Ist es für die Frau haram geschlechtsverkehr durch zwang zu haben?

6 Antworten

Nein, aber derjenige, der ihr das angetan hat sollte rechtlich belangt werden.

Selam,

im Islam ist jeder Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe verboten. Wenn eine Frau jedoch durch Zwang oder Erpressung (ابتزاز) zum Geschlechtsverkehr gezwungen wird, ist dies nicht haram für sie, da sie keine Wahl hat. Die Schuld und Sünde liegt vollständig beim Täter. Die islamischen Gesetze schützen die Unschuldigen und bestrafen die Schuldigen.

Grapy

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich kenne mich gut mit Religion aus.

BuzZ1474  25.06.2024, 01:17

In manchen Islamischen Ländern werden die Frauen bestraft wenn Sie vergewaltigt wurden.

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Tennis92927  25.06.2024, 01:24
@BuzZ1474

Das ist aber falsch und nur weil ein Muslim etwas tut was gegen die Religion ist, bedeutet das nicht das der Islam Schuld sei

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ijfhrf7z 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 01:24
@BuzZ1474

Manche Islamischen Ländern sind nicht korrekt Islamisch und gehen nach der Shia. Bevor ich aber jetzt was falsches sage oder Hinzufüge empfehle ich dir dich damit selbst zu befassen

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BuzZ1474  25.06.2024, 01:30
@Tennis92927

Meine Aussage stellt einen Fakt dar den man auch in mancher Auslegung der Scharia wiederfindet. Den Islam habe ich damit nicht kritisiert.

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Grapy  25.06.2024, 01:32
@BuzZ1474

Die Scharia ist nicht der Islam. Gut. 👍

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talhafps  25.06.2024, 02:53
@Grapy

Die Scharia ist der gesamte Islam. Gibt halt nur Menschen die nicht nach der Scharia richten aber so tun, als ob sie es würden.

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ijfhrf7z 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 01:19

Hast du ein Vers der deine Aussagen belegt?

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Tennis92927  25.06.2024, 01:25
@ijfhrf7z

Ibn Qudamah schrieb:

Nach allgemeiner Meinung der Gelehrten gibt es keine rechtliche Bestrafung für ein Vergewaltigungsopfer. Es wurde von Umar, Al-Zuhri, Qatadah, Al-Thawri, Al-Shafi'i und den Leuten der Vernunft überliefert. Wir kennen keine Unstimmigkeiten. Es gibt keinen Unterschied zwischen Vergewaltigung durch Gewalt, d.h. er hat sie überwältigt, oder Vergewaltigung durch Todesdrohung und so weiter

Quelle: al-Mughnī 9/59

Und Ibn al-Qayyim schrieb:

Für das Vergewaltigungsopfer gibt es keine Strafe.

Quelle: al-Ṭuruq al-Ḥukmīyah 1/49

Imam Malik, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte:

Die Bestrafung soll an dem Vergewaltiger durchgeführt werden und es gibt keine Bestrafung für die Frau die vergewaltigt wurde, bei welchem Grund auch immer.

Quelle: Al Muwatta 2/734

Ibn Umar berichtete:

Umar ibn al-Khattab, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde unter denen, die der Führung dienten, eine Dienerin vorgestellt. Sie wurde von einem der jungen Männer bedrängt, woraufhin Umar den Mann auspeitschte und die Frau nicht auspeitschte.

Quelle: Muṣannaf Ibn Abī Shaybah 29012

Nafi' berichtete:

Ein Mann wurde als Gast in die Familie eines Hauses eingeladen, und dann drängte er sich einer Frau unter ihnen auf. Das wurde Abu Bakr berichtet, der ihn daraufhin auspeitschte und des Hauses verwies, während er die Frau nicht auspeitschte.

Quelle: Muṣannaf Ibn Abī Shaybah 29013

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Grapy  25.06.2024, 01:25
@ijfhrf7z

Sunan Ibn Majah, Hadith Nr. 2043:

"قَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم: رُفِعَ عَنْ أُمَّتِي الْخَطَأُ وَالنِّسْيَانُ وَمَا اسْتُكْرِهُوا عَلَيْهِ"

Der Prophet, Salla Allahu Alaihi wa Sallam, sagte: „Von meiner Ummah wurden die Fehler, das Vergessen und das, wozu sie gezwungen wurden, aufgehoben.“

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  1. Freiwilliger GV vor der Ehe ist ein MENSCHENRECHT und deshalb IMMER erlaubt über 14!
  2. Erzwungener GV - egal wann und wie - ist IMMER verboten, egal von wem und wie und warum!
  3. Im Interesse Deines eigenen Lebensglücks und Seelenfriedens: Kümmere Dich nicht um Haramitäten: Haramitäten sind überwiegend sinnfrei + ewiggestrig, machen Dir nur Angst und versauen Dir Dein Leben:(

Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe ist Zina (Unzucht/Ehebruch) und Zina ist eine große Sünde

Natürlich tust sowas nicht sondern holst dir Hilfe

Eine Frau zum Sex zu zwingen geht gar nicht.