Irgendwie Drang Penis zu zeigen?

9 Antworten

Ich weiß nicht, wie alt du bist.

Sofern du unter 18 bist, könnte das Herstellen und Verbreiten solcher Bilder unter Jugendpornografie fallen und wäre strafbar. Auch der Besitz des Bildes wäre strafbar.

Wenn du volljährig bist, wäre es mindestens Belästigung, wenn du solche Bilder ungefragt jemandem schickst. Aber es gibt durchaus Internetplattformen, wo sich Gleichgesinnte treffen, man solche Bilder hochladen und zeigen kann.


kami1a, UserMod Light  27.12.2020, 19:49
Auch der Besitz des Bildes wäre strafbar.

Der darf von sich so viele Bilder haben wie er will - in jedem Alter

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kochanek2  28.12.2020, 08:17
@kami1a, UserMod Light

Er selbst von sich schon. Aber andere dürfen keine Pornobilder von ihm besitzen, wenn er noch nicht 18 ist.

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kochanek2  28.12.2020, 13:11
@kami1a, UserMod Light

Da muss ich dich korrigieren. Das gilt für den sexuellen Verkehr, der ist bei Einvernehmlichkeit mit Jugendlichen ab 14 erlaubt (§§ 176, 182 StGB). Der Besitz von Nacktbildern, die Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren zeigen, ist etwas anderes (§§ 184b, 184c StGB).

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kami1a, UserMod Light  28.12.2020, 13:22
@kochanek2
Gleiches gilt für Personen, welche mindestens 14 Jahre alt sind, und  Jugendpornografie besitzen oder verbreiten (§  184c StGB).
Empfängt der 17-Jährige ein als pornografisch einzustufendes Selfie einer 15-Jährigen, begeht er grundsätzlich eine Straftat.
Das Verbreiten und der Besitz werden nach dem Erwachsenenstrafrecht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Es droht eine Vorstrafe, die in das Führungszeugnis einzutragen ist.
Ist der Täter wiederum zwischen 14 und 18 (bzw. 21) Jahren als, kommt auch hier die Anwendung des Jugendstrafrechts in Betracht. Dieses ist wesentlich milder und bietet verschiedenste Möglichkeiten, das Strafverfahren einzustellen.
Einwilligung führt zu Straflosigkeit
Der Gesetzgeber hat allerdings erkannt, dass bei einem gegenseitigen und einvernehmlichen Zusenden von Nacktbildern und Videos unter Jugendlichen keine Strafbarkeit vorliegen soll.
Werden solche Bilder ausschließlich zum privaten Gebrauch hergestellt, liegt keine Strafbarkeit vor (§ 184c Abs. 4 StGB).

https://kujus-strafverteidigung.de/ratgeber/sexting-verschicken-von-nacktbildern-strafbar/

Ich habe inzwischen auch einen befreundeten Fachanwalt befragt

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kochanek2  28.12.2020, 13:30
@kami1a, UserMod Light

"unter Jugendlichen", d.h. dass sowohl Sender als auch Empfänger des Bildes minderjährig sein müssen. Ist der Empfänger volljährig, sieht es schon anders aus.

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kochanek2  28.12.2020, 13:53
@kami1a, UserMod Light

Du hast geschrieben, dass er seine eigenen Bilder besitzen und verschicken darf, wenn er mindestens 14 ist. Das ist so weit korrekt.
Aber du hast nichts über den Empfänger geschrieben, der die Bilder geschickt bekommt. Der Empfänger darf auch nicht über 18 sein, sonst macht sich der Empfänger strafbar.
Natürlich kann eine StA nach dem Opportunitätsprinzip von einem Strafverfahren absehen, wenn die Schuld gering erscheint. Das dürfte der Fall sein, wenn eine 16-Jährige ihrem 18-jährigen Freund Bilder schickt.

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kami1a, UserMod Light  28.12.2020, 14:09
@kochanek2

16 und 18 - da gibt es seit 2016 keine Schuld mehr.

Mit 1.1.2016 trat eine Strafgesetzbuch-Novelle in Kraft, mit der Sexting zwischen mündigen Minderjährigen entkriminalisiert wurde. Demnach ist ab sofort das einvernehmliche Tauschen von eigenen pornografischen Fotos oder Videos zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren straffrei. Das bedeutet z.B., dass ein 16-jähriges Mädchen ihrem 17-jährigen Freund ein Nacktfoto von sich schicken darf. Weder das Versenden zwischen den beiden, noch der Besitz des Fotos ist in diesem Fall für die Jugendlichen strafbar.

https://www.saferinternet.at/news-detail/gesetzesaenderung-einvernehmliches-sexting-zwischen-jugendlichen-ist-erlaubt/

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Also da du gemeint hast das du recht jung bist: es ist verboten unter 14 solche Bilder zu verschicken. Wenn man Bilder speichert die nicht von der Person selbst kommt oder diese unter 14 ist kann das ziemliche Strafen bringen. Daher ich würde aufpassen. Und meistens kommt das auch nicht gut an 😅

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

MRKgeil  27.12.2020, 17:00

ich würde das nie machen das kann schlimm bestraft weden haben wir in der Schule durchgenommen wenn du ducc schützen willst tu es nicht

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Von Experte kami1a, UserMod Light bestätigt

wenn du es Personen schickst von denen du keine Zustimmung bzw Erlaubnis hast ist das eine strafbare Handlung


newcomer  27.12.2020, 16:46

https://www.rtl.de/cms/penis-bilder-bei-instagram-co-ungefragt-verschickt-strafbar-4393825.html

Wenn mir jemand solche Bilder ungefragt zuschickt, handelt es sich dann um eine Straftat?

Christian Solmecke: "Ja, wer solche Bilder versendet, macht sich strafbar. Gemäß §184 des Strafgesetzbuches (StGB, Verbreitung pornografischer Schriften) wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, der zum Beispiel pornografische Fotos an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein. Entscheidend ist, dass die Empfängerin dem Versender vor dem Versenden nicht ihr Einverständnis gegeben hat.

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newcomer  27.12.2020, 16:48
@newcomer

Der Drang ein Foto deines Penis ohne Erlaubnis zu schicken wird sich nach 1/2 Jahr Knast schon bessern

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Hallo! Viele Jungs verschicken gerne " Dick - Pics ". Ist auch kein Problem, wenn die Empfängerin ausdrücklich einverstanden und über 14 ist

Austausch mit Freundin geht also, schönen Abend

Ja, das wäre wahrscheinlich sexuelle Belästigung und/oder Kinder- bzw. Jugendpornographie. Kommt etwas auf dein Alter an.