Körperbild in Unterwäsche weitergeschickt was für eine strafe?

2 Antworten

Was bedeutet "Mädchen"? Unter 14? Dann ginge es um Kinderpornographie. Hier sind die Gesetze und meine persönliche Meinung sehr deutlich.

Das Weiterleiten anzüglicher Bilder ist eine wirklich schlechte Idee. § 33 KUG nennt da Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Darüber hinaus kann es auch ein Schmerzensgeld in einer Zivilklage geben. Das waren z.B. mal 25'000€ (Landgericht Kiel, Az.: 4 O 251/05).

Dass sie die Bilder selbst weitergegeben hat, war ebenfalls nicht schlau, aber das ist keine Rechtfertigung dafür, sie weiter zu verteilen.

Mensch, hat sich noch nicht herum gesprochen, wie ernst das Problem werden kann?!


BlackScopez98 
Beitragsersteller
 03.01.2020, 21:07

Sie ist 16

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DICH erwartet auf jeden Fall eine Geldstrafe sofern du nicht vorgestraft bist.


BlackScopez98 
Beitragsersteller
 03.01.2020, 20:25

Warum mich? Ich habe nichts gemacht?

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Aluhutglueht  03.01.2020, 20:28
@BlackScopez98

Ja warum solltest du für einen Kollegen fragen? Warum fragt der Kollege denn nicht selbst?

Es geht so gut wie immer um einen selbst, wenn ein Fragesteller in Sachen Straftaten für einen angeblichen Kollegen fragt.

Und ob das Gesicht darauf zu sehen ist oder nicht ist egal. Das Recht am eigenem Bild bleibt. Genauso dass man einer Verbreitung zustimmen muss.

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BlackScopez98 
Beitragsersteller
 03.01.2020, 20:26

Und das Ding ist ihr Gesicht ist nicht zu erkennen wie sieht es dann aus?

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