Die Verjährung könnte unterbrochen worden sein, sie würde dann neu beginnen.
Mehr dazu findet man in § 33 OwiG.
Die Verjährung könnte unterbrochen worden sein, sie würde dann neu beginnen.
Mehr dazu findet man in § 33 OwiG.
Vermutlich ja. Frag ihn doch einfach :D
Und was genau verstehst du nicht?
Unter gewissen Voraussetzungen sind nachträglich Gesamtstrafen zu bilden. Das ist der Fall, wenn beide Strafen theoretisch in einem Verfahren hätten verhängt werden können, dann hätte man in diesem Verfahren schon eine Gesamtstrafe bilden müssen.
Gesamtstrafen sind geringer als die Summe der Einzelstrafen und werden durch Verhängung der höchsten Einzelstrafe, die angemessen erhöht wird, gebildet. Faustregel ist etwa die höchste Einzelstrafe plus die Hälfte vom Ret.
Hierzu ist der Betroffene natürlich anzuhören, wir leben nämlich in einem Rechtsstaat.
Anzeigen fallen nicht, das ergäbe auch keinen Sinn.
Allerdings dürfen ältere Verurteilungen ab betimmten Fristen nicht mehr (etw bei der Strafzumessung) berücksichtigt werden.
Das ist alles eine Frage der Definition. Wenn man sagt, Primzahlen sind natürliche Zahlen, die nur durch genau 2 verschiedene natürlicheZahlen ohne Rest geteilt werden können, stimmt es.
Wieso inoffiziell?
Google mal nach Berliner Räumung, nachdem die dritte Person dort nicht mehr wohnt.
Ja, gesetzlich gibt e nämlich gar kein Rückgaberecht und auch kein Widerrufsrecht beim Kauf im Geschäft.
Natürlich ist auch ein Filmcover urheberrechtlich geschützt.
Es war noch rot, als ich auf mein Fahrrad stieg und sehr langsam los fuhr
hm
habe ich bei dem Gerichtsverfahren eine Chance?
Wahrscheinlich nicht.
Was war denn der Tatvorwurf im Bußgeldbescheid?
Muss ich dafür haften?
Das kommt im Zweifel auf den Wortlaut des Vertrages an.
Wenn man ein "Auto mit 2 Airbags" verkuft und es fehlen die Airbags, dann ist die erbrachte Leistung (Übergabe und Übereignung des Autos) sicherlich nicht vertragsgemäß und man haftet dafür.
Die 40 Euro sind keine Strafe, sondern ein vertraglich vereinbartes erhöhtes Beförderungsentgelt. Wenn die eltern in den Beförderungsvertrag nicht eingewilligt haben, dann schuldet der Sohn auch kein erhöhtes Beförderungsentgelt.
Eigentlich ist er ja noch nicht strafmündig!
Das hat damit nichts zu tun. Weil er nicht strafmündig ist, kann er nicht wegen Beförderungserschleichung bestraft werden.
abf1 und abf2
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich einige meiner Freundin günstig bei mir Zuhause die Nägel machen darf wenn ich im Monat unter 400€ bleibe?
Unter 400 Euro was? Umsatz oder Gewinn?
Ich will ja auch nicht Schwarzarbeit betreiben, ich sehe es als Freundschaftsleistung und nehme lediglich die Materialkosten.
Wenn es nur dein Hobby ist und du tatsächlich nichts verdienst, dann ist es keine "Schwarzarbeit".
Der Mindestabstand ist einzuhalten (wird er allerdings sehr häufig nicht).
Orientiere dich am "halben Tachoabstand", also bei 100 km/h etwa 50m.
Egal ob du 14 Jahre alt bist oder 15. Da ändert sich nichts. Kläre das mit deinem Vater.
vom Amt
Gehts noch etwas genauer? Was für ein Amt?
Wohngeldamt? Jobcenter? Jugendamt? Bafög-Amt? "Das Amt" gibt es nicht.
Ich hatte seinerzeit aber keinen "Darlehensvertrag" mit ihm gemacht
Doch, hast du.
Es kann ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt werden. Hierzu sollte ein Fachanwalt für Familienrecht aufgesucht werden.
Wie wäre es, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen?