion stark belästigt oder gar gefährdet fühlen.
"Wo kein Kläger, da kein Richter" ... der Bedarf an der Sanktionierung von weiblichem Exhibitionismus ist gering.
Ja, das ist richtig, §183a ist die geschlechtsneutrale Ergänzung. Dennoch gefällt mir die klare nur-männliche Formulierung in §183 nicht. Das ist nicht mehr zeitgemäß.
So oder so gibt es so gut wie keine Verurteilungen von Frauen nach §183a.
Beispiel: Im Jahr 2018 sind insgesamt 175 Verurteilungen wegen einer Straftat nach §183a StGB erfolgt, und zwar 166 Männer und 9 Frauen.
Männer dürfen auch ihre Brust zeigen. Das ist nichts Schlimmes.
Das sich nackt zeigen ist nicht strafbar, weder für Männer, noch für Frauen.
Bei Exhibitionismus geht es um einen sexuellen Kontext. Ein Exhibitionist zeigt sich vorsetztlich nackt, um aus der Reaktion seiner Opfer Befriedigung zu erlangen.
Das ist bei Männern leichter feststellbar als bei Frauen. Denoch ist §183 in seiner Formulierung umstritten und wird auch auf Frauen angewandt, wie sich aus Absatz 4 auch entnehmen lässt.
Es ist also nicht verboten nackt herumzulaufen, das es dennoch nicht getan wird, wird zum einen an der Scham der einzelnen liegen, zum anderen der Tatsache geschuldet sein, dass einer Anzeige nachgegangen werden muss und man auf diese Weise erst einmal festgesetzt werden kann, was weder für Exhibitionisten noch für FKK-Anhänger besonders toll ist.
Für genauere Informationen kann man auf dieser Seite nachsehen:
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/exhibitionismus
Lies Mal Grundgesetz Akt 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Da geht deutlich hervor, dass gesetzlich keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern gemacht wird, das heißt, dass sich jeder bei derselben Straftat strafbar macht, egal welches Geschlecht die Person hat.
So weit ich weiß macht sich laut der in Deutschland geltenden Gesetzgebung überhaupt niemand strafbar, nur weil er nackt ist! - Und das gilt für Männer und Frauen gleichermaßen!
Allerdings kommt es vor, dass man Männern ihre Nacktheit schneller als Ordnungswidrigkeit auslegt, was wiederum rein dem Handeln der Exekutive zuzuschreiben ist! - Denn vor dem Gesetz sind eigentlich alle gleich!
Sie machen sie strafbar, das wäre Erregung öffentlichen Ärgernisses.
NUR wenn es öffentliches Ärgernis erregt. Wenn nicht dürfen sie - im Gegensatz zum Mann - sich nackt zeigen.
Finde ich abartig, dass man sagt, nackte Frauen wären weniger ärgerlich als nackte Männer. Das eine wie das andere ist unpassend, wo es nicht passt.
Genauso beim Mann. Nur wenn es öffentliches Ärgernis erregt. Wenn nicht dürfen sie sich - genauso wie die Frau - nackt zeigen.
Aus welchem Gesetzestext Holst du denn deinen 2. Teil?
Ich beziehe mich gerne auf das Grundgesetzes
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Warum dürfen sie sich nackt zeigen und Männer nicht?
Aber wenn eine nackte Frau mit ihren Brüsten in der Öffentlichkeit spielt ist dass kein Exhibitionismus?