Ist man streng genommen ein Vergewaltiger, wenn man in einem deutschen legalen Bordell bezahlten Sex mit Prostituierten hat?

10 Antworten

Zunächst einmal solltest Du nicht davon ausgehen, dass ein nennenswerter Anteil der Dienstleisterinnen im Deutschen Paysex gegen ihren Willen dort tätig sind.

Natürlich gilt bei Prostitutionsgegnern bereits die Notwendigkeit irgendwie Geld verdienen zu müssen, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, als "Zwang" - was andererseits bedeuten würde, dass wohl die allermeisten Menschen "Zwangsarbeiter" sind, denn wer geht schon nur deswegen zur Arbeit, weil einem Zuhause langweilig ist?

Wenn Du also nicht in irgendwelche dubiosen Hinterhofbordelle gehst, wo Dritte die Verhandlungen führen und Dir dann eine apathische Dienstleisterin präsentiert wird, die kein Mitspracherecht hat, dann brauchst Du Dir keinen Kopf zu machen.

Gehe am besten in einen guten Sauna- oder FKK-Club, wo Du Dich erstmal in Ruhe (und ohne Getränke ausgeben zu müssen) mit den anwesenden Frauen unterhalten und diese etwas kennenlernen kannst. Wenn es dann "klick" macht, sucht man gemeinsam ein Zimmer auf, wo der kostenpflichtige Teil der Veranstaltung beginnt. Bezahlt wird traditionell NACH der Session direkt an die Dienstleisterin. Will man bereits VOR dem Sex Geld von Dir, bist Du im FALSCHEN Laden!

Wenn Du mehr über die verschiedenen Geschäftsmodelle, die Motivation der Dienstleisterinnen usw. wissen möchtest, dann findest Du mit dem Suchbegriff "Paysex" bei Amazon & Co. tolle Ratgeber, welche Dir jede Menge Frust sowie ein Vermögen an Lehrgeld ersparen können:

Wir sehen uns im Puff!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bekennender Paysex-Nutzer und Autor von Fachliteratur

Schau Dir mal den Paragraph 177 des Strafgesetzbuches an. Kannst Du googeln. Da findest Du die Antwort.

Grob gesagt:

Wenn Dich die Prostituierte erkennbar freiwillig und erkennbar nüchtern einlädt, Ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, bist Du auf der sicheren Seite.

Sobald Du aber bemerkst, dass die P. total zugedröhnt ist, also viel zu viel Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat oder wenn Du erkennst, dass die Dienstleistung alles andere, als freiwillig geboten wird, begehst Du gemäß § 177 § einen sexuellen Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder gar eine Vergewaltigung.

Wenn Du nach vollzogener Tat nicht angezeigt wird, ändert es nichts an der begangenen Tag, aber Du wirst dann auch nicht bestraft. Solltest Du aber z. B. im Rahmen einer Polizeirazzia in den Griff der Staatsanwaltschaft kommen, die aufgrund der vorgefundenen Tatsachen (z. B. P. total zugedröhnt), während Du gerade GV mit ihr hast, wirst Du die volle Härte des Gesetzes spüren. Der Zuhälter ist vermutlich auch dran, aber der Freier ist der Täter.


hubmonia  24.08.2023, 17:54

Interessant...

Wusste ich nicht.

Nein, der Zuhälter trägt die Schuld. Wobei man sowas natürlich als Kunde verhindern kann, wenn man nicht in ein billiges Bordell geht.

Das setzt voraus, dass man davon wusste, dass sie dies unter Zwang tut.
Dann wäre es vielleicht sogar sogar ein besonders schwerer Fall, weil die Tat in gewisser Weise gemeinschaftlich begangen wurde, wenn auch nur mittelbar.


dahouse361 
Beitragsersteller
 24.08.2023, 15:48

Aber denkst du wirklich, dass es Frauen gibt, die diesen Job freiwillig machen?

RonaId  24.08.2023, 15:51
@dahouse361

Ja klar. Die meisten von ihnen tun dies, weil es weniger müßig ist, als arbeiten zu gehen.
Nicht wie Otto Waalkes mal sagte:
"Ich bin ja nicht freiwillig hier, man hat mich gezwungen ...
... mit viel Geld."

dahouse361 
Beitragsersteller
 24.08.2023, 15:56
@RonaId

Ja gut, sie behaupten vielleicht, dass Sie es freiwillig machen, aber welche geistig gesunde Frau möchte täglich mit fremden (alten, stinkenden) Männern gegen Geld schlafen?

RonaId  24.08.2023, 16:01
@dahouse361

Da finden sich genug. und in einem seriösen Bordell ist die Hurе sozusagen ihr eigener Zuhälter. Die Räume sind von ihr angemietet. Sie darf auch Kunden ablehnen.

Woher willst Du denn wissen, welches Arbeitsverhältnis besteht? Streng genommen muss man zwischen Dienstleistung und Missbrauch abgrenzen. Wenn sie keine erkennbaren Einwände gegen Sex formuliert, dann ist das eine legale geschäftliche Transaktion solange Du keine Ahnung davon haben kannst, dass sie dafür versklavt wurde.