Ist sexuelle Unzufriedenheit ein legitimer Scheidungsgrund?

KamTashtaki1  12.10.2022, 14:52

Sowie du deine Frage gestellt hast und deine Ehemann hier öffentlich bloßstellst ist falsch und dafür sollst du dich auch schämen. Du kannst das auch diplomatischer fragen.

Noor1997 
Beitragsersteller
 13.10.2022, 01:23

Diplomatischer wie denn?

Nein, ich habe ihn nicht bloßgestellt oder vorgeführt

KamTashtaki1  13.10.2022, 01:32

Anstatt hier fremden Leuten zu berichten vorallem Kuffar, solltest du mit ihm reden.

Noor1997 
Beitragsersteller
 13.10.2022, 01:42

Lies meine Antwort, ich frage hier eben weil die Leute fremd sind und das Thema Intim.
Und nach dem Reden, auch wenn er sich Mühe gibt?

6 Antworten

Ich weiß nicht, ob das ein offizieller Scheidungsgrund ist, aber ein Trennungsgrund wäre das für mich allemal! Denn ich halte es für durchaus wichtig, eine Partnerin zu haben, die mich sexuell befriedigen kann!

Aber vielleicht liegt es tatsächlich daran, dass Ihr beide noch recht unerfahren seid - und speziell er noch nicht so richtig weiß, wie er es anstellen soll! Wenn er ansonsten gut zu Dir passt - und Du ihn wirklich liebst, würde ich an Deiner Stelle zunächst einmal gemeinsam mit ihm zu einer Sexualtherapeutin / einem Sexualtherapeuten gehen! - Sie oder er hat sicher eine Idee, wie man euch - und besonders Dir zu einem erfüllten Sexualverkehr verhelfen kann! -

Wenn das nicht funktioniert, kannst Du dich ja immer noch von ihm trennen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Für den Staat ist der Scheidungsgrund irrelevant, die Schuldfrage wurde abgeschafft. Zahlen muss der, der mehr verdient.

Ob deine Religion eine Scheidung vor sieht und euch die Möglichkeit gibt steht auf einem anderen Blatt.

Ansonsten gibt es natürlich noch die Möglichkeit einer Paartherapie um genau sowas an und auszusprechen.

Also in Deutschland herrscht nicht die Scharia, von daher kannst du dich leichter scheiden lassen als im Islam vorgesehen. Der Ehemann kann die Frau übrigens einfach verstoßen. Eine Frau muss hingegen ein Verfahren führen:

Auch das auf Koran und Überlieferung gründende Scheidungsrecht benachteiligt die Frau gegenüber dem Mann: Die traditionelle Verstoßungsformel "Ich verstoße Dich", für die der Mann keinerlei Gründe benennen muss, reicht heute in vielen Ländern zwar nach staatlichem Recht nicht mehr aus. Dennoch wird sie teilweise weiter so praktiziert und dann auch vielfach gesellschaftlich anerkannt. Aber auch dann, wenn der Mann die Scheidung per Gerichtsprozess durchsetzen muss, ist sie für ihn nach wie vor einfacher als für die Frau. Sie muss - wenn sie überhaupt die Möglichkeit besitzt, eine Scheidung zu betreiben - immer einen Gerichtsprozess anstrengen und kann keine Verstoßung aussprechen. Sie benötigt zudem stichhaltige Gründe sowie meist Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes, damit es zu einer Scheidung kommt. Vor allem gelten diejenigen Gründe als Fehlverhalten, die bereits die Scharia vorsieht, wie z. B. schwere geistige oder körperliche Krankheit, dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. Gefängnisaufenthalt, Vernachlässigung und Gewaltanwendung. Gleichzeitig wird eine Scheidung eine Frau häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen. 
Auch die "widerrufliche" Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe halten kann. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die einfache Scheidung per Scheidungsformel für den Mann erschwert, indem z. B. nur dann Scheidungspapiere ausgestellt werden, wenn vor Gericht ein oder zwei Versöhnungsversuche nachgewiesen oder Vermittler berufen wurden.

Quelle: Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 44-45

Frauen haben das Recht auf ein "regelmäßiges Sexualleben". Impotenz kann auch ein Scheidungsgrund sein, aber die liegt hier ja nicht vor. Über einen kleinen Penis habe ich glaube ich noch nie was gelesen.

Kein Sex vor der Ehe hat aus genau dem Grund seine Nachteile. Manchmal passt es eben nicht zusammen.

Diese ganzen Ersatzhandlungen, die dir hier vorgeschlagen werden, ändern ja nichts an der Tatsache, dass du mit normalem Sex mit deinem Mann unzufrieden bist. Und das ist einer von mehreren möglichen Scheidungsgründen. Deine Entscheidung.

Nach dem Grund fragt kein Gericht - kein Scheidungsrichter mehr heute.

Egal ob der Sex schlecht ist, oder z.B. die Kochkünste nix taugen.

Er hat mit keiner anderen Frau geschlafen und du mit keinen anderen Mann.

Keiner von euch kann somit beurteilen, ob der andere eine Niete ist im Bett, oder er selbst die Niete alleine ist.

Wie sieht denn dein Mann euer Sexleben. Er sollte doch mit bekommen, das du unbefriedigt bist.

Das Du es aber bist.. Schiebe das bitte nicht alleine auf seinen Penis zurück