Uni und VPN-Zwang?

Meine Uni zwingt mich seit dem neuen Semester für den Zugriff auf den für mich relevantesten Service (alltägliche Infos wie Vorlesungsplan, Dozenten, in welchen Modulen bin ich) aber gleichzeitig nicht kritischsten Service (z.B. Prüfungsrelevante Infos, personenbezogene Infos) einen von der Uni bereitgestellten VPN zu benutzen.

Merkwürdigerweise wird für den Zugriff auf den kritischsten Service kein VPN benötigt.

Während meiner Recherche bin ich natürlich auch auf einige Unis gestoßen die auch ein VPN anbieten, manche davon machen es wie meine Uni.. andere Unis gehen auf den jeweiligen Seiten sehr transparent mit der Sache um und stellen es den Studierenden frei es zu nutzen.

Ich möchte kein VPN, welches ich vor allem nicht selbst eingerichtet habe, auf ein privates Gerät installieren da ein VPN schon seit fast einem Jahrzehnt außerhalb der Arbeitswelt absolut nicht notwendig ist wenn es um das Thema Verschlüsselung und Sicherheit geht.

Ich benutze nie öffentliche Netzwerke, wieso auch, womit man zumindest hier die Nutzung eines VPNs rechtfertigen könnte.

Da ich aber durch den entzogenen Zugriff effektiv zuhause nicht studieren kann, würde es mich interessieren ob man hier argumentieren könnte ob das ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte (Einschränkung in der freien Entfaltung und Bestimmung meiner Person) sind, sowie in das Recht der informationellen Selbstbestimmung (keine Transparenz, fadenscheiniges Konzept, Zwang zur Installation) und der Pflicht eines Unternehmens nach Erhalt eines Entgelts (in dem Fall Studiengebühren) alle notwendigen Informationen bereitstellen muss.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Studium, Recht, IP-Adresse, Student, Universität, VPN

Meistgelesene Fragen zum Thema VPN