Ist das strafbar?

6 Antworten

Kommt darauf an, wie genau das drängen aussieht.

Es ist auf jeden Fall ein deutlicher Hinweis, dass er respektlos ist und man von ihm Abstand halten sollte.

Und mit 20 sind das ein Mann und eine Frau. Nicht Mädchen und junge.


Deralleskoen937 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 13:42

Drängen im Sinne von, das er sie solange belabert das sie schickt. Also nicht erpresst oder bedroht sondern einfach diskutiert

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palusa  29.06.2024, 15:42
@Deralleskoen937

Es gibt kein sachlich korrektes Argument, warum jemand einer anderen Person aktfotos schicken sollte, wenn sie es nicht will. Entsprechend ist es irgendwie schwer, wirklich eine sachliche Diskussion zu dem Thema zu führen. Eine sachliche Argumentation entnervt Menschen üblicherweise auch nicht so sehr, dass sie gegen ihre Interessen handeln. Entsprechend, wieder, es kommt darauf an.

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Eine sexuelle Belästigung ist es nicht, dafür hätte er sie berühren müssen (§ 184i StGB). Da die Frau es letztendlich Freiwillig gemacht hat (Sie hätte nein sagen können), sehe ich hier auch keine Straftat vor. Nur wen der Typ Sie damit erpressen würde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Polizei

YogiSchreiner  29.06.2024, 01:26
§ 185 StGB

Der Paragraph bezieht sich auf Beleidigung, nicht auf sexuelle Belästigung. Und ich muss dich leider noch mal enttäuschen, denn es ist keine physische Berührung erforderlich, um den Straftatbestand der sexuellen Belästigung zu erfüllen. Auch aufdringliches Verhalten ohne Berührungen gegen den Willen einer Person kann sexuelle Belästigung sein.

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ShYRhG  29.06.2024, 01:31
@YogiSchreiner

Meines wissens sind sexuelle Äußerungen tatbestand der Beleidigung. Eine sexuelle Belästigung muss Körperlich sein. Paragraph hab ich berichtigt

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Deralleskoen937 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 01:26

Okay, aber sie wird ja quasi durch eine Diskussion gedrängt zu schicken, ist das keine Straftat jemand zu sowas zu drängen?

Also drängen nicht bedrohen oder sonst was, sondern einfach zu diskutieren

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Kommt halt drauf an, was du unter "drängen" verstehst.

Strafbar wären zum Beispiel Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) oder Erpressung (§ 253)


Deralleskoen937 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 01:30

Nein mit drängen meine ich einfach, das der junge sie quasi solange voll quatscht bis sie ja sagt

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Deralleskoen937 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 01:35
@atm77

Also wäre es erst eine Straftat, wenn der junge sagen würde schick oder ich mach das und das oder?

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"Sexuelle Belästigung" gibt es nur am Arbeitsplatz. Dazu muss man jemanden aber nicht berühren, wie jemand da weiter unten geschrieben hat. So viel dazu.

Wenn diese Sache irgendwie öffentlich stattfindet (Social Media), kann es eine Beleidigung sein. Auch das Medienrecht kann dann greifen.

Ansonsten steht es jedem Erwachsenen frei, so dumm zu sein, und Nacktbilder zu verbreiten. Eine Nötigung liegt ja nicht vor, wie es scheint.


Als sexuelle Belästigung gilt jede Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht ist und die Personen aufgrund ihres Geschlechts herabwürdigt.

So, hier stehts. Der Rest dürfte sich wohl selbst erklären.

Geht nicht um mich keine sorge

Mensch, und ich hab mir da schon Sorgen gemacht! Aber dann ist ja alles gut.


Deralleskoen937 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 01:25

Nein das beantwortet meine Frage nicht. Also Herabwürdigend würde ich es jetzt nicht bezeichnen, aber unerwünscht ist es auf Seiten des mädchens ja schon ein bisschen

Also, ihre Antwort hat mir leider nichts gebracht 😭

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YogiSchreiner  29.06.2024, 01:28
@Deralleskoen937

Dann denk doch mal nach: Person A fragt Person B nach Bildern. Zunächst weigert sich Person A, diese zu senden, dann später gibt sie allerdings nach und tut es doch. Wie passt das bitte mit dem Paragraphen überein? Wo soll hier irgendjemand gegen den eigenen Willen zu einer sexuellen Handlung genötigt worden sein, wenn die Bilder offensichtlich von der Person selbst versendet wurden?

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Deralleskoen937 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 01:31
@YogiSchreiner

Das die Person solange belabeet wurde bis sie ja gesagt hat, das ist doch drängen und ich weiß nicht ob drängen bei sowas eine Straftat ist

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YogiSchreiner  29.06.2024, 01:35
@Deralleskoen937

Jemanden zu überzeugen - ganz egal ob dies aus egoistischem Motiv und entgegen der offensichtlich richtigen Entscheidung ist - ist ganz sicher keine Straftat.

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YogiSchreiner  29.06.2024, 01:38
@Deralleskoen937

Meine Fresse, soll ich dir die obersten Richter der europäischen Gerichtshofs zu dir nach hause schicken, damit du es dann auch mal glaubst?

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