Hab mal ne frage?
Ich bin ja 14 und da somit mit 14 jährigen oder ältern Geschlechtsverkehr haben aber warum darf ich dann rein rechtlicj keine pornos kucken ust jetzt nicht so das es schlim ist aber naja.
3 Antworten
Wer will denn kontrollieren ob du Pornos guckst? Da wird niemand für belangt.
rein rechtlicj darf msn unter 18 Pornos gucken, man darf nur keine Pornos an Minderjähriger verkaufen.
Ich bin ja 14 und da somit mit 14 jährigen oder ältern Geschlechtsverkehr haben aber warum darf ich dann rein rechtlicj keine pornos kucken
Falsch.
Das ist einfach ein "populärer Rechtsirrtum" (wie z.B. auch: "Vor 14 ist Sex verboten.").
Tatsächlich gibt es gar kein Gesetz, das es dir verbietet, Pornos zu schauen!
Was das Gesetz sagt: Niemand darf Minderjährigen Pornografie zugänglich machen - außer den Eltern/Sorgeberechtigten.
Großer Unterschied!
Denn deswegen sitzen die Pornoanbieter im Ausland, wo die Gesetze weniger streng sind wie hier. Nicht, dass die Minderjährige als Zielgruppe hätten, sondern weil sich Erwachsene nicht mit echten Namen registrieren möchten.
Die Beschränkung selbst ist ein anachronistisches Überbleibsel christlicher Sexualmoral. Als ich geboren wurde, waren Pornos noch für alle total verboten. Mittlerweile ist es halt "nur noch" für Minderjährige der Zugriff (theoretisch) "beschränkt".
Sachliche Gründe gibt es für beides nicht:
"Das Schlimmste an der christlichen Religion ist ihre krankhafte und unnatürliche Einstellung zur Sexualität." (Prof. Bertrand Russell, Philosoph und Nobelpreisträger)
"Die bedeutendste negative Leistung des Christentums war die 'Problematisierung' der Sexualität (...) Wir brauchen eine Geisteshaltung, die in der Sexualität kein 'Problem', sondern ein 'Vergnügen' sieht. Den meisten Leuten fehlt dazu die Sicherheit - und oft auch die Liebe." (Dr. Alex Comfort, Arzt, Psychologe, Wissenschaftler und Autor)
Fazit: DU darfst Pornos anschauen, weil es hier kein Gesetz gibt, das es dir verbietet, und Pornoanbieter im Ausland dürfen dir Pornos zugänglich machen, weil dortige Gesetze es ihnen nicht verbieten. Da kann der deutsche Staat dann Webseiten "sperren", und die Nutzer können die "Sperren" kinderleicht umgehen.
So sind alle glücklich! Der Staat hat sinnlose Gesetze offiziell "durchgesetzt", der Anbieter muss nicht gegen deren Willen die Identität der Konsumenten prüfen, und der Konsument hat seine Pornos.
Win-win-win-Situation. ^^
Natürlich nicht, denn warum sollte man die Opfer bestrafen?
Vor allem, wenn sich die "Opfer" partout nicht als Opfer sehen, und man sie erst gegen ihren Willen viktimisieren muss.
Die Zugänglichmachung pornografischer Inhalte stellt eine klare Form der Kindeswohlgefährdung dar
Starke Worte, dafür, dass Eltern ihren Kindern Pornos ausdrücklich zugänglich machen dürfen.
Es liegt hier ein klarer Fall nach 8A vor.
Tja, die Welt außerhalb deiner eigenen, ist halt nicht ganz so schwarz/weiß.
Form sexualisierter Gewalt
"Gewalt"? Ziehen diese Videos vergewaltigend durch unsere Städte? ^^
"Die Unsinnigkeit, Straftaten, die ohne jegliche körperliche Gewalt und sogar mit Zustimmung des Opfers begangen werden, 'Gewalt' zu nennen, ist eine gezielte Irreführung der Bürger aus bloßen Show-Gründen: (...) eine inhaltliche Änderung des Begriffs sei gar nicht beabsichtigt; es sollten nur die gewaltlosen Handlungen jetzt auch Gewalt genannt werden, um sie zu 'brandmarken' und um 'einer Bagatellisierung' entgegenzuwirken. (...) Man mag das für eine Albernheit halten, auf die es in der Praxis der Strafverfolgung nicht ankommt. Es ist aber natürlich mehr als das: Eine Demonstration, dass man die Bürger für zu dumm hält, zwischen Raub und Diebstahl, Mord und Körperverletzung, Vergewaltigung und Busengrapschen zu unterscheiden, und ein Affront gegen eine Rechtswissenschaft, die sich seit 250 Jahren nach Kräften bemüht, ein sinnvolles, rationales Konzept des Strafens zu entwickeln." (Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.)
Teilweise ist es hier aber auch bereits zu Strafanzeigen gekommen.
Du weißt nicht, wovon Du redest.
Du glaubst entweder nur, es zu wissen, oder Du möchtest die User:innen bewusst für dumm verkaufen! Ich tippe auf letzteres.
Pornografie darf Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden.
Für die Eltern gibt es im Gesetz eine ausdrückliche Ausnahme, und die ausländischen Anbieter sind nicht betroffen, weil sie nicht deutschem Recht unterliegen.
Wem drohen denn dann Strafanzeigen?
Den Jugendlichen selbst, wenn sie Pornos, egal ob aus dem Netz, oder, wie schockierend, selbst erstellte untereinander tauschen.
Unser Problem sind nicht Erwachsenenpornos aus dem Netz (auch wenn der Tausch unter Minderjährigen halt verboten ist, der Tausch von z.B. Suchbegriffen aber nicht).
Unser Problem sind Jugendpornos (da die nur mit Erlaubnis der dargestellten Jugendlichen weitergegeben werden dürfen - was gerne ignoriert wird), und Kinderpornos (weil ältere U14 natürlich auch schon über Kamera-Smartphones verfügen, und damit ggf. auch pornografische Aufnahmen machen, die grundsätzlich verboten sind).
Ach, wie wäre es schön, wenn unsere Kinder "nur" legale Erwachsenenpornos aus dem Netz hätten. Das wären vergleichsweise paradiesische Zustände.
Haben sie aber nicht. Weil Sexualität - auch die visuelle Darstellung davon - in ihrer pubertären Natur liegt. Das führt dazu, dass die größte Nutzergruppe von illegaler Jugend- und Kinderpornografie nicht Erwachsene sind, sondern ... Kinder und Jugendliche!
Wer hätte DAS vor der Verabschiedung der Gesetze denn ahnen können?
Wie? Jeder?
Die Expert:innen haben das im Vorfeld warnend prognostiziert?
Nein? Doch! Oh.
Da haben wir es wieder:
Dumme Menschen machen dumme Gesetze, die auf null Schuldbewusstsein treffen, die fast alle kriminalisieren, und die nicht durchgesetzt werden können.
Clever. Wirklich clever! %-)
Gesetze interessieren Sie nur, wenn Sie diese zugunsten ihres Weltbildes unterminieren können!
Gesetze interessieren mich, wenn sie berechtigt sind (was sie im Falle der illegalen Kinder- und Jugendpornografie sind, da es tatsächlich Opfer gibt) und wenn sie praktikabel sind.
Ein Gesetz, das nicht durchgesetzt werden kann, ist nicht praktikabel. Das ist sinnfreie Symbolpolitik ohne Konsequenzen.
Wie kann man den von Leuten wie dir (okay, nicht ganz wie Du) angerichteten Mist korrigieren ... und das berechtige Ziel erreichen?
Keine Ahnung. Pubertierende von Sexualität fernzuhalten hat noch nie funktioniert. Nirgendwo.
Mein bester Vorschlag wäre (und nicht nur meiner): Aufklärung bezügl. illegaler Pornografie, bei gleichzeitiger Freigabe der legalen Pornografie als offizielle "Alternative".
Also die Änderung des praktisch ohnehin nicht durchsetzbaren "(erwünschten) Zugänglichmachens" zu einem Verbot des "unerwünschten Zugänglichmachens", wie es auch ab 18 der Fall ist.
Das bedeutet: Wegfall der Altersverifikation.
Daraus folgt: Deutschland könnte wieder ein möglicher Standort für Pornoanbieter werden, die dann auch deutschen Gesetzen unterliegen würden.
Auf extreme Clips wie Gewaltpornografie könnten sie ggf. für die Vorteile verzichten, so dass damit niemand konfrontiert wird.
Hast Du einen praktikablen besseren Vorschlag? Ich bin ganz Ohr, und ohne jede Zuversicht. ^^
Zum Glück gilt das Recht
... das sich nicht durchsetzen lässt ...
für alle und Pädagogen sind angehalten,
... sich mal bei Sexualpädagogen schlau zu machen. Die verstehen davon deutlich mehr. 8-)
Tatsächlich gibt es gar kein Gesetz, das es dir verbietet, Pornos zu schauen!
Natürlich nicht, denn warum sollte man die Opfer bestrafen?
Die Zugänglichmachung pornografischer Inhalte stellt eine klare Form der Kindeswohlgefährdung dar:
„Hierzu zählen anzügliche und beleidigende Bemerkungen und Witze über den Körper oder die Sexualität eines Kindes, altersunangemessene Gespräche über Sexualität (z. B. detaillierte Schilderungen erwachsener sexueller Erfahrungen, die das Kind überfordern) und das Zugänglichmachen von Erotika und Pornografie.“
https://www.kinderschutz-in-nrw.de/fachinformationen/kindeswohl-und-kindeswohlgefaehrdung/erscheinungsformen-der-kindeswohlgefaehrdung/
Es liegt hier ein klarer Fall nach 8A vor. Jugendämter und Gerichte sind dazu verpflichtet, diese Form sexualisierter Gewalt abzustellen.
Als Lehrerin muss man bspw. jedes pornografische Material, was auf Endgeräten entdeckt wird, der Schulleitung melden. In der Regel führt das mindestens zu sehr ernsten Elterngesprächen. Teilweise ist es hier aber auch bereits zu Strafanzeigen gekommen.
„Der Staat hat sinnlose Gesetze offiziell "durchgesetzt", (…)“
Da haben wir es wieder: Gesetze interessieren Sie nur, wenn Sie diese zugunsten ihres Weltbildes unterminieren können! Zum Glück gilt das Recht für alle und Pädagogen sind angehalten, bei Weitergabe von jugendgefährdenden Inhalten sofort einzuschreiten.