Ist man ein Vergewaltiger, wenn man mit einer Prostituierten Sex hat, die das nur wegen des Geldes macht und keinen Spaß daran hat?
Sofern die Prostituierte mindestens 18 Jahre alt ist und keine geistige Behinderung hat (mündig ist), wäre es meines Erachtens ja keine Vergewaltigung. Der Freier ist ja nicht Schuld daran, dass die Prostituierte keinen Spaß am Sex hat und das nur wegen des Geldes tut. Sie kann ihm ja den Sex verweigern, wenn sie es nicht möchte. Viele Prostituierte haben eine hohe Nachfrage und können es sich erlauben, Freier abzulehnen oder mehr Geld zu fordern. Und oft nutzen sie die Freier aus, weil sie oft nicht die Dienste leisten, die sie ihm vorher versprochen haben. Ich frage mich, wieso nur die Freier in Schweden bestraft werden und nicht die Prostituierten. In Deutschland werden ja die Freier nicht bestraft, sofern sie in einem legalen Bordell mit einer Prostituierten Sex haben.
12 Antworten
Nein, das ist keine Vergewaltigung denn die Einwilligung leigt ja vor. Das kann sich aber durchaus ändern wenn du Sachen machst die nicht vereinbart sind und sie klipp und klar nein sagt oder anderweitig ablehnt. Ab da fehlt die Einvernehmlichkeit und es wird zur Vergewaltigung.
Die Rechtslagen sind unterscheidlich. In Schweden ist der Kauf verboten ud damit wird der Käufer bestraft.
Norwegen, Island, Kanada und Frankreich haben ja ebenfalls solche Gesetze.
Nun erst mal ... Die wenigsten Frauen werden Prostituierte, weil sie Spaß am Sex haben. Die meisten verfolgen rein kommerzielle Zwecke. Und Nein, eine Vergewaltigung ist das nicht, sondern nur dann, wenn es gegen den Willen der Dame passiert. Und noch was... Es tummeln sich hier im schönen Internet sehr viele Damen, die sich als "TG-Girl" anbieten. Unseren Recherchen zufolge findet man darunter auch sehr viele Minderjährige. Wer sich auf sowas einlässt, läuft Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden.
Vergewaltigung ist definiert als sexueller Kontakt ohne Einwilligung einer Person, die dazu nicht in der Lage ist oder die Einwilligung aufgrund von Gewalt, Drohungen oder List erzwungen wird. Wenn die Prostituierte freiwillig und mündig ist, um Sex gegen Geld anzubieten und zuzustimmen, ist es kein Fall von Vergewaltigung, auch wenn sie es aus finanziellen Gründen tut und keinen Spaß daran hat. LG Lisa
Eine Vergewaltigung ist das auch in Schweden nicht. Der Tatbestand ist der Kauf einer sexuellen Dienstleistung. Geschlechtsverkehr oder vergleichbare Handlung an einer Person unter 15 Jahren ist in Schweden allerdings stets eine Vergewaltigung, unabhängig davon, ob in irgendeiner Form Gewalt ausgeübt wurde.
Wenn eine Prostituierte bestimmte Praktiken ablehnt, muss Du als Mann das akzeptieren. Sonst ist es immer Vergewaltigung, auch bei Bezahlung kannst Du Dich nicht davon freikaufen.