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6 Antworten

Also selbst wenn das so passiert sein sollte, hast du - bzw. deine Eltern für dich - sicher vorher unterschrieben, zur Kenntnis genommen zu haben, was so alles während einer OP schief gehen kann und das zu akzeptieren. Insofern ist dann hinterher nicht viel mit verklagen, wenn etwas davon eintritt. Ein gewisses Risiko gibt es immer.

Nein!

Die "Jungfräulichkeit" ist nur ein "ethischer" Begriff. Solange du keinen Sex hattest, kannst Du Dich noch als Jungfrau betiteln.

Der Blasenkatheter wird außerdem in die Harnröhre gelegt. Deinem Jungfernhäutchen wird, sofern überhaupt noch vorhanden und nicht bereits durch Sport & Co gerissen, nichts passiert sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungssanitäter und Calltaker auf der Rettungsleitstelle

Das ist Unsinn.

Der Katheter kommt in die Harnröhre und nicht in die Vagina.

Die Jungfräulichkeit kannst Du nur durch Sex verlieren.

Nein, in Deutschland ist das kein schützenswertes Gut.

Wie man sein Hymen durch einen Blasenkatheter verlieren kann, weisst wahrscheinlich nur du. 😊

Es könnte eine Körperverletzung vorliegen.

Bitte bespreche Dich ggf. mit einem Fachanwalt für Medizinrecht.

Kann ich eine Anzeige über das Krankenhaus erstatten lassen.

Wenn, dann gegen das Krankhaus und nicht erstatten lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.