Dein Freier hat dich also um deinen "Liebeslohn" gebracht und du denkst über Anzeige bezüglich "Vergewaltigung" nach? Derart kann unter Umständen für dich ein ziemlich unglücklichen Ausgang nehmen, denn Unterstellung falscher Tatsachen, ist ein Straftatbestand nach § 164 StGB ( Wer eine falsche Verdächtigung im Sinne des § 164 Absatz 1 StGB begeht, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder aber eine Geldstrafe. Der Tatbestand der falschen Verdächtigung nach § 164 Absatz 1 StGB ist mithin – in Abgrenzung zum Verbrechen – als ein Vergehen ausgestaltet.)

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