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Wie hier erklärt, ist es tatsächlich so, dass die EU-Kommission über das ausschließliche Gesetzgebungsinitiativrecht verfügt. Seit dem Vertrag von Maastricht 1992 kann das Parlament die EU-Kommission jedoch zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auffordern.

Dieses Recht besteht auch unter dem Vertrag von Lissabon fort (Artikel 225 AEUV) und wird in einer zwischen dem Parlament und der Kommission geschlossenen interinstitutionellen Vereinbarung näher bestimmt.

Viele Grüße, das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland