Kann der Arbeitgeber mich zum Betriebsarzt zwingen?

Leestiger  14.06.2024, 11:07

Welche Untersuchung, welche G-Nummer?

8 Antworten

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Für folgende Berufsgruppen ist die G42-Vorsorgeuntersuchung (Infektionsgefährdung) Pflicht:

  • Medizinisches Personal wie Ärzte, Zahnärzte, Krankenpfleger,
  • Medizintechniker
  • Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen
  • Personal in der Kinderbetreuung und Erzieher
  • Arbeitskräfte in der Tiermedizin oder Tierpflege
  • Personal im Garten- und Landschaftsbau
  • Forstarbeiter und Baumpfleger
  • Mitarbeitende in der Abfallverwertung / Abwasserwirtschaft.

Wenn Du zu einer dieser Berufsgruppen gehörst, dann mußt Du da hin, wenn Du Dich weigerst, gibts eine Abmahnung, im Widerholungsfall die Kündigung.
Für andere Berufsgruppen wird sie zur freiwilligen Teilnahme angeboten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was verstehst du unter "anlasslose" Untersuchungen?

Sind es arbeitsmedizinische Untersuchungen?

https://www.arbeitsmedizin-stein.de/g1-g46.html

Dann klär ab ob es Angebotsuntersuchungen oder Pflichtuntersuchungen sind!

Angebotsuntersuchungen müssen angeboten werden, man kann das Angebot aber ablehnen.

Pflichtuntersuchungen müssen angeboten werden, man muss an diesen teilnehmen weil man sonst seine betriebliche Tätigkeit nicht weiter ausüben darf!

https://www.betriebsarzt.uni-halle.de/vorsorgeuntersuchungen/

Edit:

Du wirst nachfragen müssen in soll oder muss .

Die jeweilige Gefährdungsbeurteilung für die G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung stellt die Entscheidungsgrundlage für die arbeitsmedizinische Untersuchung dar.

https://www.gesundarbeiten.eu/betriebsmedizin/g-untersuchungen/g-42-untersuchung/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – gelernter Werkzeugmacher und Meister..

Da ist gar nichts "anlasslos". Es gibt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die je nach Arbeitsplatz vorgeschrieben sind. Wenn du diese verweigerst, ist das quasi Arbeitsverweigerung und damit Kündigungsgrund.

Meinst du, die schicken dich aus Spaß an der Freude dort hin?!


Leestiger  14.06.2024, 13:54

Nein, aber manche Arbeitgeber "vergessen" zu erwähnen, wenn es nur eine Angebotsuntersuchung ist dass man dann entscheiden kann ob man die macht oder nicht.

Hab ich mein ganzes Berufsleben so erlebt, selbst im Personalbüro war ich dann irgendwann soweit bekannt wegen meiner Aufklärung unter den Kollegen dass wenn einer der Aufgeforderten dort gesagt hat "bitte streichen, will die G23 nicht machen, das ist ja nur ein Angebot" sofort ein "ah, du hast mit***** gesprochen, dann trage ich das so ein wie bei ihm, dass du dich selbst rührst wenn du wieder eine mitmachen willst. "

Da wir keinen eigenen Betriebsarzt hatten war das auch für das Unternehmen natürlich viel gespaartes Geld..

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Anlasslos? Denkst du der Arzt fummelt an dir nur herum, weil er gerade Lust dazu hat? Der Termin hat einen Anlass, und wenn er nur dazu dient, auszuschließen, dass du in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit Drogen oder/und Alkohol konsumierst.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Intimbereich untersucht wird, ist gleich Null. Also nix mit nackt ausziehen, was du übrigens immer ablehnen kannst.

Es kommt darauf an was dort ansteht. Es gibt Pflichtuntersuchungen, da darf dich der Betrieb nur einsetzen wenn diese stattgefunden hat. Was du dort zulässt ist aber deine Sache, du kannst theoretisch alles verweigern.

In manchen Arbeitsverträgen sind regelmäßige Tauglichkeitsuntersuchungen vereinbart. Da kannst du nur weiter arbeiten wenn die Tauglichkeit positiv bestätigt ist. Ich kenne auch eine Firma im Bereich Gefahrstofftransport, die macht vertraglich festgelegt anlasslos angemeldete Kontrollen beim Arzt auf Drogen- und Alkoholkonsum.

Letztlich kann der AG immer bestimmen wo du hingehst, also zum Termin dort erscheinen musst. Aber du bestimmst was dort gemacht werden darf

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Leestiger  14.06.2024, 10:58

Nur bei den Pflichtuntersuchungen hat der Arbeitgeber was zu bestimmen, bei den Angebotsuntersuchungen kann man dankend ablehnen .

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weisserMann04  14.06.2024, 13:04
@Leestiger

Du kannst auch die eigentliche Untersuchung bei Pflichtuntersuchungen ablehnen, musst aber erstmal hingehen und dich beraten lassen

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nimi90  14.06.2024, 13:53
@weisserMann04
Aber du bestimmst was dort gemacht werden darf

Was ein Ausschluss bzw. eine Untauglichkeit zur Folge hat.

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Leestiger  14.06.2024, 14:13
@weisserMann04

Das ist leider komplett falsch!

Das anbieten macht der Arbeitgeber, wenn kein Betriebsarzt da ist, dann mit Kosten verbunden bei einem ansässigen Arbeitsmediziner!

Und wenn man das Angebot nicht annimmt, dann wird da gar nicht erst ein Termin ausgemacht!

Und noch was - freie Arztwahl auch da- man z.B. bei Pflichtuntersuchungen auch nicht zu einem vorhandenen Betriebsarzt sondern kann dich auf Kosten des Betriebs zu einem Arbeitsmediziner seiner Wahl begeben ..

War seit 1998 bei keiner Untersuchung mehr, sowohl G23 und auch die G56 - immer gleich bei der ersten Einladung durch den Arbeitgeber (waren in der Zeit 2 verschiedene) dauerhaft schriftlich festhalten lassen, dass ich darauf verzichtete und mich selbstständig melde wenn ich mal wieder Lust habe ... Wird in den Unterlagen vermerkt und fertig!

Aber sicher hast du was Amtliches in dem steht dass man bei einer Angebotsuntersuchung "hingehen und sich beraten" lassen muss...

Wahrscheinlich behauptest du dann auch noch, dass der Arbeitgeber dir auch noch den Arzt vorschreiben darf?

musst aber erstmal hingehen und dich beraten lassen

Bedeutet-ende Arbeitsplatz.

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weisserMann04  14.06.2024, 16:09
@nimi90

Nein ließ mal ArbMedVV. Alle Vorsorgeuntersuchungen dienen nur der Gesundheit des Arbeitnehmers. Ggf findet nur eine Beratung statt und der Arzt kann sich die Ablehnung unterschreiben lassen. Vorsorgeuntersuchungen ( egal ob Wunsch-, Angebot- oder Pflichtvorsorge) dürfen nicht zusammen mit Tauglichkeitsuntersuchungen stattfinden.

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weisserMann04  14.06.2024, 16:27
@Leestiger

Teilweise ist das richtig. Angebotsuntersuchungen heißen so weil sie nur angeboten werden müssen. Bei Pflichtuntersuchungen wird der Arzt den Sinn erklären und die Gefahren und möglichen Folgen ansprechen.

Die Arztwahl ist frei. Aber Arbeitsmediziner gibt es nicht so viele mit freier Praxis und mit dem Arbeitgeber sollte vorher die Kösterfrage geklärt werden

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Leestiger  14.06.2024, 18:45
@weisserMann04
..und der Arzt kann sich die Ablehnung unterschreiben lassen...

Bullshit - kein Arzt, kein Termin, keine "Unterschrift".

Was interessiert der Scheiss Dreck was der Arzt will?

Ich kann mir für vorgeschriebene Pflichtuntershchungen sogar den Facharzt aussuchen, noch nicht mal das kann man dem Arbeitnehmer vorschreiben..

ArbMedVV

Dann lies halt mal nach was da steht!

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a453-arbeitsmedizinischen-vorsorge.pdf?

Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten hat. Diese Tätigkeiten sind im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge konkret aufgeführt. Wird Angebotsvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig angeboten, droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld und unter bestimmten Umständen sogar eine Strafe. Die Anforderungen an das Angebot werden konkretisiert in der Arbeitsmedizinischen Regel „Anforderungen an das Angebot von Arbeitsmedizinischer Vorsorge“ (AMR 5.1)

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AMR/pdf/AMR-5-1.pdf?

Das Angebot muss folgende Informationen beinhalten:

c) die Zusicherung, dass weder die Annahme noch die Ablehnung der Angebotsvorsorge zu Nachteilen für den Beschäftigten oder die Beschäftigte führt;

(3) Anschließend ist dem oder der Beschäftigten die betriebsspezifische Verfahrensweise zu erläutern, wie er oder sie einen Termin mit dem für die arbeitsmedizinische Vorsorge beauftragten Arzt oder der hierfür beauftragten Ärztin erhalten kann.

Kann!!

Nicht "muss"!!

Was erzählst du für Unsinn,a,so ob man gezwungen werden würde bei einer Angebotsvorslrge zu einem Arzt gehen zu "müssen"!

Lass den Unsinn den glaubt sonst noch Jemand - einen Dreck muss man bei Angebotsvorsorge!

Der Einzige, der was "muss"ist der Betrieb den er muss es immer wieder anbieten

"Man muss bei Arzt vorsprechen bei einer Angebotsvorsorge" - mach dich nicht lächerlich..

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