Bedürfnis sex zu haben?

10 Antworten

... Erregung öffentlichen Ärgernis ist eine strafbare Handlung und zieht eine Geldstrafe bishin zur Einlieferung in eine JVA oder ggf. Geschlossene psychiatrische Einrichtung nachsich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Maikk1662 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 09:08

wusste ich garnicht, dann werde ich es unterlassen Danke

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Garlond  16.07.2024, 09:32

Erregung öffentlichen Ärgernis setzt meines Wissens nach voraus, dass man es nicht

wo es keiner sieht

tut.

Und mit 13 zieht es definiv keine Geldstrafe oder Einlieferung in eine JVA oder geschlossene psychiatrische Einrichtung nach sich.

Vielleicht solltest du versuchen deine Erziehungversuche nicht mit Lügen zu argumentieren.

Bei solchen Aufklärungen bei der Wahrheit zu bleiben, zahlt sich später aus.

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Dann bist du wohl in der Phase, wo du verschiedene Sachen ausprobieren möchtest, das ist ganz normal.

Ich denke weniger, dass jemand zu dir kommen würde, wenn dann müsstest du zu dieser Person gehen. Aber kann dann meist etwas peinlich werden, wenn du danach so fragst.

Ich bin zwar 18, aber habe auch genau das gleiche Bedürfnis haha.

Es ist eine strafbare Handlung, die du dort ausübst und mit einem minderjährigen will sicherlich keiner was anfangen.


Garlond  16.07.2024, 09:34

Welcher § im StGB ist da zu beachten?

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hmm, denke da wird so keiner kommen. Nebenbei auch nicht ganz ungefährlich was du da treibst. Ich würde es anders angehen.

Schau mal ob es auf dem Campingplatz oder wo du sonst bist, ein Volleyballfeld oder eine Tischtennisplatte gibt wo andere Jungs spielen. Dort stellst du dich einfach mal daneben, und du wirst sehen wenn du freundlich lächelst, fragen dich bestimmt einige ob du nicht mitspielen möchtest. Tja, und wenn da zufällig auch andere schwule Jungs dabei sind wirst du das schon erkennen. Rest offen. Aber du musst dann nicht allein im See sitzen und Blödsinn machen. Viel Glück

Wer mit einem Minderjaehrigen unter 14 Jahren Sex hat/sexuelle Handlungen vornimmt, macht sich strafbar.