Kameras in Schultoiletten?
Wenn man GV mit einem Mädchen in der Schultoilette hat, kann der Direktor das melden weil er einen Videobeweis hat?
Also GV unter 18 Jahren ist ja verboten in Schulen genauso wie Kameras in Toiletten.
Wer würde im Recht stehen? Wir oder der Direktor?
Frage aus Interesse und langweile
2 Antworten
Da es keine Kameras in Schultoiletten gibt, erübrigt sich die Frage.
GV ist kein Strafbestand, du verletzt also nur die Schulregeln. Wie da die Strafe aussieht weiss man nicht. Im Gegenzug könntest du die Schule strafrechtlich verklagen auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.
Ihr, GV ist nur unter 14 verboten, ihr würdet vermutlich auch Ärger bekommen aber der Direktor ist definitiv sein Job los.
Bei uns steht dass sexuelle Handlungen unter 18 auf diesem Schulgelände verboten sind.
Irgendwie sowas kenn die Regeln nicht auswendig