Ist Sex mit einer Lehrerin verboten?
Mal angenommen sie macht mir ein Angebot, was nicht unwahrscheinlich scheint und ich bin ja volljährig und sie ist ja auch damit einverstanden. Mit Sex ist jetzt nicht regelmäßig gemeint, sondern 1-2 Runden. Spricht doch nichts dagegen oder ? Wenn man das mal ab und zu wiederholt...
Lg
8 Antworten
Strafbar ist es nicht. Allerdings wäre der Sex einer Lehrerin mit einem Schüler - auch bei dessen Volljährigkeit - regelmäßig ein Dienstvergehen, das der Dienstherr ahnden könnte.
Auch wenn du volljährig bist, bleibt es ein Dienstvergehen der Lehrerin.
Strafbar i.S.v. § 174 StGB ist es zwar nicht, aber es können dennoch disziplinarische Konsequenzen auf sie zu kommen.
Dabei wird unterschieden, ob die Lehrerin angestellt oder verbeamtet ist. Als angestellte Lehrerin würde sie vermutlich sofort ihren Job verlieren.
Als beamtete Lehrerin kann sie im schlimmsten Fall ihren Job und Beamtenstatus verlieren, dies würde aber vor Gericht geprüft werden, ob dies rechtens ist (gilt für Beamte auf Lebenszeit). Andere Konsequenzen wären die Rückstufung der Besoldungsgruppe (bspw. v. A14 auf A13) oder die Versetzung an eine andere Schule oder in die Verwaltung.
In den Beurteilungen müssen Lehrer unabhängig in ihren Entscheidungen sein. Eine sexuelle Beziehung zu einem Schüler trübt diese Urteilsfähigkeit.
Dies dient zum einem dem Schutz der anderen Schüler, die sich dadurch benachteiligt fühlen könnten, und zum anderen dem Schutz der Lehrerin, deren Objektivität in Frage gestellt werden könnte.
Auch wenn du volljährig bist, ist das ein Dienstvergehen, da ein Abhänigkeitsverhältnis besteht.
Zum Schutze der Schüler allgemein und zum Schutze der Lehrkräfte. Damit sie nicht in Versuchung kommen ist des klar geregelt. Eine Lehrkraft die sich aus sowas einläßt, weiß also, das sie ihre Stelle einbüßt.
Ist die Schulzeit abgeschlossen und besteht kein Lehrverhältnis mehr, dann ist das völlig wurscht. Da gab es den Fall, das eine Lehrerin sogar in den Knast mußte.
Zum Schutze ? Im Gegenteil, mich würde es motivieren.
Bei dem Fall wo du meinst, handelte es sich bestimmt um einen minderjährigen, ich nehme mal an, das es daran lag.
Aufgrund der nächtlichen Stunde kurzgefaast. ich beziehe mich bei der Antwort nicht auf das StgB, da volljähriger S. mit Eigenwilligung des GV, sondern auf Beamtenrechtliche Grundlagen. Zum einen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__61.html
Der Beamte muss dem Dienstherrn ggb integer sein ,keinen Schden zufügen und sein " Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert"- also Vorbildfunktion, Unparteisch, gesellschaftlicher Wertekanon... Auch die Dienstordnung des jeweiligen Bundeslandes regelt die Pflichten. Es gibt OVG- Urteile, die ein Dienstvergehen damit begründen, dass die Unabhängigkeit der Lehrkraft durch die Beziehung mit dem Schüler nicht mehr gewährleistet ist und somit dem Ansehen des Dienstherrn schadet...
Aber das ist doch kein Schaden, sondern nur Sex
Nein! Auch wenn man 23 wäre.. Der/die lehrer/in verliert den Job Punkt! Unter 18 bekommt man auch rechtliche Konsequenzen
So argumentierst du. Es ist dennoch so, dass der Dienstherr keinen Sex zwischen Schüler und Lehrer zulässt. Einer der Gründe dürfte die Objektivität zwischen Lehrer und Schüler sein, die mit dem Sex sehr wahrscheinlich verloren geht. Lässt sich eine Lehrkraft darauf ein, muss Sie mit der Ahndung des Dienstvergehens rechnen.
Ein Fall, dann könnten sich andere daraus berufen und schon gäbs ein Durcheinander. Wie kann man dann auseinanderhalten zwischen Liebe und Ausnutzen, oder Zwang, Erpressung, Nötigung. Die können sich dann rausreden. Also Schule beenden, dann gibt es keinen Abhängigkeit mehr. Dann kannste Deine Lehrkraft sogar heiraten ohne das was rechtlich zu befürchten ist.
Eine Ausnahme wäre der Fall, wenn Ihr schon verheiratet wärt und es war vorher nicht absehbar , daß Ihr in ein solches Schüler/ Lehrkraftverhältnis kommt. Die Ehe steht auch unter Schutz.
Da gibt es das Strafgesetzbuch ab §173 und Das Schulgesetz was für jedes Bundesland separat geregelt wird. Das ist etwas verwirrend. Aber vernünftig handeln die wenigsten verliebten.
Würde dann bedeuten, wenn es heraus kommt, dass die Lehrerin die Schule wechseln darf.
Vorausgesetzt diese Lehrerin ist an der gleichen Schule, wo du als Schüler bist.
Warten wir bis das angebot vorliegt. Deine Einbildung ist kein angebot.
Ich versteh das ganze nicht, solange man sich davon nicht beeinflußen lässt, schadet es doch niemandem. Steht das so in den Gesetzen oder wie ?