Warum darf ein Junge nur maximal 17 Jahre alt sein um mit einem Mädchen (14) Sex haben zu dürfen?

7 Antworten

Hallo HDR24

Woher auch immer du diese Information hast, sie stimmt nicht, die Altersgrenze für eine rechtssichere sexuelle Beziehung mit 14-16 Jährigen liegt nicht bei 18 Jahren sondern bei 21 Jahren:

https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit rechtssicher ist in diesem Fall gemeint, dass keine Möglichkeit einer Strafbarkeit besteht, solange keine Bezahlung oder Zwangslage im Spiel ist und auch die Eltern theoretisch nicht das Recht haben dem Paar sexuelle Kontakt zu verbieten.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar

DHRider  09.06.2020, 21:08

Stimmt auch nd so ganz! Wenn ein Partner das 21. Lebensjahr erreicht hat, darf er dir fehlende sexuelle Selbstbestimmung der jüngeren Person nicht ausnutzen. Er darf unter Einhaltung dieser Regel und der Regeln, die für einen Partner über 18 gelten, GV mit dem 14 jährigen Mädchen haben.

Bitterkraut  09.06.2020, 21:15
@DHRider

die sog. fehlende sexuelle Selbstbestimmung muß aber erst festgestellt und kann nicht vorausgesetzt werden. Ab 14 ist man sexuell selbstbestimmt und darf Sex haben, mit wem man will.

Darkmalvet, UserMod Light   09.06.2020, 21:15
@DHRider

Deswegen hatte ich ja von Altersgrenze für eine rechtssichere sexuelle Beziehung geschrieben, bei der keine Möglichkeit einer strafrechtlichen Auslegung besteht und auch ihre Eltern theoretisch kein Recht haben es zu verbieten.

DHRider  09.06.2020, 21:18
@Darkmalvet, UserMod Light Sex mit Jugendlichen kann strafbar sein

Nach § 182 Absatz 3 StGB sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen für den erwachsenen Sexualstrafpartner dann strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach § 182 Absatz 1 StGB sind hingegen sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 16- oder 17-jährigen Jugendlichen grundsätzlich erlaubt, soweit hierfür keine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Anderenfalls wird ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach § 182 Absatz 2 StGB darf ein Erwachsener, auch wenn er Geschlechtsverkehr mit dem Jugendlichen haben darf, kein Geld dafür bezahlen. Anderenfalls wird er ebenso mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Eltern haben grundsätzlich nicht das Recht, ihren Kinder GV zu verbieten. Höchstens der Umgang mit bestimmten Personen kann verboten werden.

Auch ein Partner, der das 21. Lebensjahr erreicht hat, hat nicht mit Strafen zu rechnen, wenn er ohne Bezahlung und auf freiwilliger Basis GV mit dem jüngeren Partner hat. Die sexuelle Selbstbestimmung setze ich bei den meisten über 14 jährigen voraus aber es gibt dafür eben das zusätzliche Gesetz.

Deutschland:

Ein Junge / Mann darf auch 99 Jahre und älter sein um mit einer 14 jährigen Sex zu haben, solange nicht gegen das StGB verstoßen wird spricht rechtlich nix dagegen.
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Von welchem Land sprichst Du ?

Da hast du dich wohl verlesen, ab dem 18. Lebensjahr ist es nur mit Einschränkungen möglich. Ab dem 14.Lebensjahr darf man unter Einhaltung der Sonderregeln mit jedem Sex haben, der über 14 ist.

Hier der Auszug in Form einer Tabelle von www.bussgeldkatalog.net

Bild zum Beitrag

 - (Liebe und Beziehung, Sex, Mädchen)

DHRider  09.06.2020, 21:12
Sex mit Jugendlichen kann strafbar sein

Auszug aus www.juraforum.de

Nach § 182 Absatz 3 StGB sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen für den erwachsenen Sexualstrafpartner dann strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach § 182 Absatz 1 StGB sind hingegen sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 16- oder 17-jährigen Jugendlichen grundsätzlich erlaubt, soweit hierfür keine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Anderenfalls wird ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach § 182 Absatz 2 StGB darf ein Erwachsener, auch wenn er Geschlechtsverkehr mit dem Jugendlichen haben darf, kein Geld dafür bezahlen. Anderenfalls wird er ebenso mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

TabrisTheMAP  09.06.2020, 22:42

Unter 14 mit unter 14 Jahren ist nicht strafbar, denn § 19 StGB. Jedoch können die Eltern darüber bestimmen, wenn sie es nicht tun machen sie sich nicht nach § 832 BGB, wenn es allerdings zu einem Schaden kommt kann auch Sex unter Kinder Konsequenzen haben.

TheJudgement  09.06.2020, 21:07

Diese Tabelle enthält Fehler!

DHRider  09.06.2020, 21:09
@TheJudgement

Und das möchtest du nun wissen? Ich glaube wohl kaum, dass eine derartig bekannte Seite für Gesetze Fehler nicht behebt!

VirageXO  09.06.2020, 21:11
@DHRider
Ich glaube wohl kaum, dass eine derartig bekannte Seite für Gesetze Fehler nicht behebt!

Die Qualität dieser Seite ist teilweise wirklich schlecht.

In dem Fall ist die Übersicht allerdings korrekt. Insbesondere den Bereich <14&<14 wollen oder können einige Nutzer der hiesigen Seite nicht begreifen.

DHRider  09.06.2020, 21:13
@VirageXO

Dann lesen sie sich bitte den Gesetzesauzug durch, selbst dieser äußert dasselbe !

VirageXO  09.06.2020, 21:13
@DHRider
Dann lesen sie sich bitte den Gesetzesauzug durch, selbst dieser äußert dasselbe !

Brauche ich nicht, das weiß ich selbst.

Deswegen habe ich auch geschrieben, dass die Übersicht hier korrekt ist.

DHRider  09.06.2020, 21:14
@VirageXO

Ich bitte um Verzeihung! Ich meinte TheJudgement und nicht Sie.

TheJudgement  09.06.2020, 21:22
@DHRider

Das möchte ich nicht nur wissen, das weiß ich ;-)

Wenn du mal § 182 Abs. 1 und 2 StGB durchliest, wird die vielleicht auffallen, dass es dort zwei unterschiedliche Altersgrenzen auf Täterseite gibt, die in der Tabelle falsch (nämlich nicht!) dargestellt werden.

Während es bei Abs. 2 (Entgelt), so ist, dass der Täter über 18 sein muss (und das Opfer unter 18), enthält Abs. 1 (Zwangslage) diese Einschränkung auf Täterseite nicht ("Wer eine Person unter 18 Jahren [...]"). Täter kann jeder sein - egal ob 14 oder 39.

Schon allein deshalb macht die Zusammenfassung von Abs. 1 und 2 zu einem Sternchentext (**) keinen Sinn. In der Tabelle fehlt dann auch das eigentlich notwendige Sternchen bei den 14-17-Jährigen, die sich durch Ausnutzen einer Zwangslage natürlich nach Abs. 1 strafbar machen können.

Auch der Sternchentext selbst ist falsch. Bei Abs. 1 geht es nicht notwendigerweise um Geld, sondern um Entgelt. Ein Entgelt kann auch aus einer Sachleistung bestehen - ein Kinobesuch, ein Besuch im 3-Sterne-Restaurant, eine warme Mahlzeit, irgendwelche "Geschenke", die der Jugendliche für die sexuelle Handlung erhält.

DHRider  09.06.2020, 21:29
@TheJudgement

Dass die Tabelle gesetzlich nicht alles enthält ist mir durchaus bewusst, wodurch ich den Gesetzesauzug nocheinmal hereingeschrieben habe. Für Laien ist die Tabelle jedoch grundsätzlich eine allgemeine Richtlinie. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte man sich natürlich den genauen Paragraph mit Absatz 1 und 2 durchlesen, der unter meinem ersten Kommentar und unter anderen Antworten zu finden ist.

Antitroll1234  09.06.2020, 21:30
@VirageXO
Welchen denn?

Ja mit zwei ** müsste überall bei Minderjährigen stehen, eine Zwangslage ausnutzen zudem überall.

TheJudgement  09.06.2020, 21:44
@DHRider

Der Text "Sex mit Jugendlichen kann strafbar sein", den du hier eingestellt hast, enthält ja die gleichen Fehler. ;-) Das liegt einerseits daran, dass der Text wohl eine alte Rechtslage behandelt (bzgl. Abs. 1) und auch bzgl. Abs. 2 von Geld und nicht Entgelt gesprochen wird. Auch der Text zu Abs. 3 enthält die alte Rechtslage. Mag gut gemeint sein, aber... 😉🙃