Muss man den sexuellen Vorhaben des 14-Jährigen unterbinden?
Muss man als Erwachsener den sexuellen Vorhaben des 14-Jährigen unterbinden, der mit dem Erwachsenen einen Porno anschauen möchte. Allerdings ist es so, dass der Erwachsene den 14-Jährigen nicht dazu bewegt hat (Der Jugendlicher hat den Erwachsenen gefragt ob er mit dem Jugendlichen einen Porno anschauen möchte).
7 Antworten
Nein, muss man nicht.
Jugendliche sind für ihre Handlungen selbst verantwortlich.
Allerdings verstößt der Jugendliche ohnehin gegen kein Gesetz. Zumindest in Deutschland ist es ihm nicht verboten, sich Pornos zu beschaffen, zu besitzen und zu konsumieren.
Ich stelle für den Fall, dass es sich bei dem Erwachsenen nicht um den Personensorgeberechtigten handelt, mal § 184 Abs. 1 und 2 StGB in den Raum und rate dem Erwachsenen von einer Beteiligung am Konsum oder an Vorbereitungshandlungen ganz nachdrücklich ab. Das Strafrecht ist an dieser Stelle leider noch im vorletzten Jahrhundert stehen geblieben.
Eine darüberhinausgehende Garantenpflicht des Erwachsenen, der nicht Personensorgeberechtigter ist, sehe ich hier nicht, soweit dieser nicht durch sein Verhalten die Gelangung des Minderjährigen an die entsprechenden Inhalte ermöglicht oder sonst gefördert hat. Der Konsum selbst ist für den Minderjährigen selbst jedenfalls nicht strafbar oder sonst in einer Weise verboten.
Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
Er macht sich selber dazu Zugang. Er ist 14 und darf sein sex leben selber bestimmen. Wenn er mit ekn Erwachsenen sowas Anschauen will, ist es deren eigenen Entscheidungen ob sie tun oder nicht.
Wie alt die Leute sein müssen, denen du ihn zugänglich machen darfst, steht in der FSK-Angabe.
Im Sinne des Jugendschutzes eigentlich ja. Ob das so sinnvoll ist oder ob es das verlangen nicht eher verstärkt ist natürlich fraglich.
Wenn er freiwillig macht und kein Zwang besteht. Sehe ich da kein Problem. Der 14 jährige ist laut gesetzt dazu erlaubt was mit älteren zu machen
Unterbinden bringt meist nichts. Führe ein ausführliches und aufklärendes gespräch, und dann sieh weiter was dein Kind dazu sagt…
Nein, ich meinte, indem Fall, dass man als Erwachsener mit einem Jugendlichen Sex hat.
Was denn nun? Porno schauen oder Sex haben? In der Frage geht es nämlich nicht um den Sex.
Wenn der Jugendliche mindestens 14 ist darf er auch Sex mit ihm haben
Man macht den Jugendlichen es nicht zugänglich, sondern der Jugendlicher macht es sich selber zugänglich. Und die entscheidende Frage ist, ob man diesen Vorhaben unterbinden muss