Irgendwie Drang Penis zu zeigen?
Ich habe ein etwas ungewöhnlicheres Problem und es ist mir auch recht peinlich weshalb ich mir diesen Account gemacht habe.
Das Problem ist, dass immer wenn ich geil bin, ich irgendwie den Drang habe ein Foto von meinem Penis zu machen und es Leuten (insbesondere Mädchen) zu schicken. Ich bin etwas jünger und weiß, dass ich es später bestimmt bereuen würde ein solches Foto zu verschicken aber trotzdem habe ich oft das Verlangen danch. Ich habe es bis jetzt noch nicht gemacht aber ich wollte wissen ob das okay wäre oder ob ich dafür bestraft werden könnte.
Bitte nur ernste antworten
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich weiß nicht, wie alt du bist.
Sofern du unter 18 bist, könnte das Herstellen und Verbreiten solcher Bilder unter Jugendpornografie fallen und wäre strafbar. Auch der Besitz des Bildes wäre strafbar.
Wenn du volljährig bist, wäre es mindestens Belästigung, wenn du solche Bilder ungefragt jemandem schickst. Aber es gibt durchaus Internetplattformen, wo sich Gleichgesinnte treffen, man solche Bilder hochladen und zeigen kann.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Er selbst von sich schon. Aber andere dürfen keine Pornobilder von ihm besitzen, wenn er noch nicht 18 ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kami1a/1620733196144_nmmslarge__0_0_505_504_ba3e518f9d79355e3bcae241b5424419.jpg?v=1620733196000)
Doch - wenn sie das wollen. das ist gesetzlich ganz klar ab 14.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da muss ich dich korrigieren. Das gilt für den sexuellen Verkehr, der ist bei Einvernehmlichkeit mit Jugendlichen ab 14 erlaubt (§§ 176, 182 StGB). Der Besitz von Nacktbildern, die Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren zeigen, ist etwas anderes (§§ 184b, 184c StGB).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kami1a/1620733196144_nmmslarge__0_0_505_504_ba3e518f9d79355e3bcae241b5424419.jpg?v=1620733196000)
Gleiches gilt für Personen, welche mindestens 14 Jahre alt sind, und Jugendpornografie besitzen oder verbreiten (§ 184c StGB).
Empfängt der 17-Jährige ein als pornografisch einzustufendes Selfie einer 15-Jährigen, begeht er grundsätzlich eine Straftat.
Das Verbreiten und der Besitz werden nach dem Erwachsenenstrafrecht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Es droht eine Vorstrafe, die in das Führungszeugnis einzutragen ist.
Ist der Täter wiederum zwischen 14 und 18 (bzw. 21) Jahren als, kommt auch hier die Anwendung des Jugendstrafrechts in Betracht. Dieses ist wesentlich milder und bietet verschiedenste Möglichkeiten, das Strafverfahren einzustellen.
Einwilligung führt zu Straflosigkeit
Der Gesetzgeber hat allerdings erkannt, dass bei einem gegenseitigen und einvernehmlichen Zusenden von Nacktbildern und Videos unter Jugendlichen keine Strafbarkeit vorliegen soll.
Werden solche Bilder ausschließlich zum privaten Gebrauch hergestellt, liegt keine Strafbarkeit vor (§ 184c Abs. 4 StGB).
https://kujus-strafverteidigung.de/ratgeber/sexting-verschicken-von-nacktbildern-strafbar/
Ich habe inzwischen auch einen befreundeten Fachanwalt befragt
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
"unter Jugendlichen", d.h. dass sowohl Sender als auch Empfänger des Bildes minderjährig sein müssen. Ist der Empfänger volljährig, sieht es schon anders aus.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kami1a/1620733196144_nmmslarge__0_0_505_504_ba3e518f9d79355e3bcae241b5424419.jpg?v=1620733196000)
Der User ist jugendlich ich habe nichts anderes geschrieben
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du hast geschrieben, dass er seine eigenen Bilder besitzen und verschicken darf, wenn er mindestens 14 ist. Das ist so weit korrekt.
Aber du hast nichts über den Empfänger geschrieben, der die Bilder geschickt bekommt. Der Empfänger darf auch nicht über 18 sein, sonst macht sich der Empfänger strafbar.
Natürlich kann eine StA nach dem Opportunitätsprinzip von einem Strafverfahren absehen, wenn die Schuld gering erscheint. Das dürfte der Fall sein, wenn eine 16-Jährige ihrem 18-jährigen Freund Bilder schickt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kami1a/1620733196144_nmmslarge__0_0_505_504_ba3e518f9d79355e3bcae241b5424419.jpg?v=1620733196000)
16 und 18 - da gibt es seit 2016 keine Schuld mehr.
Mit 1.1.2016 trat eine Strafgesetzbuch-Novelle in Kraft, mit der Sexting zwischen mündigen Minderjährigen entkriminalisiert wurde. Demnach ist ab sofort das einvernehmliche Tauschen von eigenen pornografischen Fotos oder Videos zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren straffrei. Das bedeutet z.B., dass ein 16-jähriges Mädchen ihrem 17-jährigen Freund ein Nacktfoto von sich schicken darf. Weder das Versenden zwischen den beiden, noch der Besitz des Fotos ist in diesem Fall für die Jugendlichen strafbar.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du wiederholst dich. Aber 18 ist nicht mehr minderjährig.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Shade999/1609082972893_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.jpg?v=1609082973000)
Also da du gemeint hast das du recht jung bist: es ist verboten unter 14 solche Bilder zu verschicken. Wenn man Bilder speichert die nicht von der Person selbst kommt oder diese unter 14 ist kann das ziemliche Strafen bringen. Daher ich würde aufpassen. Und meistens kommt das auch nicht gut an 😅
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MRKgeil/1644759285520_nmmslarge__45_93_548_548_af0378a95640bfb758328e1d11323fb4.png?v=1644759286000)
ich würde das nie machen das kann schlimm bestraft weden haben wir in der Schule durchgenommen wenn du ducc schützen willst tu es nicht
![](https://images.gutefrage.net/media/user/newcomer/1444744096_nmmslarge.jpg?v=1444744096000)
wenn du es Personen schickst von denen du keine Zustimmung bzw Erlaubnis hast ist das eine strafbare Handlung
![](https://images.gutefrage.net/media/user/newcomer/1444744096_nmmslarge.jpg?v=1444744096000)
https://www.rtl.de/cms/penis-bilder-bei-instagram-co-ungefragt-verschickt-strafbar-4393825.html
Wenn mir jemand solche Bilder ungefragt zuschickt, handelt es sich dann um eine Straftat?Christian Solmecke: "Ja, wer solche Bilder versendet, macht sich strafbar. Gemäß §184 des Strafgesetzbuches (StGB, Verbreitung pornografischer Schriften) wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, der zum Beispiel pornografische Fotos an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein. Entscheidend ist, dass die Empfängerin dem Versender vor dem Versenden nicht ihr Einverständnis gegeben hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kami1a/1620733196144_nmmslarge__0_0_505_504_ba3e518f9d79355e3bcae241b5424419.jpg?v=1620733196000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kami1a/1620733196144_nmmslarge__0_0_505_504_ba3e518f9d79355e3bcae241b5424419.jpg?v=1620733196000)
Hallo! Viele Jungs verschicken gerne " Dick - Pics ". Ist auch kein Problem, wenn die Empfängerin ausdrücklich einverstanden und über 14 ist
Austausch mit Freundin geht also, schönen Abend
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, das wäre wahrscheinlich sexuelle Belästigung und/oder Kinder- bzw. Jugendpornographie. Kommt etwas auf dein Alter an.
Der darf von sich so viele Bilder haben wie er will - in jedem Alter