Dürfte eine 18 Jährige, die Aussieht wie 12, selbstgedrehte Pornos von sich ins Netz stellen?

12 Antworten

Ja wenn die Darstellerin zu dem Drehzeitpunkt 18 bzw. über 18 war /ist darf das Video veröffentlicht werden und zählt nicht unter die Kinderpornografie.

Ranzino
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html
"Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben."
um es mal an realen Szenarien zu diskutieren: ein Nacktbild oder heißes Vid der minderjährigen Traumfrau ist zulässig, solange sie davon weiß und den Besitz gestattet. Weiterleiten des Materials ohne Zustimmung der abgebildeten Person: das gibt Ärger gemäß den anderen Absätzen dieses Gesetzes.

Auch wenn das eigentlich nicht im Zusammenhang steht:

Sex ist dann erlaubt wenn beide es wollen auch unter 14. Allerdings könnten dann die Eltern den jeweiligen Partner verklagen. Im Prinzip müssten die Eltern also um Erlaubnis gebeten werden. Aber: Wo kein Kläger da kein Richter) Ab 14 Darf man dann mit einer Gleicht- bzw. älteren einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben. Ab 16 Darf man mit Älteren auch älteren als 18 Sex haben. Ab 18 ist man noch oben hhin völlig frei.

MFG


lelschoisser 
Beitragsersteller
 19.10.2019, 19:43

@Tobyz Ich dachte deshalb, dass es illegal ist, weil der Inhalt dann ja trotzdem irgendwie kinderpornographisch ist. Das bedeutet, würde das jemand gucken, würde sich derjenige nicht strafbar machen.

Aber, was ich nicht ganz verstehe... Wenn eine 18 Jährige, in ihrem 14 Lebendsjahr ein Porno dreht, aber es mit 18 veröffentlicht, warum ist das dann illegal. Das Alter beim Dreh zählt doch eigentlich nicht, sondern nur das Alter beim hochladen...

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Tobyz  19.10.2019, 19:47
@lelschoisser

Nein das Alter beim Dreh zählt. Sonst gäbe es massig Seiten im Internet die Pornos mit 14 Jährigen Darstellern von vor 4 Jahren Zeigen. Gibt es aber nicht (legal).

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lelschoisser 
Beitragsersteller
 19.10.2019, 19:49
@Tobyz

@Tobyz Und warum möchte man soetwas eigentlich verbieten, wenn die Darstellerin zum Zeitpunkt des Uploads eh schon 18 ist.

Ob jetzt 18 Jährige die Aussehen wie 14 Pornos hochladen, oder zum Zeitpunkt des Drehs 14 waren, und jetzt 18 sind. Da gibts doch eigentlich keinen Unterschied.

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Tobyz  20.10.2019, 00:36
@lelschoisser

Weil es um den Schutz der Kinder geht. Die Kinder / Jugendliche sollen vor Missbrauch geschützt werden.

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lelschoisser 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 00:43
@Tobyz

@Tobyz Ja, ich weiss Aber wenn die Darstellerin zum Drehzeitpunkt 14 war, und zum Uploadzeitpunkt 18, dann brauch sie doch garkeine Angst haben, missbraucht zu werden, da sie ja dann eh schon 18 ist.

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klar ist es legal.
ABER: der Anbieter der Website muss halt sicherstellen, dass sie 18 ist.

nun noch eine Grauzone: Jugendliche unter 18 dürfen ebenfalls heiße Bilder und Filmchen von sich drehen und verbreiten, aber nur unentgeltlich.


lelschoisser 
Beitragsersteller
 19.10.2019, 19:46

@Ranzino Bedeutet das, würde eine 12 Jährige Filmchen von sich an alle Schüler und Lehrer in ihrer Schule verteilen, dann würde sich niemand beim Anschauen strafbar machen?

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Ranzino  19.10.2019, 21:33
@lelschoisser

oben gesagtes gilt ab 14 bis 18, alles darunter ist Kinderporno.

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Ob jemand aussieht wie 18 spielt keine Rolle, das was im Ausweis und auf der Geburtsurkunde steht ist massgeblich für das Gesetz.


lelschoisser 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 12:34

@ZuumZuum Aber trotzdem wäre dass dann ja irgendwie Kinderpornographie...

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ZuumZuum  20.10.2019, 13:11
@lelschoisser

Selbstverständlich, auch wenn sie aussieht wie 18 ist und bleibt sie 12.

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Wenn sie 18 oder älter ist, dann ist es egal wie alt sie aussieht, dann darf sie es. Es gibt auch immer wieder Pornos zu sehen, da werden die Frauen extra auf jung getrimmt. Das hat auch nichts mit Kinderporno zu tun, aber ob das so gut ist, da kann mann echt diskutieren und wird wohl niemals eine allgemeingültige Antwort bekommen. Dazu sind die Meinungen zu verschieden.

Wenn Du 18 bist, darfst Du alles.