In der Öffentlichkeit nur in Unterhose?

6 Antworten

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Als OWI käme bundeseinheitlich nur § 118 OWiG in Betracht, Landesvorschriften wären separat zu prüfen. Im Regelfall dürfte ein bloßes Herumlaufen in Unterhose dafür aber nicht ausreichen.

Und bei Kindern wird das ohnehin kaum jemanden interessieren... Du riskierst aber u. U., dass Altersgenossen entsprechende Bilder im Internet und an der Schule verbreiten. Musst du selber wissen, ob du das willst.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Wer auf solche Ideen kommt hat einfach zu viel Zeit .

Ein generelles Verbot wird es nicht geben und es kommt auf den Ort, die Zeit und die Umstände an . Das kann verschiedenste Reaktionen hervorrufen und ist demzufolge nicht zu beantworten.


TheRealChicken  20.09.2023, 18:35

Wo ist der unterschied zu hotpants?

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Unterhose ist in der Öffentlichkeit anmaßend, wenn sie weiß ist und sehr kurz, lang und farbig sollte es kein Problem sein sie im Sommer zu tragen, wen sie nicht zu dünn und durchsichtig ist.

Das könntest du ohne weiteres so machen, die Stellen, auf die es ankommt, sind ja dann alle bedeckt.

Falls es aber doch jemanden gibt, der daran Anstoß nimmt, solltest du besser deinen Perso dabei haben, um dich ausweisen zu können. Bei unserem deutschen Spießbürgertum weiß man ja nie.

Rechtlich gesehen kann aber nichts passieren.

Denke das dürfte kein Problem sein.