Die Verjährung könnte unterbrochen worden sein, sie würde dann neu beginnen.

Mehr dazu findet man in § 33 OwiG.

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Und was genau verstehst du nicht?

Unter gewissen Voraussetzungen sind nachträglich Gesamtstrafen zu bilden. Das ist der Fall, wenn beide Strafen theoretisch in einem Verfahren hätten verhängt werden können, dann hätte man in diesem Verfahren schon eine Gesamtstrafe bilden müssen.

Gesamtstrafen sind geringer als die Summe der Einzelstrafen und werden durch Verhängung der höchsten Einzelstrafe, die angemessen erhöht wird, gebildet. Faustregel ist etwa die höchste Einzelstrafe plus die Hälfte vom Ret.

Hierzu ist der Betroffene natürlich anzuhören, wir leben nämlich in einem Rechtsstaat.

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Anzeigen fallen nicht, das ergäbe auch keinen Sinn.

Allerdings dürfen ältere Verurteilungen ab betimmten Fristen nicht mehr (etw bei der Strafzumessung) berücksichtigt werden.

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Das ist alles eine Frage der Definition. Wenn man sagt, Primzahlen sind natürliche Zahlen, die nur durch genau 2 verschiedene natürlicheZahlen ohne Rest geteilt werden können, stimmt es.

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Wieso inoffiziell?

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Google mal nach Berliner Räumung, nachdem die dritte Person dort nicht mehr wohnt.

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Ja, gesetzlich gibt e nämlich gar kein Rückgaberecht und auch kein Widerrufsrecht beim Kauf im Geschäft.

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Habe ich bei dem Gerichtsverfahren eine Chance?

Hallo, ich muss in ein paar Wochen vors Gericht treten, da ich angeblich mit dem Fahrrad über rot gefahren bin, kann mir bitte jemand sagen, wie groß meine Chance ist, dieses Verfahren zu gewinnen! Der einzige Zeuge war der Polizist, dieser wird dann im Gericht vor mir stehen...

Mir wird vorgeworfen, dass ich mit dem Fahrrad ein Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet habe.

Was in Wirklichkeit während dieser Zeit abgelaufen ist:

Ich stand mit meinem Fahrrad auf der Straßenbahn-Verkehrsinsel im Osten vor dem rechten Straßenübergang, den Hauptbahnhof mit dem Ausgang „Hauptbahnhof- (Süd)-Ost“ auf der anderen Seite der Straße vor mir. Mit mir standen einige Fußgänger an der Straße vor dem Rotlicht, auch gegenüber warteten viele Menschen. Die Straße für Autos, die ich überqueren musste, war leer geworden und im nächsten Moment, wusste ich, wird die Fußgängerampel für mich grün, da die Ampel für die Autos rot geworden war. Den Polizisten, welcher mich später stoppte, habe ich zuerst nicht wahr genommen, da er auf der anderen Straßenseite mitten in der Menschenmenge stand. Es war noch rot, als ich auf mein Fahrrad stieg und sehr langsam los fuhr (den Abstand zwischen mir und der Straße zurücklegte), als der Polizist mich auf sich aufmerksam machte. Dann wurde die Ampel (wie erwartet) grün und ich fuhr nun kräftig los, auf und weiter über die Straße, hin zu dem Punkt, wo der Polizist stand/wartete. (Vor mir waren schon Fußgänger auf die Straße getreten). Er sagte dann, ich hätte ihn provoziert, indem ich, seiner Meinung nach, ein Rotlicht missachtete (was nicht der Fall war) obwohl ich ihn gesehen hätte (was auch zunächst nicht der Fall war). Er sagte auch, dass, wenn er nicht anwesend gewesen wäre, das Missachten eines Rotlichtes an dieser Stelle gegebenenfalls nicht so schlimm gewesen wäre und dass er mich vor allem wegen der „Provokation“ angehalten habe. Er verlangte meinen Personalausweis, welchen ich ihm auch gab. Nachdem er meine Daten in sein Handy getippt hatte durfte ich weiter fahren.

Ich freu mich auf jede Meinung, aber vor allem auf fachkundige Antworten, nochmal Danke!!

p.s. Die Strafe war in etwa 70€ und ein Punkt in Flensburg.

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Es war noch rot, als ich auf mein Fahrrad stieg und sehr langsam los fuhr

hm

habe ich bei dem Gerichtsverfahren eine Chance?

Wahrscheinlich nicht.

Was war denn der Tatvorwurf im Bußgeldbescheid?

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Muss ich dafür haften?

Das kommt im Zweifel auf den Wortlaut des Vertrages an.

Wenn man ein "Auto mit 2 Airbags" verkuft und es fehlen die Airbags, dann ist die erbrachte Leistung (Übergabe und Übereignung des Autos) sicherlich nicht vertragsgemäß und man haftet dafür.

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Die 40 Euro sind keine Strafe, sondern ein vertraglich vereinbartes erhöhtes Beförderungsentgelt. Wenn die eltern in den Beförderungsvertrag nicht eingewilligt haben, dann schuldet der Sohn auch kein erhöhtes Beförderungsentgelt.

Eigentlich ist er ja noch nicht strafmündig!

Das hat damit nichts zu tun. Weil er nicht strafmündig ist, kann er nicht wegen Beförderungserschleichung bestraft werden.

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Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich einige meiner Freundin günstig bei mir Zuhause die Nägel machen darf wenn ich im Monat unter 400€ bleibe?

Unter 400 Euro was? Umsatz oder Gewinn?

Ich will ja auch nicht Schwarzarbeit betreiben, ich sehe es als Freundschaftsleistung und nehme lediglich die Materialkosten.

Wenn es nur dein Hobby ist und du tatsächlich nichts verdienst, dann ist es keine "Schwarzarbeit".

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Der Mindestabstand ist einzuhalten (wird er allerdings sehr häufig nicht).

Orientiere dich am "halben Tachoabstand", also bei 100 km/h etwa 50m.

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Egal ob du 14 Jahre alt bist oder 15. Da ändert sich nichts. Kläre das mit deinem Vater.

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Ich hatte seinerzeit aber keinen "Darlehensvertrag" mit ihm gemacht

Doch, hast du.

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Es kann ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt werden. Hierzu sollte ein Fachanwalt für Familienrecht aufgesucht werden.

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Wie wäre es, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen?

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