Welches Verbrechen hat Albert Ammer begangen? Wofür wurde er bestraft?

Albert (Otto) Ammer (* 31. Oktober 1916 in Windischenbernsdorf; † 23. Oktober 1991 in München)[1] war ein deutscher Fotograf,[2] Filmberichterstatter[3] und Kameramann.[3] Ammer drehte dokumentarische Filmdokumente und prägte die Bildsprache und Ästhetik für Die Deutsche Wochenschau mit.[4] Nach dem Zweiten Weltkrieg drehte Ammer zahlreiche Dokumentationen für Der Augenzeuge (Wochenschau) in der damaligen SBZ (Sowjetische Besatzungszone) und der DDR. Während der Filmdreharbeiten dokumentierte Ammer die Ereignisse oft zusätzlich mit dem Fotoapparat.

Beim Volks-Aufstand vom 17. Juni 1953 filmte Ammer als „mutiger Kameramann“[5] die dramatischen Ereignisse in Halle an der Saale.[6] Die historisch einmaligen Filmaufnahmen entstanden mit Unterstützung der Filmassistentin Jutta-Regina Lau. Ammers Filmaufnahmen halfen zum 60. Jahrestag das Geschehen um den Volksaufstand von 1953 in Halle (Saale) zu rekonstruieren und gelten als historische Dokumente.[3][6] Die Aufnahmen zeigen die friedliche und jubelnde Menschenmassen auf Marktplatz und Hallmarkt, die Befreiung von Häftlingen aus der Haftanstalt an der Kleinen Steinstraße und die blutig niedergeschlagenen Proteste vor dem Gefängnis Roter Ochse.[7] 

Ammer wurde am 18. Juni 1953 von der DDR Staatssicherheit verhaftet[8][9] und vier Wochen ohne Gerichtsbeschluss im Roten Ochsen inhaftiert.[10] 

Die Filmaufnahmen und seine Ausrüstung wurden beschlagnahmt.[9][11] In einem DDR-Schauprozess wurde Ammer zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt und mit Berufsverbot in der DDR belegt.[6] Ammer musste die drei Jahre Gefängnisstrafe vollständig verbüßen. Gnadengesuche wurden abgelehnt.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Albert_Ammer

DEFA-Mann gelangen einmalige Filmaufnahmen - mdr.de

mdr.de/nachrichten/podcast/volksaufstand/audio-volks...

Die Bilder aus Halle – DEFA-Mann gelangen einmalige Filmaufnahmen. Als am 17. Juni 1953 in der DDR Hunderttausende Menschen auf die Straßen gehen, hoffen sie auf ein

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Ist Schwaben die bedeutendste deutsche Landschaft der Geschichte?

Ist Schwaben die bedeutendste deutsche Landschaft der Geschichte?

Irgendwie, aus irgendeinem Grund, hatten schwäbische Adlige und das schwäbische Volk einen unverhältnismäßig großen Einfluss auf das Schicksal der ersten beiden deutschen Reiche, auf Italien, den Vatikan und das Papsttum im Mittelalter, das Russische Reich und die Geschichte von auch das mittelalterliche Spanien.

Alles begann, als einige der Schwaben in die Zeit der Völkerwanderung gerieten, in der ein Zweig der Schwaben, die Sueben, bis zum Kantabrischen Meer entlang der Nordwestküste des heutigen Spaniens marschierte, wo sie scheinbar fündig wurden die Sonne und das Land, nach dem sie gesucht hatten, um sich niederzulassen.

Aus der Adelsfamilie Hohenstaufen gingen mehrere Könige und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches hervor, darunter Barbarossa und sein Sohn Friedrich II. Einige dieser Kaiser führten im Mittelalter zwei Kreuzzüge in die Heiligen Länder und forderten den Papst um die Macht heraus.

Eine weitere schwäbische Adelsfamilie, die Hohenzollern, brachte eine lange Reihe preußischer Herzöge und anderer Adliger sowie den ersten und letzten König der Preußen und die letzten drei Kaiser des Zweiten Reiches hervor. Ein weiterer Hohenzollern würde König von Rumänien werden. Die Hohenzollern sind mit dem Haus Windsor (Sachsen-Coburg-Gotha) verwandt.

Eine andere in Schwaben ansässige Königsfamilie, die Württemberger, heirateten mit den russischen Romanows und schufen eine lange Reihe russischer Kaiser und Kaiserinnen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die württembergischen Länder mit Baden vereinigt und bildeten den größten Teil des Landes Baden-Württemberg, Deutschlands zweitwohlhabendstes Land nach Bayern.

Stuttgart ist die Heimat zweier international bekannter und angesehener Luxusautohersteller: Daimler-Benz und Porsche. Tübingen ist die Heimat einer der ältesten und angesehensten Universitäten Deutschlands.

Stuttgart ist auch die Heimat des globalen Verlagsimperiums Holtzbrinck. In Stuttgart, der Hauptstadt Baden-Württembergs, befindet sich eines der besten Kunstmuseen Deutschlands, die Neue Staatsgalerie.

Nein, Schwaben ist nicht die bedeutendste Landschaft 64%
Ja, Schwaben ist die bedeutendste Landschaft 36%
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Meinung des Tages: Wie sollte mit dem Begriff „Rasse“ umgegangen werden – besonders im Grundgesetz?

Die Diskussion um den kritischen Rassenbegriff ist keine neue. Doch die Frage, wie damit umgegangen werden soll, ist noch lange nicht geklärt.

Wie das Saarland nun mit dem Begriff umgeht

Im Saarland einigten sich CDU und SPD darauf, dass der Begriff der Formulierung „Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ weichen soll.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Kira Braun, sieht in dieser Entscheidung die Möglichkeit, dass der veraltete und lebensfeindliche Begriff nicht mehr durch den Gesetzgeber reproduziert wird. Das Saarland folgt mit dieser Entscheidung der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der „Initiative Schwarze Menschen“.

Um diese Passage geht es unter anderem

Im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, Satz1 steht:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]“

Das sind die Schwierigkeiten bei der Änderung

Eigentlich wurde bereits nach der Tötung des Afroamerikaners George Floyd im Mai 2020 von der Großen Koalition beschlossen, den Begriff der „Rasse“ entsprechend auszutauschen. Letztlich scheitere dies an Differenzen zwischen der Union und der SPD. Die Sorge dabei war unter anderem laut Heveling (CDU), dass Änderungen stets auch die Möglichkeit von Neuauslegungen der Verfassung ermöglichen.

Auch im Koalitionsvertrag der Ampel ist dieser Punkt festgehalten – doch auch knapp zwei Jahre später gibt es kaum Neuerungen.

Das sind die Standpunkte

Dr. Isabelle Kutting, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Jena, sieht im Begriff der „Rasse“ das Problem, dass zwar inzwischen bekannt sei, dass es sowohl aus genetischer als auch aus biologischer Sicht keine Menschenrassen gebe, aber der juristische Begriff in diesem Denkmuster verweilt. Dies habe schwerwiegende Konsequenzen sowohl für Betroffenen von Rassismus als auch diejenigen, die in der Rechtsanwendung arbeiten.

Anders sieht das Christian Kirchberg, Vorsitzender des Ausschusses Verfassungsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer: Der Begriff als solcher ist für ihn ein polemischer. Eine Streichung hält er für nicht sinnvoll, da der Begriff auch international verwendet wird. Er spielt damit auf den englischen Begriff „race“ an, der regelmäßig in „Rasse“ übersetzt wird. Auch diese Übersetzung wird kritisch gesehen.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von der Debatte? Sollte die Änderung stattfinden und falls ja, was wären mögliche Optionen? Falls nein, was spricht Eurer Meinung nach gegen eine Änderung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch später einen guten Start in Richtung Wochenende!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/grundgesetz-rasse-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/rassebegriff-grundgesetz-101.html

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

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