Brust/Po berührt, Ohrfeige?

5 Antworten

Das kommt stark auf die zeitliche Abfolge an.

Der Griff an intime Stellen ist eine sexuelle Nötigung und eine Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung. Dieses Recht ist ohne wenn und aber notwehrfähig (§§ 177, 32 StGB).

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Und

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Steht ein solche Übergriff bevor oder ist er im Gange ist die Ohrfreige durch Notwehr gedeckt.

Aber hier geht es ja um den Zeitraum unmittelbar danach.

Zwei Aspekte spielen dort eine Rolle.

  1. Wenn damit zu rechnen war oder das Opfer davon ausgehen musste, dass der Angriff noch nicht beendet war, dass evtl. weitere Handlungen folgen könnten, so liegt nach wie vor eine Notwehrsituation vor.
  2. Selbst wenn Punkt 1 zu verneinen wäre, würde ich mit § 33 StGB agrumentieren. Der da lautet:
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Wenn mich, als Mann, jemand ungewollt und ungefragt begrappschen würde, wäre ich auch verwirrt und erschrocken.

Was natürlich nicht geht ist eine Stunde später hinzugehen und dem Täter eine zu verpassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Vinnapas 
Beitragsersteller
 10.11.2021, 05:26

👍👍

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Das kann pauschal nicht beantwortet werden, es kommt auf den konkreten Fall an.

Ist immer grenzwertig.

Es gibt durchaus Zufallsberührungen, die man dann auch so akzeptieren sollte.

Bei bewusster Angrapscherei darf es meines Erachtens auch kräftig eine rein geben.

Da würde ich sogar sagen, die "rein zufällige" Berührung ihrer Stöckel mit seinem Gemächt darf es auch sein.

Aber es gibt auch alle Spannweiten.

Kampfemanzen werden sich schon belästigt fühlen, wenn Mann sie freundlich anlächelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, das hat keine Folgen. Das Verhalten ist gerechtfertigt.


Artus01  09.11.2021, 20:11

Schön das du das so einfach erkennen kannst.

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Hmm strafrechtlich kann es Konsequenzen haben. Zu einem seiner-/ihrerseits aufgrund der sexuellen Belästigung und für dich aufgrund der Watsche.

Aber moralisch ist das Handeln definitiv gerechtfertigt