Ich habe auf der Arbeit kurz Pornos geguckt?
Bin ich verpflichtet das zu beichten?
5 Antworten
Du müsstest schon beichten, dass du vorgibst, Arbeit zu haben.
Zack, der Account ist weg.
Du solltest so was vorher ankündigen, das kommt noch besser. :-))
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitsrecht, Recht
Du solltest es nicht erneut tun.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Erzähl es Deiner besten Kollegin.
Hol dir beim nächsten Mal vorher die Einwilligung deines Arbeitgebers.