Ist das illegal?
ist es nicht verboten porno Comics zu veröffentlichen bzw. zu sehen wo Kinder gezeigt werden? ( keine echte Kinder sondern Kinder aus Cartoons )
4 Antworten
Ja und nein!
ist es nicht verboten porno Comics zu veröffentlichen bzw. zu sehen wo Kinder gezeigt werden? ( keine echte Kinder sondern Kinder aus Cartoons )
Ja, Verbreitung und öffentliches Anbieten sind nach deutschem Recht strafbar.
Ich wage allerdings sehr stark zu bezweifeln, dass diese Server in Deutschland stehen, bzw. der Anbieter deutschem Recht unterliegt.
Andere Länder, andere Gesetze. Und üblicherweise bezieht sich das Verbot nicht auf Comics.
Aber unter diesem Comic gab es mehrere tausend Bewertungen. Das heißt alle kommen ins Gefängnis?
Nein. Sofern es sich überhaupt um deutsche User handeln sollte, machen die sich NICHT strafbar!
Zwar ist in Deutschland die Verbreitung und das öffentliche Anbieten generell strafbar (was sich z.B. auch auf kinderpornografische Texte bezieht), aber keiner dieser User verbreitet irgendetwas bzw. bietet es öffentlich an. Das macht der Anbieter.
Für den Abruf und den Besitz gelten in Deutschland ANDERE Regeln! Abruf und Besitz sind nur strafbar, wenn ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" vorliegt.
Ist der Comic "tatsächlich"? Offensichtlich nicht. Es ist eine fiktive Zeichnung.
Ist das dargestellte Geschehen "wirklichkeitsnah"? Nein, es ist ein Comic.
Anders sähe es aus, wenn es eine fotorealistische Zeichnung, oder wahrscheinlicher, ein computergeneriertes Bildmwäre (z.B. mit AI).
Wenn ein verständiger Beobachter das Bild für real halten könnte, DANN ist es wirklichkeitsnah. Ein Comic hingegen, bleibt ein Comic.
Kann ein verständiger Beobachter erkennen, dass es ein Comic ist?
Oder könnte er denken: "Oh, ein Bild von einem realen Kind bei realem Sex."?
Der Übergang ist natürlich ggf. fließend (und wird ggf. von einem Richter bewertet), und ich als kann IT-Profi kann eine "klassische" fotorealistische computergenerierte Grafik ggf. noch von einem echten Foto unterscheiden (was einem weniger erfahrenen Betrachter wahrscheinlich nicht so gut gelingt), aber mittlerweile sind die AI-generierten Bilder kaum noch von der Realität zu unterscheiden.
Wenn ICH aber "Comic" höre, dann denke ich an so etwas wie "Asterix & Obelix", "Die Simpsons" und Mangas. Und wenn das kleine gallische Dorf zum Abschluss des Abenteuers eine Orgie mit allen Dorfbewohnen inkl. Idefix feiert (und Troubadix natürlich an den Baum gefesselt mit Ball Gag im Mund! ^^), dann schmunzel ich, aber denke nicht an Pädophilie oder Zoophilie oder BDSM. :)
Wenn Du dich ernsthaft fragen musst, ob die Bilder wirklichkeitsnah sind, na, dann lass sie gefälligst, wo sie sind.
Also sie haben die Grafik wie von dem Film „alles steht Kopf“ zumbeispiel. Also diese Computer Cartoon Grafik würde ich sagen. Was ist damit?
Was diffiniert man als wirklichkeitsnah? Ob das überhaupt nach einem Menschen aussieht, ob das wie ein echter Mensch aussieht…?
Deutschland: In Deutschland ist der Besitz und die Verbreitung von sogenannter "kinderpornografischer Schriften" gemäß § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Dies umfasst auch fiktive Darstellungen, wenn sie realitätsnah sind und den Eindruck erwecken, es handle sich um tatsächliche Kinder.
muss also nicht als Kind erkennbar sein
Auch das ist verboten.
Warum ist das dann im Internet so einfach aufrufbar?
Weil du dich offenbar in entsprechenden Blasen rumtreibst. (gruseliger Gedanke)
Kommt man dann gleich schon ins Gefängnis oder was ist dann?
Ist genauso strafbar.
Kommt man dann schon gleich ins Gefängnis oder was ist dann?
Ist als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Aber unter diesem Comic gab es mehrere tausend Bewertungen. Das heißt alle kommen ins Gefängnis?
Aber es sind ja keine echten Menschen sondern nur Cartoon hafte Kinder
Ist als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Wurde unlängst wieder zurückgestuft zum Vergehen.
I know aber ich denke nicht dass der Fragesteller den Unterschied versteht wenn er schon nicht mal versteht was er da für einen Scheiß gemacht hat.
Ehrlich gesagt hat er gar keinen Scheiß gemacht.
Das absolute Verbot bezieht sich auf das Verbreiten/öffentliches Anbieten.
Herunterladen und besitzen hingegen ist nur strafbar, wenn ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergegeben wird.
D.h., für IHN bzw. seine Strafbarkeit ist es natürlich entscheidend, ob es sich um offensichtliche Comic-Zeichnungen handelt, oder Ai-generierte Bilder, die zwar nicht real, aber realistisch sind.
Naja es ist ein Comic und es sieht aus wie ein echtes Kind. Es sieht Realitäts nah / wirklichkeitsnah aus aber es ist eine Zeichnung. Was ist damit?