Sollte es härtere Strafen geben, wenn ein Mensch andere Menschen sexuell belästigt?
Da Belästigung Traumatisch für Personen sein können, sollten die täter meiner Meinung nach mit Gewalt bestraft werden.
25 Stimmen
7 Antworten
Bei Vergewaltigung - sei es egal durch welches Geschlecht - 10-15 Jahre auf jeden Fall. Am besten mit anschließender psychologischer Beobachtung.
Noch einer, der noch nicht kapiert, dass in einem Rechtsstaat nicht das Delikt bestraft wird, sondern der Grad der Schuld.
Gewalt als Strafe ist schon mal absolut mittelalterlich und zurecht aus unserer Rechtssprechung verschwunden.
Nun das Strfrecht bei sexueller Belästigung ist schon in der letzten Legislaturperiode verschärft wurden und das m.E. auch zurecht. Aktuell sehe ich da wenig Handlungsbedarf.
Ein anderes Thema ist für mich Vergewaltigung. Da tue ich mich ehrlich schwer mit Strafen im Bewährugsbereich und die Höchststrafe ist m.E: zu niedrig. Ein größeres Problem dabei ist aber tatsächlich die Urteilsfindung, ich schätze mal keine Angeklagte Straftat bleibt so oft ungesühnt wie Vergewaltigung da es eben sehr selten Zeugen gibt. Im Zweifel für den Angeklagten ist ein wichtiges Rechtsprinzip aber in dem Fall ein unlösbares Dielema.
und meine Antwort auf beiudes habe ich aufgeschrieben. Hast du also noch etwas sinnloses Beizutragen?
Ja es sollte härter bestraft werden,nur nicht mit Gewalt
Wenn du mit „Gewalt“ körperliche Züchtigung meinst, bin ich strikt dagegen - wir leben nicht im Mittelalter.
Das Strafgesetzbuch sieht bei einer Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren vor - je ach Schwere der Tat und die Umstände, die dazu führten.
Es ist ein Unterschied, ob jemand eine Frau im Park überfällt und vergewaltigt oder ob sich ein Mädel nach der Disco abschleppen lässt und dann behauptet, sie wäre vergewaltigt worden. Das soll nicht heißen, dass ich eine Vergewaltigung in diesem Fall nicht verurteile.
Aber es ist nicht immer leicht, eine Vergewaltigung nachzuweisen, wenn der Täter behauptet, es wäre einvernehmlicher Sex gewesen. Jeder Fall liegt anders.
Generell bin ich dafür, dass man das Strafmaß möglichst ausschöpfen sollte, wenn der Fall eindeutig ist.
Aber ein Täter soll deiner Meinung nach bei einer 100% erwiesenen Vergewaltigung mit nur 5 Jahren davonkommne?
Nicht „meiner Meinung“ nach, sondern entsprechend dem Gesetz. 5 Jahre im Knast ist eine lange Zeit.
Es können aber auch mehr als 5 Jahre werden - z.B. wenn weitere Straftaten (Entführung, Betäubung, Verletzungen...) hinzu kommen. Dann ist das Strafmaß entsprechend höher.
Ja, ich finde, das Strafmaß mit 5 Jahren ist angemessen. Es sei denn, es kommen weitere Straftaten neben der Vergewaltigung hinzu.
Für Totschlag gibt es auch 5 Jahre - allerdings mindestens.
Die Frage bezieht sich darauf, ob die Strafen härter sein sollten. Die Gewaltanwendung ist nur die Meinung des FS.