Sex mit einer 13 und einem 15 jährigen - Ist das eigentlich gesetzlich erlaubt?

23 Antworten

Du bist kein Kind und Täter, machst Dich auch bei Petting strafbar, Deine Freundin ist Kind und gilt als Opfer. Lies hier:

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.


GrubbelSan 
Beitragsersteller
 27.12.2012, 19:35

Vielen dank, endlich mal eine antwort mit der man wirklich was anfangen kann:D

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MosqitoKiller  27.12.2012, 19:42
@GrubbelSan

Das ist der reine Gesetzestext, den hättest Du Dir als Hochbegabter durch Eingabe von "Sex minderjährig" jederzeit selbst in 2 Minuten ergoogeln können, gleich der zweite Eintrag unter Wikipedia. Aber dazu müsstest Du vielleicht wirklich (hoch-)begabt sein...

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GrubbelSan 
Beitragsersteller
 27.12.2012, 19:58
@MosqitoKiller

ich muss mich nicht dafür rechtfertigen:D glaub mal ich hab mich schon erkundigt, aber zum thema petting habe ich bisher nichts genaueres gefunden:D

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Trotzdem Kompliment es so weit geschafft zu haben und das so Jung ;)

denkst du sie ist ueberhaupt schon bereit dafür?

Verboten und was ist so dringend daran? 13 J. und 15 J., ich kann es nicht fassen. Lernt lieber, damit ihr die Schule gut beendet und nicht dann schon Eltern seid.


GrubbelSan 
Beitragsersteller
 27.12.2012, 19:27

Bin am Gym im hochbegabtenzweig und nem 1,66 schnitt, aber danke für den tipp:D

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MosqitoKiller  27.12.2012, 19:40
@GrubbelSan

Na, als Hochbegabter sollte man mit 15 doch Google benutzen und Nutzungsrichtlinien lesen und verstehen können, oder?

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Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ja, es wäre de jure verboten, de facto würde dic hein Richter vermutlich gar nicht oder nur minimal bestrafen - ein Richter ist auch nicht blöd und sieht, was Sache ist.

Doch es würde gar nicht erst soweit kommen - wer sollte euch anzeigen und warum?

Was in eurem Zimmer passiert, ist eure Sache. Ich will dich nicht zu einer Straftat aufhetzen (was übrigens auch eine Straftat ist :D), aber du weißt was ich sagen will.

Lg