Islam: GV nach der Ehe (s. Beschreibung)?

4 Antworten

Nein, nicht nach der Ehe, sondern in der Ehe.

Ja, natürlich muss man auch dann bis zu Ehe warten. Es geht ja nicht darum, dass der GV an sich verboten ist. Es geht ja darum, dass jeder außereheliche Verkehr verboten ist.

Du verwechselst etwas. Du denkst, man darf nur als Jungfrau heiraten im Islam. Das ist aber nicht so. Bei Frauen, die noch nie verheiratet waren, ergibt sich das natürlich so, dass sie noch jungfräulich sind, wenn sie sich an die Regeln gehalten haben. Aber es ist keine Pflicht. Sonst könnte ja auch gar keine Frau mehr heiraten, die Witwe ist oder geschieden, denn beide hatten ja schon legalen Verkehr in der Ehe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Ja, man muss dennoch bis zur Ehe warten, außerehelicher Verkehr ist haram. Du darfst nicht einmal eine Beziehung führen, die Frau anfassen etc.:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

Gem. strengem Islam müsste man das, ABER: Warum sollte man sich nach einer hoffnungslos rückständigen und abgrundtief menschenfeindlichen Religionsauffassung richten?

Selbstbestimmte, einvernehmliche Sexualität ist ein grundlegendes Menschenrecht!

"Nach der Ehe" bzw "Vor der Ehe" sind eigentlich falsche Ausdrücke.

Verboten ist "Sex außerhalb der Ehe". Somit spielt es auch keine Rolle, ob eine Person bereits verheiratet war oder Jungfrau ist oder nicht.

Geschlechtsverkehr darf nur mit der Person stattfinden, mit der man auch verheiratet ist.