Habe riesen Mist gebaut. Kann was passieren?

7 Antworten

Hallo Problemcom,

ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass Dich das Mädchen anzeigt. Die rennt doch nicht zur Polizei und sagt, SIE hat Dir angeboten für 50 Euro Sex mit Dir zu haben und Du bist da drauf eingegangen. Damit würde sie sich ja selbst fast als Prostituierte hinstellen. 

Aber vom Grundsätzlichen hast Du gegen das folgende Gesetz verstoßen, dass ich nur Auszugsweise anführe:

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§ 182 StGB - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

 

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Aber ich denke, selbst wenn sie Dich anzeigt, dass man Dich erst gar nicht ermitteln wird, denn bei der Sachverhaltsschilderung werden sicherlich nicht großangelegte Ermittlungen durchgeführt.

Und selbst wenn man Dich ermittelt, wird das Gericht auf Grundlage des fett angeführten 6. Absatzes vermutlich von einer Bestrafung absehen. 

Schöne Grüße
TheGrow


uni1234  08.08.2016, 07:16

Hier wird das Gericht allerdings von einer Strafe absehen, da § 182 StGB gar nicht einschlägig ist. Weder wurde die Tat versucht, noch vollendet. 

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TheGrow  08.08.2016, 07:57
@uni1234

Das die Tat nicht Vollendet ist, dürfte wohl unstrittig sein.

Der Begriff des Versuchs ist aber eindeutig definiert:

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§ 22 StGB - Begriffsbestimmung

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

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Der Fragesteller hatte zweifelsohne die Vorstellung mit der 15jährigen nach Zahlung der 50 Euro zu schlafen

Und meines Erachtens nach, hat er auch unmittelbar zur Tat angesetzt, als er der 15jährigen das Geld in Form eines Gutscheines für den Sex zukommen lassen hat. Nur zur Vollendung der Tat ist es nicht gekommen.

Somit liegt meines Erachtens auch der Versuch des sexuellen Missbrauchs vor.

Aber ich stimme Dir zu und gehe auch davon aus, dass es zu keiner Bestrafung kommt.

Es besteht ja auch noch die Möglichkeit der Einstellung nach § 153 StPO

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Problemcom 
Beitragsersteller
 08.08.2016, 05:38

Okay vielen Dank, das beruhigt mich erstmal.

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Wie hast du ihr den Gutschein gegeben? Bzw. mit was hast du gezahlt diesen "Gutschein"?


Problemcom 
Beitragsersteller
 08.08.2016, 04:32

Amazon. Der Account wurde aber durch Amazon gelöscht...

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fragomot8  08.08.2016, 04:34
@Problemcom

Wie hast du den Gutschein bezahlt per Paypal mit deinem Namen? Oder Überweisung?

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Problemcom 
Beitragsersteller
 08.08.2016, 04:40
@Problemcom

Ach so: Amazon bestätigt, dass der Gutschein in einem anderen Konto verwendet wurde....

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Es handelt sich um Warenkreditbetrug und Scam.

nichts cooldown ich hatte auch mal einen fall wo mich eine angezeigt hat wegen einem whatsapp chat. ich stelte auch alles auf anonym, jedoch hat die polizei einfach angefragt hinter welchem namen meine nummer hinterlegt war und schwups di wups kam ein anruf der polizei (: . was dich aber entlasten könnte ist dass nach den chatverläufen her sie es dir angeboten hat und zweitens dass es ein gutschein und kein bargeld war ich denke also es wird nichts grosses.


TopRatgeberNR1  08.08.2016, 16:11

mein vater ist rangegangen das war festnetz, und die wussten dass meine handynummer mir gehörte...

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user8787  08.08.2016, 09:11

Aber, wenn die Polizei dich anruft...wie können die sicher sein das du gerade am Handy bist? Theroretsch kann da jeder rangehen....

Ich denke mal wenn, dann klären die das immer persönlich. Am Handy kann man schließlich viel behaupten. ^^ 

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wenn sie dich anzeigen will, dann kann sie das tun. bis dahin solltest du solchen mist einfach unterlassen.