Sex mit einer Nachhilfeschülerin - erlaubt?
Darf ein Nachhilfelehrer eigentlich einvernehmlichen Sex mit einer über 16jährigen bzw. über 18jährigen Nachhilfeschülerin haben? Wenn die Nachhilfe eine schulische Veranstaltung ist, z.B. als zusätzliches Nachmittagsangebot in der Oberstufe, wie es manchmal direkt von Schulen in Zusammenarbeit mit Fördereinrichtungen angeboten wird, dann sicherlich nicht, tippe ich mal, weil die Schülerin dann eine Schutzbefohlene ist und Sex dann genau so wie Sex mit dem Schul-Lehrer eine schwerwiegende Straftat ist, die dessen berufliche Existenz beendet und ihn in den Knast bringen kann. Oder?
Wie ist es aber, wenn die Nachhilfe aus freier Wahl zustande kommt, entweder, weil ein Student ohne Vertrag etwas Geld mit ein paar auf die Hand bezahlten Einzelstunden dazu verdienen will, wie es bei privater Nachhilfe üblich ist, oder es sich um einen Bekannten, Nachbarn etc. handelt, der ohne organisatorische Bindung nur mal ein paar Stunden Mathe erklärt und bei Hausaufgaben hilft?
Und wie wäre es, wenn er für ein Nachhilfeinstitut arbeitet, das vertraglich vereinbart Nachhilfe bei der Schülerin oder bei ihm zu hause anbietet? Wäre es da legal oder strafbar?
Wer kennt die genaue Rechtslage in den jeweiligen Fällen?
Fragst du als Schülerin oder als Lehrer?
weder noch, es geht nicht um einen realen Fall. Wir haben heute über eine alte Tatort-Folge mit N. Kinski geredet, in der es um eine Sexbeziehung zwischen Lehrer und Schülerin ging
5 Antworten
Nein, darfst Du nicht.
Auch nicht, wenn Du Trainer beim Sport bist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174.html
2.
an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit
Hier liegt kein Fall vor, wo dir die Person zur Betreuung o.ä. anvertraut ist.
Rechtlich alles im grünen Bereich.
Ich würde allerdings die Stunden trauter Zweisamkeit nicht gerade zum Nachhilfetarif abrechnen...
Es ist nicht verboten, allerdings gehört das nicht zum Nachhilfeunterricht
Kein Ausbildungsverhältnis besteht dagegen in der Regel bei Fahrlehrern, Nachhilfelehrern oder Tanzlehrern.
und mehr davon hier
Was soll das alles? xD ich meine wenn sie es auch will wo ist dann das problem? Natürlich nur, wenn sie auch möchte!
es geht nicht uim mich. Quelle oder Hintergrund dieser Rechtsauffassung?