Strafbar Sex mit 13-jährigen wenn sie über ihr alter lügt?
Hallo ich bin m 17 und hatte bis vor kurzen eine Freundin von Anfang an hat Sie mir gesagt dass sie 14 sei und bald 15 wird durch zufall bin ich draufgekommen dass sie mich belogen hat und in Wahrheit erst 14 wird. Ich war nie aufdringlich und habe sie nie ausgenutzt ich habe sie sogar immer wieder gefragt ob es für sie ok ist so weit zu gehen aber jetzt habe ich erfahren, dass es für mich mit 17 Strafbar sein könnte. Mit 16 wäre es kein Problem und wenn sie 14 wäre auch nicht wenn ich 18 oder älter bin ich habe sie immer gut behandelt und sie nie ausgenutzt Sie liebt mich noch immer. Ich frage mich ob ich wenn sie 14 wird ihr noch eine chance geben soll weil es dann legal ist bzw inwiefern das für mich überhaupt strafbar sein soll wenn sie mich in die irre geführt hat.... ich kann ja schwer bei der Freundin einen Ausweis verlangen. Sie sieht für mich auch viel älter aus und hat mich wie gesagt immer angelogen bitte um eure meinung
4 Antworten
Also was Deutschland angeht:
Der Belogene kann in dem Fall nicht bestraft werden. Der § 16 StGB Irrtum über Tatumstände verhindert das.
Mit 16 wäre es kein Problem
In Deutschland ist Ü14 mit U14 absolut strafbar. Sogar für 14-Jährige
und wenn sie 14 wäre auch nicht wenn ich 18 oder älter
Korrekt. Du könntest theoretisch dann auch 88 sein.
Ich frage mich ob ich wenn sie 14 wird ihr noch eine chance geben soll
Klar. Auch jetzt spricht nichts gegen eine Beziehung, nur halt ohne Sex.
ich kann ja schwer bei der Freundin einen Ausweis verlangen.
Genau das sieht der BGH auch so: "Beziehung basiert auf Vertrauen, Kontrolle widerspricht dem".
Aber andere Länder, andere Gesetze: In der Schweiz könnte der Sex trotz der Lüge bestraft werden (der Tatbestandsirrtum existiert auch dort, greift aber in diesem Fall nicht), aber da es um eine Liebesbeziehung ging, könnte man deswegen von einer Strafe absehen. Dort müsstest Du dann warten, bis sie 16 geworden ist.
Und das österreichische Recht kenne ich im Punkt des Tatbestandsirrtums zu wenig. Das müsste aber grundsätzlich auch dort existieren, 16 & 13 wäre ohnehin nicht das Problem, da würde es - selbst wenn in A der Tatbestandsirrtum weniger strikt ist wie in D - mit 17 ohnehin auf eine Einstellung eines Verfahrens wg. Geringfügigkeit hinauslaufen. Ab 14 gilt dann auch dort: Grundsätzlich keine Altersgrenze nach oben.
Stichtag ist der Geburtstag Punkt Mitternacht. (Pun not intended! ^^)
- *Und wenn beide unter 14 sind müssen von beiden Eltern die Erlaubnis vorliegen ! habe ich noch vergessen zu sagen aber sollte jedem logischer weise klar sein wenn man im Algemein als Person unter 14 die Erlaubnis dafür braucht .
- Ü14 mit U14 IST grundsätzlich verboten. Das dürfen die U14-Eltern auch nicht "erlauben".
- U14 brauchen für Sex nicht die "Erlaubnis der Eltern". Die Eltern können ihn verbieten, sie können ihn fördern, aber um Erlaubnis fragen muss erstmal niemand.
*Bei Ü 14 und U 14 muss eine Erlaubnis der Eltern von U 14 vorliegen sonst ist das wirklich verboten da hast du recht .
Einer der zahlreichen populären Rechtsirrtümer.
Merke: Nulla poena sine culpa. Ein elementarer Grundsatz des Strafrechts.
Wie geschrieben schützt hier der § 16 StGB (Tatbestandsirrtum) vor Bestrafung.
Ein weiterer Paragtaph, der nicht zu deinem Rechtsirrtum passt, wäre zudem der § 17 StGB (Verbotsirrtum).
Heute kann doch jede weibliche Person einen Mann anzeigen und dann hat dieser ein Problem. Egal ob berechtigt oder nicht
Siehe weinstein oder wie heisst der noch? Oder Kachelmann. Es gibt noch viel mehr ähnliche Beispiele
? weinstein wird zurecht verurteilt werden (hoffentlich), und Kachelmann wurde zurecht freigrsprochen.
Und beides hat mit dem Irrtum "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" nichts zu tun.
Danke fürs Gespräch.
Ab 14 Jahren darf man z.B Sex rein rechtlich haben.
Wird aber einer genötigt kann man einen immer Anzeigen. Da ist das alter dann auch egal.
Stimmt nicht kn Österreich ist es schon ab 13 erlaubt allerdings darf der pat er maximal 16 sein
Das ist leider solange du keine Erlaubnis der Eltern von ihr hast strafbar da du es nicht wusstest kannst du auch nicht bestraft werden wird eh keiner erfahren weil bei sex unter 14 muss eine Erlaubnis der Eltern vorliegen wenn beide unter 14 sind von beiden die Eltern .
Wenn die U14-Eltern Sex mit einem Ü14 erlauben würden, machen sie sich strafbar, wenn es zum Sex kommt.
Und vor 14 bräuchten nicht die beiden Kinder eine Erlaubnis, sondern die Eltern wechselseitig. Denn nur die Sorgeberechtigten dürfen die Sexualität fördern.
Nachtrag: Also sofern sie fördern (z.B. gemeinsames Übernachten).
Ich bin kein Rechtsexperte, bin aber der Meinung das du dich davor vergewissern musst. Also dich die Schuld trifft, wobei sie (ihre Eltern) bestimmt auch eine Teilschuld trifft.
Willst du den Beischlaf üben, darf kein falsches Alter trüben.Im Zweifel immer die Mama fragen, die wird dir dann das Alter sagen. Geh halt immer auf Nummer sicher, dann hörst du nie des Staatsanwalts Gekicher. Stell dich nie dumm - sei immer schlau, sonst wanderst du halt in den.Bau.Vor dem Hose runterlassen - immer den Ausweis zeigen lassen.
Fazit: Unsinn gibt es auch in Reimform.
Das macht den Unsinn unterhaltsamer, aber nicht richtiger.
Manche Leute lernen es halt nie, brechen alles über's Knie. Wollen mit dem Kopf durch die Wand, machen ulkig' Sex aus dem Stand. Glauben jedem Mädchen alles, die hat dies aus Denver & Dallas. Deshalb sei schlau, geh nie aufs Ganz', sonst kneift sie in den Po und in den Schw... Erst schlendert sie mit dir übern Anger, schwups ei der daus - nun ist sie schwanger. Kauf dir schnell das STGB, dann hast du ihn raus, den richtigen Dreh!