Geld gegeben ohne Vertrag und jetzt?

4 Antworten

Eine Rechnung? Wofür? Er hat dir die 500 überwiesen, wo macht das dann bitte Sinn dass er dir die Rechnung schickt? Und für was soll die Rechnung sein? Das was er dir dann auf dieser Rechnung berechnen würde müsste auch nachweisbar sein. Er kann nicht einfach irgendwas, was nie passiert ist oder nie gemacht wurde in Rechnung stellen.

Und was soll die Polizei da groß machen? Die nehmen das halt auf und 1 Monat später wird es wieder eingestellt, weil der "Vertrag" sowieso komplett ungültig ist.


Apfelstrudel219 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 16:38

Okey… dann bin ich quasi „sicher“ auch wenn ich ihm das nicht zurück zahlen kann und keinen Sex mit ihm möchte..?

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Geld gegen Sex = Prostitutionsvertrag (was sollte es sonst sein, wenn der eine Vertragspartner Sex gegen Geld anbietet), gilt auch für die Gelegenheitsprostitution.

Der Freier hat bei Nichterfüllung eine Einrede gegen den Entgeltanspruch.

Grundsätzlich ist so ein Vertrag sowieso sittenwidrig und von daher ungültig.

Demnach könnte er fordern was er will. Womit will er den eine Rechnung begründen, das kann er ja gar nicht, da nie eine Leistung erbracht wurde die eine Rechung rechtfertigen würde.


Interesierter  26.06.2024, 16:45

Er kann sein Geld zurückfordern.

Der Vertrag ist sittenwidrig und damit nicht durchsetzbar.

Das bedeutet aber nicht, dass der FS das Geld einfach behalten darf.

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DerBayer80  26.06.2024, 16:47
@Interesierter

Das ist klar, allerdings hätte er aber auch kein Druckmittel das Geld zurück zu fordern

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Apfelstrudel219 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 16:37

Er meinte da ließe er sich schon was einfallen…. :(

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DerBayer80  26.06.2024, 16:42
@Apfelstrudel219

Kann er ja gern machen, allerdings wäre diese Rechnung ohne jeden Grund und Dienstleistung. Somit würde sich das Finanzamt und der Zoll sicherlich brennend dafür interessieren. Zum anderen und das dürfte hier so richtig interessant werden, ist das was er hier begehrt eindeutig eine Erpressung von seiner Seite her. Dafür dürfte sich die Staatsanwaltschaft mit großem Interesse begeistern

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Im Grundsatz ist der Vertrag sittenwidrig und damit nichtig.

Demzufolge hast du das Geld auf Anforderung unverzüglich zurückzugeben.


Apfelstrudel219 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 16:45

Also muss ich ihm das Geld doch zurückzahlen oder wie….? Er hat mir das ja gegeben weil er Sex dafür wollte….

Ich möchte aber keinen Sex mehr mit ihm. Das ist doch dann eher nur Anstand ihm das Geld dafür wieder zurückgeben oder ist das Pflicht? Also rein rechtlich gesehen meine ich…

liebe Grüße.

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