Ist es dem Mann im Islam erlaubt eine fremde Frau in ihrem Haus aufzufordern, dass sie sich ihm für Sex hingibt?

11 Antworten

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Oh, die Frau gefällt mir!

Und ich gebe ihr recht, was Mohamed angeht.

Ich mag den Islam immer weniger und weniger. Und weniger.

Aber nein, in Deutschland ist das auch Muslimen nicht erlaubt.

Und ich kenne auch keine Nichtmuslime, die sich so aufführen.


Die mutmaßlich wahre Geschichte ist eine andere als die von Dir dargestellte:

Jauniyya und Muhammad waren schon verheiratet, als Muhammad mit ihr schlafen wollte. Da sie ihm dies verweigerte, wollte er sie züchtigen - was ja gemäß Islam erlaubt ist. Schlimm genug.

„Ich suche Zuflucht bei Allah vor dir." führte dann zu einer der schnellsten Scheidungen in der Geschichte - in diesem Fall noch bevor die Ehe vollzogen wurde.

Davon unbenommen lautet die Antwort auf Deine Frage gemäß islamischer Mainstream-Lehre: Nein, darf er nicht.

Ausnahmen wären: Sie ist seine Sklavin oder Kriegsgefangene.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich glaube, dass hier einiges falsch gesagt wird. Bitte liefere den arabischen Wortlaut, seine Übersetzung als auch die genaue Referenz dafür. Hadith-Nummern allein reichen nicht, da diese von Ausgabe zu Ausgabe variieren können. So haben die arabischen und englischen völlig verschiedene Nummerierungen. Deshalb ist es immer gut, genau zu sagen, woher das genommen worden ist und bestenfalls, wie der woriginale Arabische Wortlaut ist.

Klar, die Neandertaler haben ihre Weibchen auch einfach erbeutet,so weit ist der Islam ja nicht von dieser Zeit entfernt bzw sind die meisten Religionen veraltete Weltanschauung die nichts mit der Realität zu tun hat. Neuerungen und Fortschritt gilt da nur wenn es darum geht Mitglieder oder Gelder zu bekommen.


Richard30  29.10.2021, 21:02

Sie Neanderthaler waren weitaus ziviliserter als es zuerst angenommen wurde.

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Richard30  29.10.2021, 21:14
@earnest

Na ich weiss nicht, die hatten nichtmal Flachbildschirme.

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Unabhängig von der Religionszugehörigkeit ist es in Deutschland nicht erlaubt in das Haus einer fremden Frau einzudringen und die Hausbesitzerin sexuell zu belästigen.