Polizei?

5 Antworten

Wenn sie doch ihr Einverständnis gegeben hat, hast du dich nicht strafbar gemacht.

Das ist genauso wie Körperverletzung mit Zustimmung, z.B. beim Arzt, nicht strafbar ist.

Du kannst doch anhand der Nachrichten belegen, dass sie die Bilder haben wollte, oder nicht?

Absoluter Abschaum unter den Menschen.

Und genau deshalb schickt man fremden Menschen egal ob sie wollen oder nicht, keine nudes (und erst recht nicht über snapchat, noch unsicherer gehts nicht).

Ja du bist unter 18 somit kann dies theoretisch folgen für dich haben. Nur bezogen darauf das du Bilder geschickt hast.

Nun zu dem anderen Thema, solange du den Chat Verlauf hast und beweisen kannst wie es wirklich war ist doch alles gut. Lern drauf

Natürlich kannst du jetzt belangt werden wegen der Sache die du da betrieben hast.

Wenn du beweisen kann das sie es wollte bist du fein raus. Ich glaub auch nicht das sie zur Polizei geht die will dir nur Angst machen