Freundin?

2 Antworten

Von Experte kami1a, UserMod Light bestätigt

Grundsätzlich nicht.

„Für Personen, die mit Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben, kommt eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs nur in bestimmten Situationen in Betracht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich Jugendliche in einer Zwangslage befinden und eine solche ausgenutzt wird. Oder den Jugendlichen fehlt die Reife, über ihre Sexualität frei zu bestimmen.“