Geld gegeben ohne Vertrag und jetzt?
Hallo.
ich war vor einem Jahr sehr in Geldnot. Zu der Zeit hat mir ein Bekannter angeboten mir 500€ zu geben dafür müsste ich Sex mit ihm haben…. wir haben das ganze auf WhatsApp geschrieben und ausgemacht, ich hab zugesagt. Er hat mir kurz darauf die 500€ überwiesen….. Ich wollte dann aber doch keinen Sex…. Nun droht er mir damit mich anzuzeigen und mir nachdem er „selbstständig ist eine Rechnung zukommen lässt“ ….
nun ist meine Frage wer hier im Recht ist….? Da kein Vertrag oder sonstiges aufgesetzt wurde…..
ich hab leider immer noch nicht wirklich so viel Geld um ihm das zurück zu zahlen…
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/iSc0field/1605113765936_nmmslarge__0_0_1050_1050_50408952a1a7efea65341c0ae16a2976.jpg?v=1605113766000)
Eine Rechnung? Wofür? Er hat dir die 500 überwiesen, wo macht das dann bitte Sinn dass er dir die Rechnung schickt? Und für was soll die Rechnung sein? Das was er dir dann auf dieser Rechnung berechnen würde müsste auch nachweisbar sein. Er kann nicht einfach irgendwas, was nie passiert ist oder nie gemacht wurde in Rechnung stellen.
Und was soll die Polizei da groß machen? Die nehmen das halt auf und 1 Monat später wird es wieder eingestellt, weil der "Vertrag" sowieso komplett ungültig ist.
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Ja, da hat er selbst einfach dumm gehandelt, sein Pech.
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Oke. Dann bin ich sehr erleichtert. Vielen Dank!
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Geld gegen Sex = Prostitutionsvertrag (was sollte es sonst sein, wenn der eine Vertragspartner Sex gegen Geld anbietet), gilt auch für die Gelegenheitsprostitution.
Der Freier hat bei Nichterfüllung eine Einrede gegen den Entgeltanspruch.
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Grundsätzlich ist so ein Vertrag sowieso sittenwidrig und von daher ungültig.
Demnach könnte er fordern was er will. Womit will er den eine Rechnung begründen, das kann er ja gar nicht, da nie eine Leistung erbracht wurde die eine Rechung rechtfertigen würde.
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Er kann sein Geld zurückfordern.
Der Vertrag ist sittenwidrig und damit nicht durchsetzbar.
Das bedeutet aber nicht, dass der FS das Geld einfach behalten darf.
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Das ist klar, allerdings hätte er aber auch kein Druckmittel das Geld zurück zu fordern
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Es braucht kein Druckmittel. Das Recht ist auf seiner Seite.
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Er meinte da ließe er sich schon was einfallen…. :(
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Kann er ja gern machen, allerdings wäre diese Rechnung ohne jeden Grund und Dienstleistung. Somit würde sich das Finanzamt und der Zoll sicherlich brennend dafür interessieren. Zum anderen und das dürfte hier so richtig interessant werden, ist das was er hier begehrt eindeutig eine Erpressung von seiner Seite her. Dafür dürfte sich die Staatsanwaltschaft mit großem Interesse begeistern
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Vielen Dank für deine Antwort!… bin erleichtert
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Im Grundsatz ist der Vertrag sittenwidrig und damit nichtig.
Demzufolge hast du das Geld auf Anforderung unverzüglich zurückzugeben.
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Also muss ich ihm das Geld doch zurückzahlen oder wie….? Er hat mir das ja gegeben weil er Sex dafür wollte….
Ich möchte aber keinen Sex mehr mit ihm. Das ist doch dann eher nur Anstand ihm das Geld dafür wieder zurückgeben oder ist das Pflicht? Also rein rechtlich gesehen meine ich…
liebe Grüße.
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Rechtlich gesehen ist das deine Pflicht.
Wie gesagt, eure Vereinbarung ist sittenwidrig und damit nichtig.
Das Geld hast du damit ohne Rechtsgrundlage erlangt und musst es auf Anforderung zurück geben.
Okey… dann bin ich quasi „sicher“ auch wenn ich ihm das nicht zurück zahlen kann und keinen Sex mit ihm möchte..?