Sex für Geld (Betrug)?
Hey,
ich habe mich mit einem Mann getroffen mit dem ich lange Kontakt hatte. Wir haben uns auch mal so gesehen. Ich hab mit ihm im Austausch für Geld geschlafen. Es sollten 350€ sein. Normalerweise hätte ich das finanzielle vor dem Geschehen abklären sollen, doch es ging alles zu schnell.
Nach der ganzen Sache hat plötzlich wie gerufen seine Frau angerufen (er hat mir nicht gesagt dass er eine hat) und er meinte wir treffen uns unten vor der Tür. Zog sich an beeilte sich und da wusste ich schon dass ich in was dummes reingerutscht bin. Ich hab mich natürlich nicht getraut was zu machen weil er Angst hatte dass er mir dann was antun würde. Vor allem weil (so cringe es für manche hat ist) ich mich als Erfahrung leicht ins gesicht schlagen lassen hab. Weg war wer.
Was kann ich tun? Was zählt als Vergewaltigung? Wie weit kann man Betrug anzeigen, vor allem wenn man das „verdiente” Geld Cash auf die Hand bekommt und die „Arbeit” nicht angegeben ist? Bringt es was zur Polizei zu gehen?
P.S.: Beim Pinkeln und Laufen tut es extrem weh weil ich nach dem Adrenalinschub gemerkt hab wie grob er eig. war. Es schmerzt wuch psychisch aber ändern kann ich leider nichts mehr daran. Bringt diese Info etwas?
Bitte keine dummen Kommentare. Ich steh zu dem was ich neben Job und Schule gemacht hab.
8 Antworten
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Ich würde an deiner Stelle zur Polizei gehen und Anzeige wegen Vergewaltigung stellen.
Und anschließend morgen ein ärztliches Attest besorgen, dass diese Verletzungen bestätigt.
Also wenn er dich wirklich Vergewaltigt hat..
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Wurde ich gott sei dank nicht. Hab es aus freien Stücken gemacht.
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Du kannst ihm eine offizielle Rechnung mit dem Hinweis auf Überweisung schicken.
Wenn er eine Frau hat, wird er das wohl zahlen. Wenn er andererseits gewalttätig ist, solltest du überlegen, ob du das Geld von deinen Freunden aus dem Kampfsportverein eintreiben lässt.
Möglicherweise ist das einfach das Lehrgeld, dass du für den Einstieg in den Job zahlen musst.
Eine Vergewaltigung ist es nicht, es sei denn er hat die Grenzen dessen was du wolltest klar überschritten. Für mich hört es sich aber so an, als wäre Dominanzverhalten und harter Sex im Vertrag gewesen.
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Schreibe den Mann doch einfach, dass du noch deine 350€ bekommst (oder rufe an, wie auch immer ihr bisher Kontakt hattet).
Wenn er von Anfang an geplant hatte nicht zu zahlen, ist es Betrug. Wenn er es in der Hektik wegen seiner Frau wirklich einfach vergessen hat, dann ist er einfach mit der Zahlung im Verzug.
Anzeigen solltest du dir gut überlegen, immerhin hast du scheinbar ein nicht angemeldetes Gewerbe und hinterzieht Steuern. Das kann dir ordentlich Probleme bringen...
Eine Vergewaltigung war es nicht, immerhin passierte alles im gegenseitigem Einvernehmen. Dass man hinterher durch wund sein merkt, dass der Sex um Eifer des Gefechts doch härter war als gedacht kann passieren. Solange es während dem Sex beide wollten, ist das keine Straftat.
Du könntest das Geld per gerichtlichem Mahnverfahren eintreiben, wenn er nicht zahlen will.
Passe auf, dass du dich nicht zu Straftaten wie Erpressung (zahle mir das Geld oder ich sage es deiner Frau) hinreißen lässt
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Dein Freier hat dich also um deinen "Liebeslohn" gebracht und du denkst über Anzeige bezüglich "Vergewaltigung" nach? Derart kann unter Umständen für dich ein ziemlich unglücklichen Ausgang nehmen, denn Unterstellung falscher Tatsachen, ist ein Straftatbestand nach § 164 StGB ( Wer eine falsche Verdächtigung im Sinne des § 164 Absatz 1 StGB begeht, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder aber eine Geldstrafe. Der Tatbestand der falschen Verdächtigung nach § 164 Absatz 1 StGB ist mithin – in Abgrenzung zum Verbrechen – als ein Vergehen ausgestaltet.)
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ich will ihn nicht wegen Vergewaltigung anzeigen. Ich wollte wissen was zur vergewaltigung zählt. Trotzdem bedanke ich mich für deine ernst zunehmende Antwort
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Was die Sache mit der "Vergewaltigung" anbelangt, ganz klar JA!
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Es wäre schön wenn du deine Position argumentieren würdest. Immerhin wurde die Person hier überrumpelt, Geld wurde geboten, nicht gezahlt usw. Hier « ganz klar » von freiem Willen und « ganz klar » vom 164 zu sprechen halte ich für gewagt...
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...derart werden dann zu gg. Zeit (bei erfolgter Anzeige) Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte untereinander abklären.
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... also doch nicht « ganz klar » Da ändert jemand seine Meinung aber schnell...
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Hm schwierig ich denk mal nicht, dass du einen Vertrag hast oder? Ich kenn mich mit Jura nicht aus, aber vor Gericht würde dann wahrscheinlich Aussage gegen Aussage stehen. Aber trotzdem wäre es ne Möglichkeit ihn anzuzeigen, ich glaube nicht, dass seine Frau weiß, dass er für Geld mit anderen Frauen schläft. Wenn er dir nichts antun würde, kannst du ihm ja sagen, dass du zur Polizei gehst, wenn er dir das Geld nicht gibt. Aber würde dir das auch nicjt unbedingt empfehlen ich weiß ja nicht was das für ein Typ ist und was er machen könnte, um dir zu schaden
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Darüber hab ich auch schon nachgedacht und auch viel zu sehr angst dass er was macht. Meine Adresse hab ich nie weitergegeben und mich nie heim fahren lassen. Dummerweise wohnen Bekannte von ihm zwei Häuser weiter und er sah mich beim Besuchen vor meinem Haus stehen.
Wäre das hier denn eine falsche Verdächtigung?