Liebe zu Stieftochter =sexueller Missbrauch, aufregen wenn sie das Bad abschließt?
Hier geht es weder um mich noch um sonst jemanden den ich kenne. Es ist eine fixtive Situation, die so ggf vorkommen kann oder vorgekommen ist.
Stiefvater bringt sine Stieftochter in alter von 12 Jahren ins Bett "kuschelt" mit ihr. Packt sie später an die Klitoris und küsst sie. Stiefvater und Tochter führen ein normales Familien Leben, sie nennt in Papa. Sie wird 16, er bringt sie nicht mehr zu Bett und kuschelt mit ihr. Angenommen sie fängt mit 18 Jahren an, im Badezimmer die Tür abzuschließen. Ihm gefällt es nicht und äußert sich dazu. Wie "dir schaut niemand was weg" "das ist unsere Wohnug (unsere= er und die Mutter der fiktiven Betroffenen) wir entscheiden wann abgeschlossen wird"
1. Zählt das zum sexuellem Missbrauch
2. Könnte das Opfer in, bei einem seiner Sprüche aufmerksam machen, dass er dies aus ihn bekannten Gründen unterlassen sollte, das es kritisch für ihn werden kann.
3. Ist es normal dass sich Eltern über verschlossene Badezimmer Türen aufregen?
4. Kann das fiktive Opfer ihn im Nachhinein Anzeigen wenn sie es wöllte? Bzw nur damit drohen?
Liebe/r Misrach,
falls diese Frage nun doch nicht so ganz fiktiv sein sollte, klingt diese Situation doch sehr besorgniserregend. Auch wenn Du es derzeit nicht möchtest, solltest Du dennoch erwägen, Dich damit an die Polizei zu wenden oder eine Beratungsstelle wie bsp. ProFamilia aufzusuchen.
Sprich bitte zusätzlich mit einem Menschen darüber, dem Du vertraust. Das kann ein guter Freund, ein Verwandter oder auch eine Vertrauensperson aus der Schule sein.
Du kannst Dich zudem jederzeit an die Telefonseelsorge wenden. Dort ist rund um die Uhr jemand erreichbar und Du hast die Möglichkeit, ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu führen. Telefon: 0800/1110111 oder 0800/1110222 (gebührenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz).
Herzliche Grüße
Eva vom gutefrage-Support
8 Antworten
- Ja zählt dazu
- Ja kann das Opfer tun
- Nein ist nicht normal, man schließt das Bad ab wenn man hineingeht.
- Ja und sollte sie auch auf jedenfall tun
Eine fiktive Situation, so so.
- Ja, das ist sexueller Missbrauch. Wie aus dem Lehrbuch.
- Klar, könnte es. Es könnte aber auch einfach direkt zur Polizei gehen.
- Nein, ist es nicht. Du hast jedes Recht, die Tür abzuschließen.
- Wozu drohen? Ja, sie könnte ihn anzeigen.
- ja.
- Wat?
- Sobald ein Kind alt genug ist, das man davon ausgehen kann das es sich in der Dusche / Badewanne nicht selbst ersäuft, darf die Türe natürlich zu sein. Kinder und jugendliche haben ein Recht auf Privatsphäre.
- Ja. Allerdings gibt es Verjährungsfristen die man beachten sollte.
bei vielen sexualdelikten beginnt die Verjährung erst ab dem 30 Lebensjahr und dauert 20 Jahre, also hast du bis zu deinem 50 Lebensjahr Zeit ihn anzuzeigen
Klingt schon seeehr spezifisch dafür daß es fiktiv sein soll.
Das mit 12 ist Missbrauch keine Frage. Alles sexuelle bis 18 ist Missbrauch wenn es um stiefeltern geht.
Für gewöhnlich ist es normal das man die Badezimmertür abschließt. Und sich logischerweise nicht drüber aufregt.
Ja ne Anzeige ist definitiv möglich. Das nachzuweisen wird allerdings nicht einfach.
Und die Mutter der fiktiven Betroffenen, das fiktive Opfer. Wusste gar nicht, dass man in fiktiven Geschichten so oft auf die Fiktivität des Ganzen hinweist...
Alles sexuelle bis 18 ist Missbrauch wenn es um stiefeltern geht.
auch nach 18 kann es Missbrauch sein
Inwiefern?
Also wenn sie es nicht will. Halt "normaler" Missbrauch. Ja. Klar. Oder meinst du was anderes?
"normaler" sexueller Missbrauch, wenn er sie auf manipulative Weise oder mit Ausübung von psychischem Druck zu sexuellen Handlungen bringt
sexueller Missbrauch...
wenn der Stiefvater das Abhängigkeitsverhältnis in Bezug auf die Stieftochter sexuell ausnutzt
https://dejure.org/gesetze/StGB/174.html
Da rechts gibt es sicher ein dutzend Varianten, welche meinst du? In allen, die ich mir angesehen habe, ging es immer nur bis maximal "unter 18 Jahren".
aber mit der Grenze zu 18 kann man nicht erwarten, dass man psychisch schon reif und selbständig ist...
nicht jede Person ist ab 18 ein reifer Erwachsener, der sagen kann was er will und nicht oder der sich anders schützen kann
Da hast du schon Recht. Nur scheint das der Gesetzgeber anders zu sehen. Möglicherweise fällt es dann unter sexuelle Nötigung / Vergewaltigung.
Sexueller Missbrauch bezeichnet sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder erwachsenen, besonders gefährdeten Personen (z. B. Kranke, Behinderte, Hilfsbedürftige, Gefangene, Patientinnen bzw. Patienten, die sich in Psychotherapie befinden), die generell oder unter bestimmten Umständen (siehe unten) auch mit Einverständnis des Betroffenen[1] als Vergehen oder Verbrechenstrafbar sind.
Das bezieht sich hierauf:
https://dejure.org/gesetze/StGB/174a.html
"Erwachsenen, besonders gefährdeten Personen - das gehört zusammen.
ja, und?
eine schüchterne, sozial gehemmte, vom Stiefvater finanziell abhängige 19-jährige würde darunter fallen
also wo ist dein Problem?!
du kritisierst wieder ausschließlich um zu kritisieren und das kotzt mich an!
Wow, das ist jetzt ja schnell eskaliert.
Meines Wissens gibt es keinen Stratatbestand, neben sexueller Nötigung und Vergewaltigung, der sexuelle Handlungen bei über 18-Jährigen, in dem Kontext der Frage, bestraft. Daher war meine erste Frage, welcher Straftatbestand das wäre, schlicht und ergreifend eine Interesssensfrage. Kann ja gut sein, dass es einen Straftatbestand gibt, den ich nicht kenne. Das war alles. Und dann ist es halt irgendwie nahtlos in eine Diskussion gerutscht und ich kritisiere dich nicht, aber wenn du auf meine Frage, etwas aus meiner Sicht Falsches schreibst, dann kommentiere ich das. Sachlich und begründet. Ich weiß nicht, wieso dich das so sehr triggert. Belege deine Aussagen, gib zu, dass du dich geirrt hast - wenn du die Größe dazu hast, oder ignoriere mich. Aber wieso du dich so aufregst, verstehe ich nicht ganz. Solange du weiter kommentierst, werde ich das jedenfalls auch tun. Sachlich. Und begründet. Here we go.
eine schüchterne, sozial gehemmte, vom Stiefvater finanziell abhängige 19-jährige würde darunter fallen
Würde sie nicht. Sie ist weder "einer gefangenen oder auf behördliche Anordnung verwahrten Person", noch ist sie "eine Person, die in einer Einrichtung für kranke oder hilfsbedürftige Menschen aufgenommen und ihm zur Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist".
P.S. Es geht hier nicht um die moralische Bewertung. Hier:
aber mit der Grenze zu 18 kann man nicht erwarten, dass man psychisch schon reif und selbständig ist...
nicht jede Person ist ab 18 ein reifer Erwachsener, der sagen kann was er will und nicht oder der sich anders schützen kann
Stimme ich dir voll zu. Es geht um die juristische Bewertung.
Wie gesagt es geht hier weder um mich noch um jemanden den ich persönlich kenne
Spielt keine Rolle.
Unter 14 ist es sexueller Missbrauch von Kindern.
https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Unter 18 ist es sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Packt sie später an die Klitoris und küsst sie.
wie bitte? DAs ist sexueller Missbrauch. natürlich. Offensichtlich hat das "fiktive" (?) Mädchen aber nie gelernt, eigene Grenzen wahrzunehmen. Und in dieser Familie werden auch Grenzen nicht respektiert.
So so jaja.. Wie ich bereits schrieb Es ist eine Situation, die so ggf vorkommen kann oder vorgekommen ist. Ich habe keinen Stiefvater, also kann ich es schon mal nicht sein und aus meinem Bekanntenkreis wird sich wohl kaum jemand outen 😉