Fütterung verrutscht, Geschäft zum Umtausch verpflichtet?

Ich habe mir am 17.11 im Geschäft (nicht online) eine winterjacke gekauft, welche von 399€ auf 299€ reduziert war. Auf dem Bon steht Umtausch bis zum 15.02 möglich. Nachdem ich die Jacke etwas getragen habe ist mir aufgefallen, dass die Fütterung von innen verrutscht ist. Somit dringt an einer bestimmten Stelle immer kälte an und an der restlichen Jacke nicht. Außerdem hat die Jacke Flecken, welche sich per Hand nicht entfernen lassen, ich weiß nicht seitwann es kann auch sein dass ich die Jacke so gekauft habe, ich habe darauf nicht geachtet. Hauptsächlich geht es mir aber um die verrutschte Fütterung.

Als ich die Jacke umtauschen wollte sagte mir die Mitarbeiterin nach langem hin und her dass ich die Jacke umtauschen kann, nur wenn ich die Flecken entferne und ich es nochmal versuchen soll und dann wieder kommen soll.

ist das richtig so? Ist ed legitim , dass das Geschäft die Jacke nur zurück nimmt , wenn ich diese besagten Flecken entferne? Was wenn sie sich nicht entfernen lassen. Hat jemand vielleicht eine Rechtsgrundlage dazu?

Und frage Nummer 2, sollten sich die Flecken entfernen lassen, darf ich die gleiche Jacke dann nochmal haben. Diese kostet nämlich jetzt wieder 399€ meine habe ich für 299€ reduziert gekauft, ist aber die selbe.

Kleidung, Rechnung, Recht, Jacke, Winterjacke, Jura, Textil, textilindustrie, umtauschrecht, Beleg, umtauschen, Kassenbon

Meistgelesene Fragen zum Thema Jacke